Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Solange gibt es die Plaketten nun auch noch nicht.
Challenger
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Die sparen eben auch am Knollen
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Nee, das waren diesmal ausnahmsweise wir selber.
Challenger
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Plaketten interessieren mich ehrlich gesagt nicht. Diese ganzen beknackten Umweltzonen sind ein Witz. Daher kenne ich keinen, der da schonmal ne Owi verfolgt hat. Anders siehts beim Ordnungsamt aus. Die verfolgen das schon. Falls es also immernoch Unsicherheiten gibt, empfehle ich, dort mal nachzufragen.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Ich sehe das wie Coco.
Die Zonen an sich sind Blödsinn und die Strafe für eine fehlende Plakette (selbst wenn das Auto eine bekäme) unangemessen hoch.
Die Nachfrage beim OA wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach zu der Antwort führen, dass natürlich das korrekte Kennzeichen drauf stehen muss. Und irgendein Held wird es auch mal ahnden, wenn dem nicht so ist.
Man könnte natürlich auch überlegen, die Plakette einfach nur mit Klebestreifen zu befestigen. Ist nicht so vorgesehen, klar, aber dafür beim Wechsel des Fahrzeugs oder bei einer kaputten Frontscheibe abziehbar.
Und der Käufer des alten Autos hat Platz für seine eigene Plakette.
Die Zonen an sich sind Blödsinn und die Strafe für eine fehlende Plakette (selbst wenn das Auto eine bekäme) unangemessen hoch.
Die Nachfrage beim OA wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach zu der Antwort führen, dass natürlich das korrekte Kennzeichen drauf stehen muss. Und irgendein Held wird es auch mal ahnden, wenn dem nicht so ist.
Man könnte natürlich auch überlegen, die Plakette einfach nur mit Klebestreifen zu befestigen. Ist nicht so vorgesehen, klar, aber dafür beim Wechsel des Fahrzeugs oder bei einer kaputten Frontscheibe abziehbar.
Und der Käufer des alten Autos hat Platz für seine eigene Plakette.
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Überprüfen sollte man das schon, weil es tatsächlich einen Markt für gefälschte Plaketten / Partikelfiltereinbauten gibt.
Da sind in meiner Behörde auch schon mehrere Verfahren im erwerbsmäßigen Bereich gelaufen.
Ob man dann eine potentielle Owi ahndet, bleibt einem selbst überlassen - wobei sich bei der Strafandrohung das Ermessen schon etwas weiter gen Null reduziert als beim nicht benutzen des FRA.
Da sind in meiner Behörde auch schon mehrere Verfahren im erwerbsmäßigen Bereich gelaufen.
Ob man dann eine potentielle Owi ahndet, bleibt einem selbst überlassen - wobei sich bei der Strafandrohung das Ermessen schon etwas weiter gen Null reduziert als beim nicht benutzen des FRA.
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Wieder so ein Punkt, bei dem man sich Probleme selbst geschaffen hat: unsinnige Umweltzonen einrichten und dadurch einen neuen kriminellen Absatzmarkt entsehen lassen.
Und der Verlierer in dieser Geschichte ist mal wieder das Bürgertum an sich.
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Challenger
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Bitte hier nicht wieder über den Sinn und Unsinn der Umweltzonen diskutieren. Das hatten wir bislang in jedem Thread über Umweltplakette/-zonen.
Gemäß diesem Beitrag würde ich es ebenfalls allerhöchstens bei einem Mängelbericht belassen. Ich wüsste nun nicht, nach welcher Vorschrift ich da eine OWi reindrücken könnte. Die TBNR 141621 passt meiner Meinung nach nicht und wäre zu weit hergeholt. Bislang habe ich auf die Schnelle kein Gerichtsurteil zu einer angebrachten Umweltplakette mit altem Kennzeichen gefunden, lediglich diesen Artikel:
http://www.recht-hilfreich.de/verkehrsr ... chtswidrig
Es gibt die 35. BImSchV. Hier heißt es in § 3 (2) "In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen." Insofern kann man sagen, dass die Plakette an das Kennzeichen gebunden und bei einem Kennzeichenwechsel auch die Plakette zu ändern ist.Zeitgeist-Nord hat geschrieben:Generell spricht doch eigentlich nichts dagegen, selbst wenn ich ein "neues Kennzeichen" nach Gutdünken der Zulassungsstelle bekomme, die alte Umweltplakette dranzulassen?
Gemäß diesem Beitrag würde ich es ebenfalls allerhöchstens bei einem Mängelbericht belassen. Ich wüsste nun nicht, nach welcher Vorschrift ich da eine OWi reindrücken könnte. Die TBNR 141621 passt meiner Meinung nach nicht und wäre zu weit hergeholt. Bislang habe ich auf die Schnelle kein Gerichtsurteil zu einer angebrachten Umweltplakette mit altem Kennzeichen gefunden, lediglich diesen Artikel:
http://www.recht-hilfreich.de/verkehrsr ... chtswidrig
Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
So Umweltzonen sind rein technisch gesehen Augenwischerei.
Dürfte sich kein Fahrzeug mit kaltem Motor drin bewegen.
Ein Kat arbeitet erst ab ca. 500 grad wirkungsvoll.
Dürfte sich kein Fahrzeug mit kaltem Motor drin bewegen.
Ein Kat arbeitet erst ab ca. 500 grad wirkungsvoll.
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Kein PVB
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
@ malfragen
Was war an der Bitte von Brot in dem Beitrag unmittelbar zuvor, die durchaus als moderativer Hinweis zu sehen ist, eigentlich nicht verständlich?
Ich erwarte auf diese Frage keine Antwort. Und jetzt bitte zurück zum Thema!
Was war an der Bitte von Brot in dem Beitrag unmittelbar zuvor, die durchaus als moderativer Hinweis zu sehen ist, eigentlich nicht verständlich?
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- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Genau so isses.Brot hat geschrieben: Gemäß diesem Beitrag würde ich es ebenfalls allerhöchstens bei einem Mängelbericht belassen. Ich wüsste nun nicht, nach welcher Vorschrift ich da eine OWi reindrücken könnte. Die TBNR 141621 passt meiner Meinung nach nicht und wäre zu weit hergeholt.
So viel zu "Zahlemann und Söhne".
- schutzmann_schneidig
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Laut OLG Hamm stellt es einen Verstoß dar.
Wie man in einer Kontrolle damit umgeht, steht ja auf einem anderen Blatt.
Wie man in einer Kontrolle damit umgeht, steht ja auf einem anderen Blatt.
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
So wie ich das lese, gibt es ein Revival beim BGH. Wer schon diskutiert, ob ein parkendes Auto mit umfasst wird.
Schade, dass nicht klar hervor geht, ob die Plakette überhaupt zum Fahrzeug gehört (hatte). Oder habe ich was überlesen,
Schade, dass nicht klar hervor geht, ob die Plakette überhaupt zum Fahrzeug gehört (hatte). Oder habe ich was überlesen,
Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Wenn das Kennzeichen nicht stimmt, die Plakette aber in Ordnung ist und auch zum Fahrzeug passt sehe ich keinen Grund die Owi reinzudrücken. Das rangiert bei mir auf der selben Stufe wie die alte Adresse im Fahrzeugschein. Dafür dann 80 Euro + Bearbeitung? Da wären hier 105€ fällig. Das ist ja absurd. Bei der Höhe des Bußgeldes dieser Plakettensache muss ich mir sowieso an den Kopf fassen. Analog müssten beim Handy am Steuer dann locker 200€ fällig werden.
Das gibt einen Hinweis und im Zweifelsfall einen Mängelbericht.
Das gibt einen Hinweis und im Zweifelsfall einen Mängelbericht.
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?
Interessant mal wieder zu lesen, weshalb die Leute teilweise vor Gericht ziehen bezüglich Umweltplakette usw.
Gut, für mich als Otto Normalbenziner stellt sich zusammenfassend also folgender Sachverhalt dar:
- ein Großteil der hier Mitdiskutierenden würde in dem von mir geschilderten Sachverhalt mir nicht gleich eine Owi reinwürgen, allenfalls aber den Mangel zu Protokoll nehmen. Andere wiederum könnten evtl. einen (vermeintlichen) Ansatz finden und mir 40€ und einen Punkt verpassen, da die Umweltplakette ja kennzeichengebunden ist und nicht fahrzeuggebunden (im engeren Sinne). Habe ich das richtig wiedergegeben? Oder sind das plötzlich tatsächlich gar 80??
- Dann spielt anscheinend eine Rolle, ob ihr auf diesen Umstand aufmerksam werdet, wenn ich entweder
a) IN einer Umweltzone damit "erwischt" werde...(?)
oder
b) außerhalb einer Umweltzone (?) [nur Hinweis und Mängelaufnahme??]
c) Ist denn eine Umweltzonenplakette - ähnlich wie ein KFZ-Kennzeichen - als Urkunde zu betrachten?
Scheinbar ja nicht, denn sonst würden solche Verfehlungen/Versäumnisse/nicht passende Plaketten zum aktuellen Kennzeichen bestimmt höher sanktioniert werden...(?)
Anmerkung: für mich steht fest, dass ich die fünf Euro auch diesmal in die Plakette investiere, da ich überhaupt gar keinen Bock darauf habe, irgendwann mal in solche Diskussionen mit PVB usw. zu kommen. Ich verstehe einige Leute nicht, die da rumbetrügen oder bis vors Gericht ziehen, es sei denn Mister "Zahlemann-und-Söhne-Beamter" hat sich offensichtlich arg verschätzt...
Gut, für mich als Otto Normalbenziner stellt sich zusammenfassend also folgender Sachverhalt dar:
- ein Großteil der hier Mitdiskutierenden würde in dem von mir geschilderten Sachverhalt mir nicht gleich eine Owi reinwürgen, allenfalls aber den Mangel zu Protokoll nehmen. Andere wiederum könnten evtl. einen (vermeintlichen) Ansatz finden und mir 40€ und einen Punkt verpassen, da die Umweltplakette ja kennzeichengebunden ist und nicht fahrzeuggebunden (im engeren Sinne). Habe ich das richtig wiedergegeben? Oder sind das plötzlich tatsächlich gar 80??
- Dann spielt anscheinend eine Rolle, ob ihr auf diesen Umstand aufmerksam werdet, wenn ich entweder
a) IN einer Umweltzone damit "erwischt" werde...(?)
oder
b) außerhalb einer Umweltzone (?) [nur Hinweis und Mängelaufnahme??]
c) Ist denn eine Umweltzonenplakette - ähnlich wie ein KFZ-Kennzeichen - als Urkunde zu betrachten?
Scheinbar ja nicht, denn sonst würden solche Verfehlungen/Versäumnisse/nicht passende Plaketten zum aktuellen Kennzeichen bestimmt höher sanktioniert werden...(?)
Anmerkung: für mich steht fest, dass ich die fünf Euro auch diesmal in die Plakette investiere, da ich überhaupt gar keinen Bock darauf habe, irgendwann mal in solche Diskussionen mit PVB usw. zu kommen. Ich verstehe einige Leute nicht, die da rumbetrügen oder bis vors Gericht ziehen, es sei denn Mister "Zahlemann-und-Söhne-Beamter" hat sich offensichtlich arg verschätzt...
"Wenn wir einen Menschen hassen, so hassen wir in seinem Bilde etwas, was in uns selber sitzt. Was nicht in uns selber ist, das regt uns nicht auf."
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