Damit ist die Nummer ja noch nicht zuende. Selbst wenn sich ein Dashcam-Nutzer nicht dazu versteigt, gegen das KunstUrhG zu verstoßen, kann auch zivilrechtliches Unheil in Form von Schadensersatzansprüchen aufgrund des DSR drohen. Dieser Bereich lehnt sich meiner Erfahrung nach an das Wettbewerbsrecht an und dort herrscht i.d.R. aufgrund der Klagesummen Landgerichtspflicht. Das wird dann nicht billig. Da können die 30 Tagessätze Strafe, die man bei korrekter Aufklärung des Verkehrsverstoßes spart, Peanuts im Verhältnis zu Schadensersatz-, RA- und Gerichtskosten im Zivilverfahren zum DSR sein.Brot hat geschrieben: Es geht in dem Urteil darum, dass die Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird. Allerdings wurde offen gelassen, ob für den Aufnehmenden ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt. Es bringt dem Dashcam-Nutzer nämlich nichts, wenn er z.B. als Beteiligter bei einem Unfall seine Unschuld mittels Aufnahme beweisen kann, aber im Nachhinein aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen das BDSG ein "größeres Brett" bekommt als der Unfallverursacher, in dessen Persönlichkeitsrechte eingegriffen wurde.
Entgegen meinem Posting oben ist meine Dashcam immer noch/wieder eingemottet, weil ich mir stumpf Kosten ersparen will. Im derzeit üblichen Beweisverfahren ohne Dashcam-Auswertung liegt mein zivlrechtliches Risiko bei falscher Auswertung bei etwa 600€, die ich bei Hochstufung zusätzlich an Prämien zahlen muss. Dazu kommen dann etwaige Strafen oder Bußgelder nach Verkehrsrecht. Auch hier bewege ich mich selten über den vierstelligen Bereich hinaus, sofern ich nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handle (was ich mir für mein Verhalten nicht vorstellen kann).
Dagegen steht die Bedrohung durch Strafen bei Dashcam-Nutzung und zivilrechtliche Ansprüche in nach oben offener Höhe. (Von abmahnenden Tritbrettbrettfahrer-Anwälten schweige ich jetzt mal.)
Rechtssicherheit in diesem Bereich ist m.E. dringend nötig. Ohne eine solche entscheide zumindest ich mich für das derzeit geringere Übel der möglichen nicht vollständigen Aufklärung. Das ist wenigstens kalkulierbar.
Erst, wenn es um hohe Sachschäden oder Personenschäden geht, kann es für Otto Normalverbraucher eventuell nützlich sein, eine Webcam zu betreiben. Dazwischen sind derzeit immer noch hohe See und Gottes Hand.
Nachtgrüße
E.