Hallo liebe Kollegen,
ich habe jetzt lange gesucht und gegrübelt. Wie würdet ihr das bekannte "durchschlängeln" von einspurigen Kfz´s an der LZA ahnden?
Ein Kollege von mir meinte, dass durch das Fahren zwischen zwei Fahrzeugen die an der LZA warten ein Verstoß gegen 5(1) StVO (Es ist links zu überholen) entsteht. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Kraftfahrzeuge ihre Fahrstreifen aber doch nach 7(3) StVO frei wählen und unabhängig von der Verkehrsdichte rechts auch schneller als links fahren. Das wäre in diesem fall ja gegeben.
Nach meinem jetzigen Eindruck wäre die einzige Möglichkeit der Vorwurf des zu geringen Seitenabstandes nach 5(4) StVO.
was sagt ihr?
lg
Mit einspurigen Kfz an LZA "durchschlängeln"
Re: Mit einspurigen Kfz an LZA "durchschlängeln"
Überholt man denn dort in diesem Fall überhaupt?
Re: Mit einspurigen Kfz an LZA "durchschlängeln"
meiner Meinung nach ist das ein Überholvorgang, Ja
Re: Mit einspurigen Kfz an LZA "durchschlängeln"
Hat Recht, hatte nen Denkfehler
Re: Mit einspurigen Kfz an LZA "durchschlängeln"
Das Thema wurde bereits ausgiebig diskutiert:
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =7&t=55072
Evtl. ist die Frage nach dem Durchlesen der 14 Seiten beantwortet.
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =7&t=55072
Evtl. ist die Frage nach dem Durchlesen der 14 Seiten beantwortet.
Re: Mit einspurigen Kfz an LZA "durchschlängeln"
Und deshalb geschlossen.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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