Das lese ich da nicht heraus.Diag hat geschrieben:So wie ich das lese, gibt es ein Revival beim BGH.
80 Euro und kein Punkt.Zeitgeist-Nord hat geschrieben:40€ und einen Punkt
Das lese ich da nicht heraus.Diag hat geschrieben:So wie ich das lese, gibt es ein Revival beim BGH.
80 Euro und kein Punkt.Zeitgeist-Nord hat geschrieben:40€ und einen Punkt
Ich habe gerade in einer Erläuterung zur StVO ebenfalls einen Verweis zu der Entscheidung des OLG Hamm gefunden und es mir genauer durchgelesen. Unter Punkt III 1. steht:Diag hat geschrieben:Schade, dass nicht klar hervor geht, ob die Plakette überhaupt zum Fahrzeug gehört (hatte). Oder habe ich was überlesen,
Das hätte Dir aber auch vorher schon klar sein müssen.Buford T. Justice hat geschrieben: Zum Thema Kontrollbericht: Habe ich zum Teil auch gemacht, aber dazu haben wir letztens eine E-Mail vom VK bekommen. Eine nicht vorhandene Umweltplakette ist kein Ausrüstungsmangel im Sinne der StVZO oder etwaiger Nebenvorschriften, weil es keine Pflicht gibt, seinen Pkw damit zu versehen. Man darf ohne nur eben nicht in die Umweltzone einfahren. In Kommunen, welche keine eingerichtet haben, ist es belanglos.
Echt jetzt?!Fazit: Unser örtliches Straßenverkehrsamt schmeißt die Dinger in die Tonne und soll man deshalb hier nicht mehr schreiben.
Da hast Du vollkommen recht.Onkel Fisch hat geschrieben:Das hätte Dir aber auch vorher schon klar sein müssen.
Ja, bitte!Ucpho hat geschrieben: Die Tatbestandsnummer der 55 Euro kann ich euch gerne nachreichen, sobald ich an meine Unterlagen komme.
TBNr 902720Diag hat geschrieben:Ja, bitte!Ucpho hat geschrieben: Die Tatbestandsnummer der 55 Euro kann ich euch gerne nachreichen, sobald ich an meine Unterlagen komme.
Bedeutet doch im Umkehrschluss:Ucpho hat geschrieben:TBNr 902720Diag hat geschrieben:Ja, bitte!Ucpho hat geschrieben: Die Tatbestandsnummer der 55 Euro kann ich euch gerne nachreichen, sobald ich an meine Unterlagen komme.
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. Das auf der Feinstaubplakette eingetragene Kennzeichen stimmte nicht mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs über ein.
§41(1) iVm Anlage 2, §49 StVO, §24 StVG
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Tatbestandskatalog Stand 1. Mai 2014
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