Owi

Alles zum Thema Verkehrsrecht

Moderatoren: Brot, Boxerwolf

Gast

Owi

Beitragvon Gast » Mi 29. Apr 2015, 20:04

Hallo liebe Gemeinde, ich habe eine rechtliche Frage.

Wenn man vom Ordnungsamt ein Schreiben bekommt, wo ich für etwas beschuldigt werde, aber nur die Rechtsverordnung, als aktuelles bsp. §18 Straßensicherheitsverordnung steht, aber kein Hinweis auf was für einen Verstoss es sich bezieht, ist das ganze zulässig?

Wörtlich steht: der nachfolgende Sachverhalt beinhaltet eine Owi und eine Gefahr für die öffent.
Sicherheit/Ordnung. Verstoß gegen § 18 der Straßensicherheitsverordnung der
Stadt Marl.

Danke euch.... :polizei13:

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Owi

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 29. Apr 2015, 20:08

Ist § 18 nicht der konkrete Verstoß?

Zauber Internet:

https://www.google.de/search?site=&sour ... rl&spell=1
:lah:

Gast

Re: Owi

Beitragvon Gast » Mi 29. Apr 2015, 20:20

Ja, das ist richtig, aber es wird nicht gesagt, gegen was verstoßen wurde. Ich habe es auch im Internet gefunden, aber uns wurde beigebracht auch zusagen, gegen was der Beteiligte verstoßen hat, nicht nur die Rechtsnorm-und folge. Deshalb meine Frage, ob das ganze zulässig ist.

PS: das ganze ist bei mir hinfällig, da Fahrzeug mit Kaufvertrag verkauft.

Benutzeravatar
Kensei
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 990
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 18:46

Re: Owi

Beitragvon Kensei » Mi 29. Apr 2015, 20:34

Wird denn der eigentliche Verstoß nicht im "nachvollgende[n] Sachverhalt" genauer ausgeführt?
"Free people will never remain free, if they are not willing, if need be, to fight for their vital interests..."
- John Foster Dulles

Gast

Re: Owi

Beitragvon Gast » Mi 29. Apr 2015, 20:55

Zitat aus dem Schreiben vom O-Amt.

" Sie werden beschuldigt, Ihr mindestens seit dem xy.12.2014 abgemeldetes Fahrzeug
vom Typ xy mit dem ehemaligen Kennzeichen 123456 zumindest am Tag 1 und TAG 2 in Marl, Straße abgestellt zu haben. Nach Mitteilung des KBA waren sie der letzte Halter des Fahrzeuges.

ORT UND ZEIT DER HANDLUNG: s.o
VERSTOß GEGEN § 18 Straßensicherheitsverordnung der Stadt MARL.

bei Google den § 18 gefunden.
Zitat aus §18: KFZ und Anhänger, die nicht mehr zum Verkehr zugelassen sind, dürfen auf den Straßen und in Anlagen nicht abgestellt werden.

Diese Rechtsnorm steht aber nach meinem Empfinden nicht in diesem Schreiben drin.
Des Weitern kann eine Geldbuße gegen diese OWI verhängt werden,lt. Schreiben, aber es steht in dieser Verordnung nichts davon drin wie hoch, nur das es nicht gestattet ist.

Diag
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8910
Registriert: So 6. Jan 2008, 00:00

Re: Owi

Beitragvon Diag » Mi 29. Apr 2015, 21:03

Steht doch alles drin. Verstoß und Norm. Und in §22 steht, dass die Owi mit bis zu 1000 Euro bestraft werden kann. Wo liegt jetzt das Problem?

Gast

Re: Owi

Beitragvon Gast » Mi 29. Apr 2015, 21:12

Danke für den § 22. Der Rest ist halt Ansichtssache. Danke nochmals...

Diag
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8910
Registriert: So 6. Jan 2008, 00:00

Re: Owi

Beitragvon Diag » Mi 29. Apr 2015, 21:27

Was müsste Deiner Meinung denn da stehen?

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Owi

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 30. Apr 2015, 08:30

Holsteiner Jung hat geschrieben:aber uns wurde beigebracht auch zusagen, gegen was der Beteiligte verstoßen hat, nicht nur die Rechtsnorm-und folge.
Schade, dass sie euch nicht beigebracht haben, dass man keine abgemeldeten Karren im öVR parkt. :polizei2:
:lah:


Zurück zu „Verkehrsrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende