Hallo liebe Gemeinde, ich habe eine rechtliche Frage.
Wenn man vom Ordnungsamt ein Schreiben bekommt, wo ich für etwas beschuldigt werde, aber nur die Rechtsverordnung, als aktuelles bsp. §18 Straßensicherheitsverordnung steht, aber kein Hinweis auf was für einen Verstoss es sich bezieht, ist das ganze zulässig?
Wörtlich steht: der nachfolgende Sachverhalt beinhaltet eine Owi und eine Gefahr für die öffent.
Sicherheit/Ordnung. Verstoß gegen § 18 der Straßensicherheitsverordnung der
Stadt Marl.
Danke euch....
Owi
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Re: Owi
Ist § 18 nicht der konkrete Verstoß?
Zauber Internet:
https://www.google.de/search?site=&sour ... rl&spell=1
Zauber Internet:
https://www.google.de/search?site=&sour ... rl&spell=1
Re: Owi
Ja, das ist richtig, aber es wird nicht gesagt, gegen was verstoßen wurde. Ich habe es auch im Internet gefunden, aber uns wurde beigebracht auch zusagen, gegen was der Beteiligte verstoßen hat, nicht nur die Rechtsnorm-und folge. Deshalb meine Frage, ob das ganze zulässig ist.
PS: das ganze ist bei mir hinfällig, da Fahrzeug mit Kaufvertrag verkauft.
PS: das ganze ist bei mir hinfällig, da Fahrzeug mit Kaufvertrag verkauft.
Re: Owi
Wird denn der eigentliche Verstoß nicht im "nachvollgende[n] Sachverhalt" genauer ausgeführt?
"Free people will never remain free, if they are not willing, if need be, to fight for their vital interests..."
- John Foster Dulles
- John Foster Dulles
Re: Owi
Zitat aus dem Schreiben vom O-Amt.
" Sie werden beschuldigt, Ihr mindestens seit dem xy.12.2014 abgemeldetes Fahrzeug
vom Typ xy mit dem ehemaligen Kennzeichen 123456 zumindest am Tag 1 und TAG 2 in Marl, Straße abgestellt zu haben. Nach Mitteilung des KBA waren sie der letzte Halter des Fahrzeuges.
ORT UND ZEIT DER HANDLUNG: s.o
VERSTOß GEGEN § 18 Straßensicherheitsverordnung der Stadt MARL.
bei Google den § 18 gefunden.
Zitat aus §18: KFZ und Anhänger, die nicht mehr zum Verkehr zugelassen sind, dürfen auf den Straßen und in Anlagen nicht abgestellt werden.
Diese Rechtsnorm steht aber nach meinem Empfinden nicht in diesem Schreiben drin.
Des Weitern kann eine Geldbuße gegen diese OWI verhängt werden,lt. Schreiben, aber es steht in dieser Verordnung nichts davon drin wie hoch, nur das es nicht gestattet ist.
" Sie werden beschuldigt, Ihr mindestens seit dem xy.12.2014 abgemeldetes Fahrzeug
vom Typ xy mit dem ehemaligen Kennzeichen 123456 zumindest am Tag 1 und TAG 2 in Marl, Straße abgestellt zu haben. Nach Mitteilung des KBA waren sie der letzte Halter des Fahrzeuges.
ORT UND ZEIT DER HANDLUNG: s.o
VERSTOß GEGEN § 18 Straßensicherheitsverordnung der Stadt MARL.
bei Google den § 18 gefunden.
Zitat aus §18: KFZ und Anhänger, die nicht mehr zum Verkehr zugelassen sind, dürfen auf den Straßen und in Anlagen nicht abgestellt werden.
Diese Rechtsnorm steht aber nach meinem Empfinden nicht in diesem Schreiben drin.
Des Weitern kann eine Geldbuße gegen diese OWI verhängt werden,lt. Schreiben, aber es steht in dieser Verordnung nichts davon drin wie hoch, nur das es nicht gestattet ist.
Re: Owi
Steht doch alles drin. Verstoß und Norm. Und in §22 steht, dass die Owi mit bis zu 1000 Euro bestraft werden kann. Wo liegt jetzt das Problem?
- Kaeptn_Chaos
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Re: Owi
Schade, dass sie euch nicht beigebracht haben, dass man keine abgemeldeten Karren im öVR parkt.Holsteiner Jung hat geschrieben:aber uns wurde beigebracht auch zusagen, gegen was der Beteiligte verstoßen hat, nicht nur die Rechtsnorm-und folge.
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