1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

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Kaeptn_Chaos
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Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 24. Mai 2016, 21:27

So schaut's aus.
:lah:

Harkov

Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon Harkov » Di 24. Mai 2016, 22:00

Ghostrider1 hat geschrieben: Ich kann auch einen Fußgänger, welche ich 3x im Monat besoffen von der Straße auflese, bei der Behörde melden. Irgendwo scheint ja ein Alk-Problem vorzuliegen
Sei dir, unbenommen. Und aufgrund solcher Vorgehensweisen, bin ich strikt gegen weitere Verschärfungen.

Peppermintpete
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Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon Peppermintpete » Di 24. Mai 2016, 22:06

Harkov hat geschrieben:
Ghostrider1 hat geschrieben: Ich kann auch einen Fußgänger, welche ich 3x im Monat besoffen von der Straße auflese, bei der Behörde melden. Irgendwo scheint ja ein Alk-Problem vorzuliegen
Sei dir, unbenommen. Und aufgrund solcher Vorgehensweisen, bin ich strikt gegen weitere Verschärfungen.
Du bist gegen weitere Verschärfungen, weil Ghosti seiner (seit Jahren bestehenden) gesetzlichen PFLICHT nachkommt?
:keks:

1957
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Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon 1957 » Di 24. Mai 2016, 22:47

Es ist eine Ermessensentscheidung, regelmäßig stark alkoholisierte Fußgänger einer Behörde zu melden. Gründe könnten sein

der Aspekt der Hilfeleistung - alkoholkranker bedarf ärztlicher Versorgung/ Therapie/ Unterbringung etc. ohne akute Gründe zu einer Zwangseinweisung, oder
der alkoholkranke Fußgänger fährt aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte wahrscheinlich auch betrunken Fahrzeuge

vladdi
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Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon vladdi » Mi 25. Mai 2016, 06:07

Es ist sinnvoll, wenn Schutzleute nach ihrem Ermessen solche Trunkenbolde der FE-Behörde melden. Die FE-Behörde kann dann prüfen, ob es Bedenken bezüglich der Fahrerlaubnis gibt.

Es ist auch sinnvoll, dass Radfahrer nicht betrunken am Verkehr teilnehmen dürfen.
Diese sinnvolle Regelung muss aber für unsere freien und mündigen Bürger niedergeschrieben sein. Die Grenze mit 1,6 war einfach zu hoch. Bis 1,1 ist schon mehr Alkohol als gut ist, um im Verkehr mit zu fahren.

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Ghostrider1
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Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 25. Mai 2016, 07:57

Harkov, ich glaube du scheinst den Schutzgedanken des 2(12) StVG nicht zu erfassen.

Nur weil jemand mit 1,5 Promille nicht umfällt und gerade läuft, heißt das doch nicht, dass seine Reflexe noch ausreichend sind.
Desweitern scheinst du die Gefahr von Rädern massiv zu unterschätzen.

Was passiert bei einer Mitteilung über einen Fußgänger? Jeder hat die Freiheit sich gnadenlos zu besaufen. Nicht jeder hat das Recht ein Fahrzeug zu führen.
Der Kandidat, welcher mehrfach besoffen vom Asphalt gekratzt wurde, muss dann ggü der Behörde erklären, dass eben keine Sucht vorliegt.
Der normale feiernde Bürger ist doch gar nicht betroffen!

Ein Fahrzeug zu führen, heißt Verantwortung für komplexe, schnelle Abläufe zu übernehmen. Ein Kraftfahrzeug zu führen ist ein Privileg!

2(12) kann auch bei Leuten Anwendung finden, die mehrfach mit Gewalttaten auffällig wurden. Wer selbst Kleinscheiß mehrfach mit der Faust klärt, hat charakterliche Defizite.

Auch da gilt ein Sprichwort:
Augenmaß und Handgewicht, sind des Bäckers erste Pflicht

Zum Thema 1,1 oder 1,6
Es ist doch einfache Mathematik. 4,8 % Alkohol von einem Pils (0,5 l ) zu errechnen.
Dann nimmt man mal medizinische Werte, wie viel Körperflüssigkeit ein Mensch so hat und errechnet 1,1 Promille. Schon beachtlich, was man da trinken muss.

Jaguar 1986

Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon Jaguar 1986 » Mi 25. Mai 2016, 08:22

Harkov, geh mal auf kenn-dein-Limit.de
Dort gibt es einen Promillerechner.
Simulier dort mal einen zünftigen Partyabend.
Also ich komm selbst in der Spitze nicht auf 1,1 :polizei4:
Ist natürlich nie real so ein Rechner, aber man hat mal einen Überblick.
Bevor ich 1,6 erreiche, wär der Abend längst für mich gelaufen :pfeif:

Harkov

Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon Harkov » Mi 25. Mai 2016, 09:11

Alles richtig und akzeptabel. Ich glaube hier jedem, der mir von den Gefahren des betrunkenen Radelns berichtet.

Sogleich lese ich aber Bermerkungen wie:

"Wenn nicht genug Hirnmasse...."
"Autofahren ist ein Privileg..."

..dann zuck ich innerlich ein bissl zusammen. Diese erzieherische Einstellung, in der der Bürger nicht mehr Gestalter, sondern Empfänger gütiger Staatsgaben ist (hier das Wissen um richtiges Verhalten), setzt sich mehr und mehr in der Politik durch.

Somit bin ich gegen weitere Gesetzesverschärfungen. Nicht weil ich Radfahren im Suff toll finde (ganz im Gegenteil), sondern mehr aus grundsätzlichen Erwägungen zum Thema Freiheit.

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Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 25. Mai 2016, 09:20

Auto fahren ist ein Privileg.
Es ist ein potentiell tödliches Gerät, mir einer enormen Energie. Die Abläufe sind komplex.
Deswegen fordert der Gesetzgeber
- Unterricht
- 2 erfolgrreiche Prüfungen
- die Pflicht zur jährlichen Weiterbildung
- charakterliche & körperliche Geeignetheit.


Sorry Harkov, aber für mich ist deine Argumentation nicht schlüssige. Ich habe das Gefühl, dir geht's nur noch darum, deine Eingangsbeiträge zu verteidigen
Und ja, manchmal ist der Bürger Gestalter, manchmal nur Empfänger.

Wo kämen wir hin, den eigenen Suff über die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu stellen. Grundrechte habe Grenzen!

Harkov

Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon Harkov » Mi 25. Mai 2016, 10:51

Ghost:

Ich habe hier schon mehrfach mich korrigiert, wenn ich durch neu erworbene Erkenntnisse, meine Meinung revidierte.
ich möchte nichts beschönigen, nur nicht weiter strafbewähren. Das ist im Kern einfach nur eine liberale Einstellung.

Eine Lösung wie 1957 es schrieb, also ohne FE Relevanz fände ich gut.

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Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon vladdi » Mi 25. Mai 2016, 15:51

@Ghosti
:einer Meinung:

Bezüglich Alkohol und Rad / Auto

Der Gesetzgeber in Deutschland erlaubt dem Autofahrer ein Bierchen, den Ouzo beim Griechen oder das Glas Wein.
Das passt zum Deutschen. Andere Länder untersagen die Kombination aus Alkohol und Auto. Da Bayern aber Teil von Deutschland ist (oder aus anderen Gründen), ist hier eine Selberstverstandlichkeit zum Alkohol trinken entstanden. Alkohol ist Gesellschaftsfähig und die Gesellschaft ist mobil.
Da ein Bierchen nun mal ok ist, ist das so. Da aber 0,8 %o deutlich mehr als ein Bierchen sind und einfach der Mensch mit 0,8 zu betrunken zum fahren in dem komplexen neumodischen Verkehr und Fahrzeugen ist, hat der Gesetzgeber die Grenze gesenkt.

Radler sind anders
Der Radler soll sein zweites Bier trinken, das Auto hat er ja nun extra zu Hause gelassen.
Aber dem Radler eine (gesetzliche) Fahrfähigkeit bis 1,6 zu geben ist das falsche Signal. Darum passt das Senken auf 1,1.
Zumal bei 1,1 (bzw schon drunter) Ausfall erscheinungen vorkommen sollten.

Und wer bei 1,1 noch 'fit' ist, der pflegt wohl einen unkorrekten Umgang mit Alkohol.

Nebenbei: ich könnte wohl mit 1,1 nicht mehr Rad fahren.
Zuletzt geändert von vladdi am Do 26. Mai 2016, 06:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: 1,1 Promillegrenze beim Fahrrad

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 25. Mai 2016, 20:06

Die Formulierung 'extra mein Auto für das zweite Bier stehen zu lassen' stört mich und weckt einmal mehr die 0,0 Forderung, die immer in mir schlummert.
:lah:


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