Vollstreckung Bußgeld aus Polen

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Vollstreckung Bußgeld aus Polen

Beitragvon marekstenka » Fr 5. Dez 2014, 11:51

Hallo meine Bekannte bekam einen Bußgeldbescheid aus Polen zu ihrer deutschen Adresse geschickt.
Sie fuhr 15 km/h zu schnell in Polen und soll nun 23 Euro überweisen.
Weiß einer ob es zwischen Deutschland und Polen nun ein Abkommen gibt das Vollstreckungsbescheide verschickt werden können.
In den Medien habe ich nichts gefunden.

Danke

Marek

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Re: Vollstreckung Bußgeld aus Polen

Beitragvon wolfi71 » Fr 5. Dez 2014, 14:21

Also das einfachste ist zahlen. Die können das, weil unter der Grenze nicht nach Deutschland abgeben. Aber deine Freundin kann in Polen ausgeschrieben werden und wenn die sie erwischen, dann wird erstmal das Auto beschlagnahmt bis gezahlt ist. Da kommen dnan noch Zinsen und Gebühren hinzu.

Warum wollen eigentlich alle sich um das Bußgeld drücken? Die ist zu schnell gefahren, hatte ihren Spaß und nun muss sie halt zahlen. So what.

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Re: Vollstreckung Bußgeld aus Polen

Beitragvon Brot » Fr 5. Dez 2014, 17:59

Einfach mal Google nach "Bußgeldbescheid Polen" befragen. Dort steht unter anderem
knoellchen.eu hat geschrieben:Polen hat den EU Rahmenbeschluss bereits im Dezember 2008 umgesetzt. Polnische Bußgelder können also ab einer Höhe von 70 € auch in Deutschland vollstreckt werden.
In Deutschland kann also erst ab 70 EUR vollstreckt werden. Dies ist aber eher selten im Fall, da bei solch einem Amtshilfeersuchen das Geld nicht nach Polen gehen, sondern bei der deutschen Behörde bleiben würde. Wie es nun z.B. mit einer Ausschreibung des Kennzeichens in Polen ausschaut, kann ich nicht sagen, ob die das machen.

Aber wenn man auf Nummer sicher gehen will und Rechtsbeistand braucht, gibt es Menschen, die auf Bußgeldverfahren im Ausland spezialisiert sind und für ihre Hilfe ein kleines Entgelt verlangen (Anwalt).

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Re: Vollstreckung Bußgeld aus Polen

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 5. Dez 2014, 20:57

Bezahle oder die schreiben dich aus. Dann war's das, wenn du in Polen in eine Fahdnungs-/Verkehrs- wasweißich Kontrolle kommst. Und ja, die dürfen das Bußgeld einfordern -> EU. Das Deutschland es erst ab 70€ macht, ist eine deutsche Angelegenheit

Oder gehe den Rechtsweg wie es in Polen möglich ist

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Re: Vollstreckung Bußgeld aus Polen

Beitragvon marekstenka » Sa 6. Dez 2014, 15:00

Hallo gezahlt hatte Sie sofort da Sie viermal im Jahr in Polen ist. Ich wollte es erst nicht glauben wegen dem geringen Betrag ich hatte auch von der 70 Euro Regelung gehört.
Der Bußgeldbescheid war auch zweisprachig deutsch / polnisch.

Ich dachte es gibt eventuell eine neue Regelung zwischen Deutschland und Polen.

Wie wird es denn andersherum bewerkstelligt also Pole in Deutschland von einem Starrkasten geblitzt.

Danke

Marek

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Re: Vollstreckung Bußgeld aus Polen

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 6. Dez 2014, 19:03

steht doch da. Ab 70€ gibts post. Wird nicht gezahlt, gibts es irgendwann einen HB zur Erzwingungshaft

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Re: Vollstreckung Bußgeld aus Polen

Beitragvon aTats » Do 16. Jul 2015, 04:12

@ghostrider1
das ist nicht ganz korrekt, dass es eine deutsche Angelegenheit mit der 70 Euro Regel ist.
Das ist in einem Rahmenbeschluss der Europäischen Union geregelt und gilt europaweit.
Im übrigen, wie man in diesem Fall sieht, gibt es auch unterhalb der 70 Euro Grenze Post und zwar auf dem "einfachen" und eigentlich nicht vorgesehenden Weg. Nämlich über Inkassobüros, welche das Geld für den polnischen Staat eintreiben. Ohne rechtliche Handhabung, also nur in Form von bösen Briefen.
Man spektakuliert darauf, dass 80-90% der Leute bezahlen und so ist es auch.

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Re: Vollstreckung Bußgeld aus Polen

Beitragvon wolfi71 » Fr 17. Jul 2015, 18:03

Polen kann natürlich auch versuchen auf zivielrechtlichem Weg in Deutschland an das Geld zu kommen. Das wird dann aber teuer. Die 70€ sollen einfach der Vereinfachung diesen, dass nicht jeder kleine Betrag über den komplizierten Weg geht. Aber Österreich erlässt z.B. einen Vollstreckungsbeschluss und schickt den ans deutsche Amtsgericht und der Gerichtsvollzieher vollstreckt. Das geht ab 10€ und ist zwischenstaatlich so geregelt.

Übrigens versenden auch deutsche Bußgeldbehörden ihre Bußgeldbescheide ins Ausland. Klarerweise auch zweisprachig, weil der EU-Bürger Anspruch auf Ansprache in seiner Landessprache hat. Und auch hierzulande wird ausgeschrieben, wenn das Geld nicht beikommt.

Auch die Halterabfrage läuft mittlerweile automatisiert europaweit. Das macht überhaupt kein Problem mehr.


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