Ladungssicherung im geschlossenen Transporter

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Nabisco73
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Ladungssicherung im geschlossenen Transporter

Beitragvon Nabisco73 » Fr 29. Mai 2015, 00:09

Hi an alle Wissenden.

Irgendwie scheint es wohl keine eindeutige Regelung zu geben, was die
Ladungssicherung in einem geschlossenen, hier speziell VW T5 betrifft.

Der Hintergrund: ich bin Techniker im AD und habe somit viele Ersatzteile
in diversen Kisten an Bord. Die Kisten haben alle Einheitsgröße:
http://www.abzonline.de/media/640x360_crop/4942.jpg

Bei den bisherigen Polizeikontrollen gab es immer wieder unterschiedliche
Meinungen. Der eine meint: "der Wagen sei komplett geschlossen, also
reicht es, wenn nix beim Bremsen in's Rutschen kommt..."
Ein anderer meinte: "es müsse ein Gepäcknetz darüber gezogen werden..."

Was ist nun korrekt? Wie gesagt es ist ein geschlossener Kastenwagen:
http://www.gs-automarkt.de/var/galerie/10387_1024.jpg

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Re: Ladungssicherung im geschlossenen Transporter

Beitragvon zulu » Fr 29. Mai 2015, 00:30

Bei einem kleinen Transporter reicht es m.M.n. wenn die Ladung gemäß § 22 (1) StVO gesichert ist. Sie darf also somit bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, kippen oder gar verloren gehen.

Wie du das am Ende umsetzt ist deine Sache. Ein Gepäcknetz kann dabei helfen, ja. Spanngurte oder Spannlatten tun es natürlich auch. Die Kisten aus dem Beispiel kann man ja wunderbar formschlüssig laden.

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Re: Ladungssicherung im geschlossenen Transporter

Beitragvon HaSiBaer » Sa 30. Mai 2015, 20:50

Also § 22 (1) StVO i.V.m. der VDI-Richtlinie 2700 ff sind absolut ausreichend, wie bei jedem anderen Fz. auch.

Es hängt eben davon ab, was Du fährtst, wie groß sind die Lücken etc.

z.B. nen Schaumstoffball must Du nicht extra sichern, ne 50x50 cm Kiste mit 700 kg muss aber gesichert werden, da sie durch die Trennwand bzw. Tür marschiert

Gruß HaSiBär

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Re: Ladungssicherung im geschlossenen Transporter

Beitragvon Gelov » Do 4. Jun 2015, 13:46

Da ich selbst LKW Fahrer war in meiner Dienstzeit beim Bund und hier entsprechend auch eine ATN (allgemeiner Tätigkeitsnachweis ;D ) im Bereich der Ladungssicherung habe, kann ich so viel sagen, dass es ein Gepäcknetz nicht unbedingt sein muss. Meine Vorredner haben hier von der gesetzlichen Seite mehr Ahnung, von der praktischen kann ich aber noch zusätzlich zu dem bereits geschriebenen anfügen, dass es vollkommen reicht, wenn die Ladung rutschsicher und formschlüssig verlastet ist. Sprich, z.B. durch Niederzurren mit Spanngurten und evtl. sogar einer Verwendung von kleinen Antirutschmatten. Dabei ist es unerheblich, ob das Fhzg geschlossen oder offen ist. Bei entsprechenden Ausweich- oder Bremsmanövern, kann eine wandernde Ladung mit entsprechendem Gewicht im aller ungünstigsten Fall sogar ein Kippen des Fhzgs unterstützen.

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Re: Ladungssicherung im geschlossenen Transporter

Beitragvon Nabisco73 » Do 11. Jun 2015, 19:25

Das Fahrzeug ist zur Hälfte in der waagerechten beladen. Die Kisten
sind formschlüssig gestapelt und verkeilen sich somit gegenseitig.
Verrutschen kann da nix, da ich komplett alles mit Kisten vollgestellt
habe, die allerdings nur so voll sind, dass sie immer noch in sich
greifen. Darüber habe ich dann das Packnetz gespannt, was allerdings
als Techniker sehr nervig ist, da man es bis zu 7-10/Tag "lüften" muß,
um in den Filialen an die benötigten Teile zu kommen... :polizei4:

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Re: Ladungssicherung im geschlossenen Transporter

Beitragvon Gelov » Mi 17. Jun 2015, 14:43

Ja das mit dem "Lüften" kenne ich ;D ...aber im Falle des Falles wird es dir der Rettungsdienst und die Feuerwehr danken, wenn die Ladung größtenteils da bleibt, wo sie hingehört :polizei2: .


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