Dachträger und Us-Ligthbar

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Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon MarkusxX » Sa 14. Jun 2014, 17:22

Hallo, ich hatte das Thema schonmal so ÄHNLICH ...


also ich habe nun einen Dachträger auf meinem Auto und darauf ist ein Blaulichtbalken montiert.

Nacht Deutschen Recht ist es eine Dachlast da es auf dem Gepäckträger montiert ist. Es ist keine verkabelung dran. Ob lampen drine sind oder nicht ist egal das habe ich erfahren da es eine Dachlast ist und keine anbauung von Lichttechnischen Geräten.


z.B. der Sicherheitsdienst von Ehrl hatt auch ein "Fake-Blaulicht" auf dem Dachträger und das ist auch ein Dummy wie bei mir.

Ist das nun Legal und stimmt es so wie ich es gesagt habe? Es gibt jedenfalls kein Gesetz dafür.

Bild

Also im Klartext mir wurde gesagt das es kein Gesetz gibt wegen dem Dachträger und dem Blaulicht solang kein Kabel dran ist bleibt es eine Dachlast nur muss ich das jeden neuen Polizisten neu erklären und das wird immer etwas dauern bei den Kontrollen....

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 14. Jun 2014, 18:18

Fragen:
1. ist die Blaulichtleiste fest verschraubt oder geklickt?
2. Sind Leuchtmittel in der Blaulichtleiste? (Kabel ist VÖLLIG egal)

Des Weiteren würde ich § 132a StGB prüfen. Fraglich ist, ob das Auto in diesem Zustand, dem der amerikanischen Polizei zum Verwechseln ähnlich sieht.
z.B: Auto blau weiß lackieren und "POZILEI" drauf schreiben, ist ebenfalls der Verdacht gegeben.

P.S: Ihr sollte mal dringend etwas gegen die Nässe im Mauerwerk unternehmen, welche im Hintergrund zu sehen ist

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon MarkusxX » Sa 14. Jun 2014, 18:28

1. fest verschraubt aber wie ne dachbox mit so schrauben die in die leiste geschoben werden.
2. ja vorhanden i aber dachlast gab jemand mit blaue nebelleuchten auf dachträger und war legal.

naja us style und echte fahrzeuge sind in DE legal.

is keine feuchtigkeit :P nur beton usw.

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon Apollo » Sa 14. Jun 2014, 20:39

Und vielleicht etwas gegen die Feuchtigkeit in der Hose unternehmen wenn einem bei sowas einer abgeht.....

Leute gibt's....
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In Xanadu schuf Kubla Khan
Ein prunkvolles Vergnügungsschloss.
Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon Ghostrider1 » So 15. Jun 2014, 08:09

MarkusxX hat geschrieben:1. fest verschraubt aber wie ne dachbox mit so schrauben die in die leiste geschoben werden.
2. ja vorhanden i aber dachlast gab jemand mit blaue nebelleuchten auf dachträger und war legal.

naja us style und echte fahrzeuge sind in DE legal.
Wenn du eh alle Fragen beantworten kannst, wieso fragst du dann?

Hier mal meine Version:
1. Alle Teile, welche fest (nicht ohne Weiters zu entfernen bzw. der Einsatz von Werkzeug ist notwendig) verbaut sind, benötigen eine Nummer. Ich glaube nicht, dass diese Lightbar eine Nummer hat.

2. Deine Aussage mit blauen Neblern kann auch nicht stimmen.

Zur Leiste:
1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

Diese Leiste ist eine Lichttechnische Einrichtung und ist nicht zulässig! Deswegen ist es völlig Hupe ob da ein Kabel dran ist. Sie müßte, auch wenn vorschriftswidrig verbaut, funktionieren.

Zu deinen Nebelscheinwerfern:
1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.

So und jetzt kannst du das Märchenbuch wieder zuklappen. Kommst du mit dem Gerät bei mir in die Kontrolle, läßt du die Hosen runter...

§132a StGB schützt auch ausländische Uniformen und Abzeichen

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon MarkusxX » So 15. Jun 2014, 10:37

Naja aber wie verhählt sich das mit dem Dachträger es ist doch eine DACHLAST.

Naja der § Schüzt es aber warum wird es geduldet in Deutschland und es fahren autos trotzdem in diesem US Police Style rum?

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon Ghostrider1 » So 15. Jun 2014, 11:35

Du liest schon was ich geschrieben habe?
Es ist keine Dachlast, wenn es FEST verbunden ist UND eine lichttechnische Einheit darstellt. Dann greift § 49a StVZO.
Naja der § Schüzt es aber warum wird es geduldet in Deutschland und es fahren autos trotzdem in diesem US Police Style rum?
Ich persönlich habe noch nie auf Deutschlands Straßen ein Auto gesehen, welches der US-Police zum verwechseln ähnlich war.
Aber es rennen auch Leute mit solchen Shirts rum, obwohl es strafbar nach 131 StGB ist... Nur weil es verboten ist, heißt es ja nicht, dass sich jeder daran hält.

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon MarkusxX » So 15. Jun 2014, 12:15

Na Fest verbunden... ne Dachbox ist auch mit Nutensteine in dem Dachträger fest gemacht und es ist eine Dachlast solang ich es wieder runternehmen kann.

Also ich habe viele gesehn auch welche die Blau/Silber sind mit aufschrift wie Firmen oder Streifenwagen sogar.

Gast

Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon Gast » So 15. Jun 2014, 12:17

Tach,

es ist ganz einfach. Dieses Auto ist genau so affig wie all diese Fahrzeuge die einen dtsch. Fustkw. nachahmen und damit die die Umwelt visuell verpesten. :stupid:

Deine Intension die zu diesem Fahrzeug geführt hat kenn ich nun nicht. Nur soviel. Stehst du auf US-Streifenwagen spare und kauf dir einen echten mit den erforderlichen Papieren.
Willste nur auffallen und anders sein dann lass es einfach. :polizei10:

Gast

Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon Gast » So 15. Jun 2014, 14:00

Moin!

Oh jeh.

Egal.
...und es fahren autos trotzdem in diesem US Police Style rum?
Weil das im Regelfall keine selbst zusammengefrickelten Pseudokarren, sondern importierte Originalfahrzeuge mit entsprechenden Papieren sind. In Berlin fuhr/fährt ein original Alfa der Polizia Nationale rum und in meinem Bereich kenne ich zwei US-Fahrzeuge.

Alles lagal. Vertraue doch einfach den Angaben der Kollegen, die sich mit so etwas auskennen. Oder präsentiere Belege, z.B. Gutachten etc.. Man lernt ja nie aus.

Gruß :polizei4:

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon MarkusxX » So 15. Jun 2014, 16:18

Trotzdem meine Frage ist immer noch :

Bleibt der Blaulichtbalken auf dem Dachträger eine Dachlast.

Bild

Diese Fahrzeuge haben KEINE berechtigung um eine SoSi anlage zu besitzen. Der Blaulichtbalken ist auch eine atrappe OHNE angeschlossen zu sein. So wie bei mir. Ob Leuchtmittel drin sind ist ja egal es ist ne Dachlast und es muss somit nichts funktionieren oder nicht.

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon Ghostrider1 » So 15. Jun 2014, 16:49

Mir wird das hier zu blöd ... Wer nicht lesen will und nicht ins Gesetz schauen kann oder will. Ich hatte vorher was zu Leuchtmitteln geschrieben.


Wenn du alles besser weißt, dann mach doch einfach...

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon Peppermintpete » So 15. Jun 2014, 17:03

Wenn Leuchtmittel drin sind, ist es ne Lichttechnische Einrichtung. Fertig.
:keks:

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon 1-14-20-9 » So 15. Jun 2014, 21:42

Wie kommt man auf die Idee, einen Polo so zu stylen? Wenns eine Amikiste wäre, könnte ich das irgendwie noch in gewissen Grenzen nachvollziehen, aber bei einem deutschen Kleinwagen?

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Re: Dachträger und Us-Ligthbar

Beitragvon Objektschuetzer » So 15. Jun 2014, 22:04

Spielt der Geschmack des TE hier ne Rolle?


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