jupp, schon klar James; es ist halt nicht alltäglich/verwunderlich
auf der einen Seite die BE
auf der Anderen das "Nix machen" bzgl FE
mit dem gleichen SV
Carsharing und u.a. §§ 316, 142 StGB
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Re: Carsharing und u.a. §§ 316, 142 StGB
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Carsharing und u.a. §§ 316, 142 StGB
Auf den § 316 StGB bezogen habe ich mal gelernt, dass für die Beschlagnahme des FS ein dringender Tatverdacht und für die BE ein einfacher Tatverdacht begründet werden muss. Das könnte in diesem Zusammenhang ja eine Rolle bei der richterlichen Entscheidung gespielt haben.
Ein einfacher Tatverdacht liegt sicherlich vor, ob er auch dringend ist mag unterschiedlich beurteilt werden.
Ein einfacher Tatverdacht liegt sicherlich vor, ob er auch dringend ist mag unterschiedlich beurteilt werden.
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