LKW - Gewichte und Haftung
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LKW - Gewichte und Haftung
Moin zusammen!
Nach langer Abwesenheit und auch vielen Veränderungen in meinem Privatleben, muss ich mich mal wieder hier melden und zwei Fragen stellen.
Kurz zur Einführung - ich arbeite schon länger nicht mehr in meinem eigentlich Beruf, sondern bei einem kommunalen Versorger im Bereich des Warenein- und ausgangs. Meine Fragen beziehen sich auf den Warenausgang - sprich die Gewichte und die Haftung bei ausfahrenden LKWs.
Frage 1:
Gibt es eine (bundesweit) einheitliche Toleranzgrenze für das Gewicht eines 40-Tonners?
Wir handhaben es so, dass wir ein Fahrzeug bis 40.800 kg fahren lassen (innerhalb D). Es ist aber auch schon vorgekommen, dass wir ein Fahrzeug mit knapp über 41t haben fahren lassen, weil der Fahrer darauf Bestand und keine Lust hatte, nochmal Material abladen zu lassen.
Fahrzeuge nach CH und F lassen wir nur mit Werten < 40t vom Hof.
Frage 2:
Da die ausfahrenden Fahrzeuge von uns verwogen werden und einen entsprechenden Beleg mitbekommen - wie sieht es mit unserer (Mit-)Haftung aus, wenn das Fahrzeug kontrolliert wird und z.B. das Ausfahrgewicht bei 41t lag?
Viele Grüße
Frank
P.S. die Waagen sind auf 5kg bis 50t geeicht
Nach langer Abwesenheit und auch vielen Veränderungen in meinem Privatleben, muss ich mich mal wieder hier melden und zwei Fragen stellen.
Kurz zur Einführung - ich arbeite schon länger nicht mehr in meinem eigentlich Beruf, sondern bei einem kommunalen Versorger im Bereich des Warenein- und ausgangs. Meine Fragen beziehen sich auf den Warenausgang - sprich die Gewichte und die Haftung bei ausfahrenden LKWs.
Frage 1:
Gibt es eine (bundesweit) einheitliche Toleranzgrenze für das Gewicht eines 40-Tonners?
Wir handhaben es so, dass wir ein Fahrzeug bis 40.800 kg fahren lassen (innerhalb D). Es ist aber auch schon vorgekommen, dass wir ein Fahrzeug mit knapp über 41t haben fahren lassen, weil der Fahrer darauf Bestand und keine Lust hatte, nochmal Material abladen zu lassen.
Fahrzeuge nach CH und F lassen wir nur mit Werten < 40t vom Hof.
Frage 2:
Da die ausfahrenden Fahrzeuge von uns verwogen werden und einen entsprechenden Beleg mitbekommen - wie sieht es mit unserer (Mit-)Haftung aus, wenn das Fahrzeug kontrolliert wird und z.B. das Ausfahrgewicht bei 41t lag?
Viele Grüße
Frank
P.S. die Waagen sind auf 5kg bis 50t geeicht
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
Ruf mal bei Deiner örtlichen Bußgeldstelle an. Ich meine, es gibt Toleranzgrenzen, die vom Fahrzeuggewicht abhängen.
Re: LKW - Gewichte und Haftung
Ich würde keine Auto mit einem Wiegezettel >40005Kg vom Hof lassen. Nach Österreichich gelten übrigens 38t ohne Toleranz.
Ein Kumpel fährt Tankwagen, der sagt im Tanklager kommst du nicht mit einem Kilo über zGG raus. Jedes Auto wird einmal täglich gewogen bei der Einfahrt und dann wird maximal aufgeladen. Also hast du maximal eine Chance, wenn du noch 1000l Rest drin hast und mit dem Wiegezettel vom Vormittag neu lädst oder mit leerem Autotank ankommst, aber da gehen max 200l bei ihm rein (extra kleiner Tank bestellt).
Ein Kumpel fährt Tankwagen, der sagt im Tanklager kommst du nicht mit einem Kilo über zGG raus. Jedes Auto wird einmal täglich gewogen bei der Einfahrt und dann wird maximal aufgeladen. Also hast du maximal eine Chance, wenn du noch 1000l Rest drin hast und mit dem Wiegezettel vom Vormittag neu lädst oder mit leerem Autotank ankommst, aber da gehen max 200l bei ihm rein (extra kleiner Tank bestellt).
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
Evtl. als Erklärung - bei den ausfahrenden Fahrzeugen handelt es sich um Zugmaschine mit Schubbodenauflieger. Geladen wird aus Hausmüll hergestellter Brennstoff, die Beladung erfolgt mit einer Fuchs Lademaschine (quasi ein spezieller Bagger).
Die integrierten LKW-Waagen an der HA zeigen leider nur auf der Ebene exakt an, so dass man sich an diesen nicht orientieren kann. Ladeort und Waage sind räumlich einen knappen Kilometer voneinander entfernt. D.h also, dass der Fahrer bei Übergewicht mal locker 20min verliert. Entsprechend groß ist auch deren Begeisterung, wenn wir sie wieder hoch schicken.
Unsere einheimischen PVBs können mit 41t leben, jedoch scheint es da von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Sichtweisen zu geben. In NRW soll das angeblich etwas rigider gehandhabt werden. Aus diesem Grund die Frage, ob es eine bundeseinheitliche Toleranzgrenze gibt.
Achso...wir bekommen z.B. auch das Sickerwasser von anderen Deponien, da wir eine eigene Wasseraufbereitung haben. Diese Fahrzeuge sind grundsätzlich überladen (also meist 42,5t), da sie voll fahren müssen. Werden sie nicht voll beladen, dann schwappt das Wasser im Tankauflieger und schmeisst die ganze Kiste um (im Schwarzwald gibt es leider Kurven und Berge). Versuche mit Schwimmkörpern etc. haben nicht funktioniert - also wird "ab Werk" überladen gefahren. Zumindest alles offiziell im Auftrag von Vater Staat. ;)
Viele Grüße
Frank
Die integrierten LKW-Waagen an der HA zeigen leider nur auf der Ebene exakt an, so dass man sich an diesen nicht orientieren kann. Ladeort und Waage sind räumlich einen knappen Kilometer voneinander entfernt. D.h also, dass der Fahrer bei Übergewicht mal locker 20min verliert. Entsprechend groß ist auch deren Begeisterung, wenn wir sie wieder hoch schicken.
Unsere einheimischen PVBs können mit 41t leben, jedoch scheint es da von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Sichtweisen zu geben. In NRW soll das angeblich etwas rigider gehandhabt werden. Aus diesem Grund die Frage, ob es eine bundeseinheitliche Toleranzgrenze gibt.
Achso...wir bekommen z.B. auch das Sickerwasser von anderen Deponien, da wir eine eigene Wasseraufbereitung haben. Diese Fahrzeuge sind grundsätzlich überladen (also meist 42,5t), da sie voll fahren müssen. Werden sie nicht voll beladen, dann schwappt das Wasser im Tankauflieger und schmeisst die ganze Kiste um (im Schwarzwald gibt es leider Kurven und Berge). Versuche mit Schwimmkörpern etc. haben nicht funktioniert - also wird "ab Werk" überladen gefahren. Zumindest alles offiziell im Auftrag von Vater Staat. ;)
Viele Grüße
Frank
- Controller
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
Schwabbelwände/Schwallbleche ...
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
Ja is klar und wenn ein Tankwagen seine erste Tankstelle beliefert hat,kann er leider nicht mehr weiterfahrenWerden sie nicht voll beladen, dann schwappt das Wasser im Tankauflieger und schmeisst die ganze Kiste um
Die Grenze beim überladen liegt wohl bei einem 40 Tonner bei 2%
http://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/
Und ja ,wenn du der Verlader bist, bist du auch mit verantwortlich.
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
@ Controller
Funktioniert nicht - wurde alles ausprobiert.
@ Bradoog
Es handelt sich um Sickerwasser (also Oberflächenwasser einer Deponie), welches bei uns wieder aufbereitet wird.
Gruß
Frank
Funktioniert nicht - wurde alles ausprobiert.
@ Bradoog
Es handelt sich um Sickerwasser (also Oberflächenwasser einer Deponie), welches bei uns wieder aufbereitet wird.
Gruß
Frank
Re: LKW - Gewichte und Haftung
Es ist hierbei doch völlig egal um was es sich dabei handelt,auch ein Fahrzeug mit halbvollem Tank lässt sich normal im Straßenverkehr fahren.Wie von Controller schon geschrieben ,haben Tanks hierfür Schwallwände.Es handelt sich um Sickerwasser (also Oberflächenwasser einer Deponie), welches bei uns wieder aufbereitet wird.
- Controller
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
jupp, ich kenn die noch aus dem WaWE - oft genug ausgebaut und gereinigt früher.
Als Anerkennung für glänzende Ideen, formidable Leistungen o.ä.
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
@ Bradoog
In der Ebene mag das stimmen, aber nicht im Hochschwarzwald. Da gibt es nämlich Kurven, Gefälle und Steigungen.
Schon mal Flüssigkeiten gefahren?
Gruß
Frank
P.S. meine eigentliche Frage zur Toleranz bei 40t hat leider bislang noch keiner beantwortet!?
In der Ebene mag das stimmen, aber nicht im Hochschwarzwald. Da gibt es nämlich Kurven, Gefälle und Steigungen.
Schon mal Flüssigkeiten gefahren?
Gruß
Frank
P.S. meine eigentliche Frage zur Toleranz bei 40t hat leider bislang noch keiner beantwortet!?
- Kaeptn_Chaos
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
Was genügt dir an Bradoogs Antwort und der Verlinkung nicht?
Eine Ausnahme für Flüssigkeitssicherung im Gebirge ist mir ad hoc nicht bekannt
Eine Ausnahme für Flüssigkeitssicherung im Gebirge ist mir ad hoc nicht bekannt
- Controller
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
hansaplast18
dann versuch doch mal die alte Tante g. zur Mitarbeit zu bewegen
wenn man die nett bittet, ist sie sehr auskunftsfreudig.
Z.B.
http://www.lasiportal.de/
http://www.ladungssicherung.de/
http://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html
usw ......
die großen Pol-Behörden unterhalten Verkehrsdienste, auch da werden die die Spezialisten helfen können, da du ja Probleme vermeiden willst.
dann versuch doch mal die alte Tante g. zur Mitarbeit zu bewegen
wenn man die nett bittet, ist sie sehr auskunftsfreudig.
Z.B.
http://www.lasiportal.de/
http://www.ladungssicherung.de/
http://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html
usw ......
die großen Pol-Behörden unterhalten Verkehrsdienste, auch da werden die die Spezialisten helfen können, da du ja Probleme vermeiden willst.
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
Du solltest dich mal schlau machen ob dieses fahrzeug oder Anhänger, überhaupt geeignet ist Flüssigkeiten zu transportieren.
Die Argumentation das es im hochschwarzwald fährt ist komisch.
Denke doch daran das tanklastzüge auch in Österreich oder in der Schweiz, also direkt gebirge fahren.
Auch die gute bergbauernmilch wird mit tanklkw abgeholt^^
Die Argumentation das es im hochschwarzwald fährt ist komisch.
Denke doch daran das tanklastzüge auch in Österreich oder in der Schweiz, also direkt gebirge fahren.
Auch die gute bergbauernmilch wird mit tanklkw abgeholt^^
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Kein PVB
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Re: LKW - Gewichte und Haftung
Legt man diese Werte zu Grunde, dann ist bis 40.800 alles ok, und bis 42.000 kostet es 30 €.
Genau diese Werte kenne ich auch, jedoch habe ich von Fahrern aus z.B. NRW gehört, dass es dort diese 2%-Regelung eben nicht geben soll. Was stimmt denn nun? Ist das eine bundesweite Regelung oder gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern Unterschiede in der Handhabung?
@ malfragen
Ich gehe mal davon aus, dass ein 40t-Tankzug dafür ausgelegt ist, Wasser zu transportieren. Unabhängig davon wird das Fahrzeug ja nicht von uns betrieben bzw. beauftragt, sondern von der Abfallwirtschaft des dortigen Landkreises.
Viele Grüße
Frank
Genau diese Werte kenne ich auch, jedoch habe ich von Fahrern aus z.B. NRW gehört, dass es dort diese 2%-Regelung eben nicht geben soll. Was stimmt denn nun? Ist das eine bundesweite Regelung oder gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern Unterschiede in der Handhabung?
@ malfragen
Ich gehe mal davon aus, dass ein 40t-Tankzug dafür ausgelegt ist, Wasser zu transportieren. Unabhängig davon wird das Fahrzeug ja nicht von uns betrieben bzw. beauftragt, sondern von der Abfallwirtschaft des dortigen Landkreises.
Viele Grüße
Frank
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