Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

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schutzmann_schneidig
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Di 30. Jun 2015, 18:46

Diag hat geschrieben:So wie ich das lese, gibt es ein Revival beim BGH.
Das lese ich da nicht heraus.
Zeitgeist-Nord hat geschrieben:40€ und einen Punkt
80 Euro und kein Punkt.
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Brot
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Brot » Di 30. Jun 2015, 22:35

Diag hat geschrieben:Schade, dass nicht klar hervor geht, ob die Plakette überhaupt zum Fahrzeug gehört (hatte). Oder habe ich was überlesen,
Ich habe gerade in einer Erläuterung zur StVO ebenfalls einen Verweis zu der Entscheidung des OLG Hamm gefunden und es mir genauer durchgelesen. Unter Punkt III 1. steht:
"Wer also keine den Ausgestaltungs- und Beschaffenheitsanforderungen des § 3 Abs. 2 35. BImSchV entsprechende Plakette besitzt, besitzt zwangsläufig auch keine i.S.v. § 3 Abs. 1 35. BImSchV. Mit "Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs" ist das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs gemeint. Das ergibt sich schon aus der Formulierung "jeweiligen" sowie daraus, dass ansonsten der Zweck der Regelung, eine Kontrolle zu ermöglichen, ob das betreffende Fahrzeug in die Umweltzone einfahren darf, vereitelt würde."

Daraus schließe ich: Kennzeichen Fahrzeug und Umweltplakette stimmen nicht überein --> OWi-Verstoß

Ich nehme einfach mal an, dass die Plakette zuvor zum Fahrzeug gehört hatte. Andernfalls würde es sich um eine Straftat (Urkundenfälschung) handeln und das Gericht hätte nicht über das Vorliegen eines OWi-Verstoßes wegen einem falsch eingetragenen Kennzeichen entscheiden müssen.

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Diag » Di 30. Jun 2015, 22:38

Ändert an meiner Haltung aber nicht das Geringste. Die Luft soll reiner werden und vor mir steht ein reines Auto? Dann ist doch alles gut. :polizei1:

Mit Deinem anderen Gedankengang könntest Du wohl recht haben. :ja:

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Buford T. Justice » Di 30. Jun 2015, 23:14

Ich denke, ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich annehme, dass das pflichtgemäße Ermessen auch dann korrekt ausgeübt wurde, wenn man in der Lage ist, ein Nichteinschreiten vernünftig zu begründen.

Wenn bei uns z. B. der Niederländer zum Weihnachtsmarkt fährt und tatsächlich die 500 m zwischen Autobahnausfahrt und Parkhaus ohne Plakette durch die Umweltzone gurkt - sei's drum. Wenn aber der Franzose, der hier eigentlich sogar wohnt, permanent ohne rumfährt, dann habe ich auch diesen Verstoß geahndet. (Wie bei anderen auch.)

Wenn der Pkw indessen über eine grüne Umweltplakette verfügte, obwohl die Emissionschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung aussagte, dass eigentlich nur eine gelbe/rote oder gar keine Umweltplakette zugeteilt werden konnte, fuhr der auch mit mir zum TÜV zwecks Prüfung, ob ein Partikelfilter nachgerüstet wurde. Ich selbst hatte hier bislang nur "Treffer", weil bei uns eben auch dieser gewisse, bereits angesprochene, Markt entstanden ist.

Ob dann eine Urkundenfälschung gegeben ist, daran scheiden sich (zumindest bei uns) die Geister bzw. Fachleute. Angezeigt habe ich es in jedem Fall, aber zugegebenermaßen nichts mehr von gehört.

Nur meine ich, sollte man sich als Polizeibeamter nicht hinstellen und sagen "ahnde ich grundsätzlich nicht, weil find ich eh doof das Ganze". Das steht uns nicht zu.

Zum Thema Kontrollbericht: Habe ich zum Teil auch gemacht, aber dazu haben wir letztens eine E-Mail vom VK bekommen. Eine nicht vorhandene Umweltplakette ist kein Ausrüstungsmangel im Sinne der StVZO oder etwaiger Nebenvorschriften, weil es keine Pflicht gibt, seinen Pkw damit zu versehen. Man darf ohne nur eben nicht in die Umweltzone einfahren. In Kommunen, welche keine eingerichtet haben, ist es belanglos.

Und davon gibt es in Deutschland ja immer noch genügend. Z. B. in Käptn_Chaos seinem Nachbarlandrat ist auch noch keine. Fazit: Unser örtliches Straßenverkehrsamt schmeißt die Dinger in die Tonne und soll man deshalb hier nicht mehr schreiben.
:applaus:

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Onkel Fisch » Mi 1. Jul 2015, 07:18

Buford T. Justice hat geschrieben: Zum Thema Kontrollbericht: Habe ich zum Teil auch gemacht, aber dazu haben wir letztens eine E-Mail vom VK bekommen. Eine nicht vorhandene Umweltplakette ist kein Ausrüstungsmangel im Sinne der StVZO oder etwaiger Nebenvorschriften, weil es keine Pflicht gibt, seinen Pkw damit zu versehen. Man darf ohne nur eben nicht in die Umweltzone einfahren. In Kommunen, welche keine eingerichtet haben, ist es belanglos.
Das hätte Dir aber auch vorher schon klar sein müssen.
Fazit: Unser örtliches Straßenverkehrsamt schmeißt die Dinger in die Tonne und soll man deshalb hier nicht mehr schreiben.
Echt jetzt?!

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Buford T. Justice » Mi 1. Jul 2015, 10:13

Onkel Fisch hat geschrieben:Das hätte Dir aber auch vorher schon klar sein müssen.
Da hast Du vollkommen recht.

Es ist zwar weitestgehend Geschmackssache, aber ein wenig Inhalt - von Zeit zu Zeit - kann Beiträge aufwerten. Probier's ruhig mal aus! :zustimm:
:applaus:

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Ucpho » Mi 1. Jul 2015, 14:55

Rein praktisch wird die fehlende Umweltplakette bei mir im Bezirk seltenst durch die PVB geahndet (ich kann an dieser Stelle nur Buford T. Justices Beitrag zustimmen), sondern eher durch die Stadtpolizei bzw. freundliche Nachbarn, die es nicht leiden können, dass man sein Auto ordnungsgemäß länger als einen Tag stehen lässt.

Das Bußgeld in Höhe von 80 Euro (bei fehlender) bzw. 55 Euro (bei falschem Kennzeichen) haben damit meist parkende Autos kassiert.
Die Tatbestandsnummer der 55 Euro kann ich euch gerne nachreichen, sobald ich an meine Unterlagen komme.

Rein kostennutzentechnisch lohnt sich also der Gang zum TÜV (oder Autohändler nach Wahl) mit 5 Euro, Fahrzeugschein und ggfs. Untersuchungsbericht in der Hand. :ja:

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Diag » Mi 1. Jul 2015, 15:47

Ucpho hat geschrieben: Die Tatbestandsnummer der 55 Euro kann ich euch gerne nachreichen, sobald ich an meine Unterlagen komme.
Ja, bitte!

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Onkel Fisch » Mi 1. Jul 2015, 15:51

Die wäre dann neu und würde mich auch interessieren.

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Ucpho » Do 2. Jul 2015, 06:45

Diag hat geschrieben:
Ucpho hat geschrieben: Die Tatbestandsnummer der 55 Euro kann ich euch gerne nachreichen, sobald ich an meine Unterlagen komme.
Ja, bitte!
TBNr 902720
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. Das auf der Feinstaubplakette eingetragene Kennzeichen stimmte nicht mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs über ein.

§41(1) iVm Anlage 2, §49 StVO, §24 StVG
55,00€ - 0 Punkte

Tatbestandskatalog Stand 1. Mai 2014

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Diag » Do 2. Jul 2015, 07:03

Danke. Welches Bundesland?

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Ucpho » Fr 3. Jul 2015, 06:33

Hessen. :zustimm:

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Diag » Mi 8. Jul 2015, 14:50

Tatsache. Siehste mal, wie wenig mich dieser Tatbestand tangiert. :-)

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon DerLima » Do 9. Jul 2015, 19:45

Ucpho hat geschrieben:
Diag hat geschrieben:
Ucpho hat geschrieben: Die Tatbestandsnummer der 55 Euro kann ich euch gerne nachreichen, sobald ich an meine Unterlagen komme.
Ja, bitte!
TBNr 902720
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. Das auf der Feinstaubplakette eingetragene Kennzeichen stimmte nicht mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs über ein.

§41(1) iVm Anlage 2, §49 StVO, §24 StVG
55,00€ - 0 Punkte



Tatbestandskatalog Stand 1. Mai 2014
Bedeutet doch im Umkehrschluss:
Er muss FAHREND IN einer Umweltzone angetroffen werden.
Steht das Auto dort... Beweis mir, dass ich es hingefahren und nicht hingeschleppt habe... :polizei2:
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Diag » Do 9. Jul 2015, 20:08

Teilnahme am Verkehr muss kein Fahren sein. :)


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