Hallo, ich habe eine kleine Frage wären diese LED Lichter in Deutschland(NRW) erlaubt?
http://www.miniinthebox.com/de/h1-28x35 ... oCXm_w_wcB
Dazu kommt noch, das es für mein Roller wäre, ich denke nicht das diese erlaubt sind wollte aber nur sicher gehen. Sind diese LED Lichter so hell das die Leute geblendet werden können? Oder kann ich die ruhig einbauen ohne das die so auffallen? Ich habe nämlich ein sehr schwaches abbendlicht und damit kann man genau so schlecht sehen wie ohne Lichter.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Eiskaffee
Sind H1 LED Lichter an Rollern erlaubt?
Re: Sind H1 LED Lichter an Rollern erlaubt?
Was hast dieses Thema im Bereich Einstellung und Ausbildung der Polizei NRW zu suchen?
Verschoben.
Verschoben.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Sind H1 LED Lichter an Rollern erlaubt?
Nach deren eigenen Produktbeschreibung sind die nicht für Abblendlicht vorgesehen.
E Prüfzeichen?
Was sagt dein Scheinwerfer zu den zugelassenen Leuchtmitteln?
E Prüfzeichen?
Was sagt dein Scheinwerfer zu den zugelassenen Leuchtmitteln?
- Ghostrider1
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Re: Sind H1 LED Lichter an Rollern erlaubt?
§ 49a StVZO
HC wäre Halogenablendlicht
DC wäre Gasentlandungslampenablendlicht (Xenon)
Es ist also nicht erlaubt. Würdest du bei mir aufschlagen, dann wärst du mit Erlöschen BE (90€, Pünktchen, Untersagung Weiterfahrt, Vorführung bei aaP/aaS) dabei. Eine abstrakte Gefährdung ist gegeben, da die Reflektoren in deinem Scheinwerfer auf Glühlampen ausgelegt sein dürften. Da spielt die Lage des Lampe und ggf. dies Glühdrahtes (i.V.m. der Pfanne bei H7) eine Rolle
§ 50 StVZO(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.
Ein Scheinwerfer hat Kennzeichnungen.Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muss 15 W betragen.
HC wäre Halogenablendlicht
DC wäre Gasentlandungslampenablendlicht (Xenon)
Es ist also nicht erlaubt. Würdest du bei mir aufschlagen, dann wärst du mit Erlöschen BE (90€, Pünktchen, Untersagung Weiterfahrt, Vorführung bei aaP/aaS) dabei. Eine abstrakte Gefährdung ist gegeben, da die Reflektoren in deinem Scheinwerfer auf Glühlampen ausgelegt sein dürften. Da spielt die Lage des Lampe und ggf. dies Glühdrahtes (i.V.m. der Pfanne bei H7) eine Rolle
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