Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

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schutzmann_schneidig
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Do 9. Jul 2015, 20:23

@ DerLima

In dem auf Seite 2 verlinkten Beschluss vertritt das OLG Hamm die Auffassung, dass in diesem Zusammenhang auch eine "Verkehrsteilnahme durch Parken" gegeben sein kann.
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon wolfi71 » Do 9. Jul 2015, 22:01

@Der Lima: Das mit dem Hinschleppen f8unktionierte nur kurze Zeit, bis ca 18 Monate nach der Einführung der Plaketten. Aber seitdem ist das durch. Parken im ÖVR ist auch Teilnahme am Verkehr. Einziges was noch geht: Parken auf privatem Grund ohne Kennzeichen.

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Zeitgeist-Nord » Fr 10. Jul 2015, 10:10

Moin,

im Grunde ist ja (fast) alles klar. Hätte da aber noch gerne eine Frage zum eindeutigen Verständnis: Ucpho schrieb, dass die 55-Euro-TBNR für Hessen gelte, Diag entgegnete, dass ihn damit der Tatbestand nicht oder nur wenig tangiere.

Gilt das also nur für Hessen oder ist das jetzt auch für Niedersachsen, Bremen usw. anwendbar? Ist dann ja kein bundeseinheitlicher Tatbestand, wenn ich richtig schlussfolgere...? :polizei13:
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Diag » Fr 10. Jul 2015, 10:19

Das ist ein hessischer Tb. Mich tangiert nur diese unglaublich verwerfliche Tat nicht sonderlich. :polizei2:

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Ucpho » Fr 10. Jul 2015, 16:26

Das bedeutet nur, dass die Hessischen Kollegen einen sehr konkreten Tatbestand an der Hand haben, um bei einem solchen Sachverhalt tätig zu werden.
Nach rechtlicher Würdigung können auch Kollegen anderer Bundesländer tätig werden, müssten dann aber auf Tatbestände zurückgreifen, die der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, ihr landeseigener hergibt oder Rücksprache mit der Bußgeldstelle halten.

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Zeitgeist-Nord » Fr 10. Jul 2015, 17:52

Ucpho hat geschrieben:Das bedeutet nur, dass die Hessischen Kollegen einen sehr konkreten Tatbestand an der Hand haben, um bei einem solchen Sachverhalt tätig zu werden.
Nach rechtlicher Würdigung können auch Kollegen anderer Bundesländer tätig werden, müssten dann aber auf Tatbestände zurückgreifen, die der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, ihr landeseigener hergibt oder Rücksprache mit der Bußgeldstelle halten.
Cool. Das beantwortet ja mal meine oben gestellte Frage fast zu 100% :zustimm:

Merci!

Wie verfährt jetzt der Bremer oder niedersächsische Kollege?
Also - IM JEWEILIGEN LANDE? - wenn er sich schlaumachen will?

80€ und gut ist? Oder haben die Kommunen da auch noch Vorgaben? :polizei4: :polizei10:
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Brot » Fr 10. Jul 2015, 18:08

Zeitgeist-Nord hat geschrieben:Wie verfährt jetzt der Bremer oder niedersächsische Kollege?
Also - IM JEWEILIGEN LANDE? - wenn er sich schlaumachen will?
Wie oben erwähnt:
Rücksprache mit der zuständigen Bußgeldstelle, denn dort wird die mögliche Anzeige landen. :polizei2:

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Zeitgeist-Nord » Fr 10. Jul 2015, 18:12

Brot hat geschrieben:
Zeitgeist-Nord hat geschrieben:Wie verfährt jetzt der Bremer oder niedersächsische Kollege?
Also - IM JEWEILIGEN LANDE? - wenn er sich schlaumachen will?
Wie oben erwähnt:
Rücksprache mit der zuständigen Bußgeldstelle, denn dort wird die mögliche Anzeige landen. :polizei2:
Hallo Brot, aber dann würde ja überall ein anderes Süppchen gekocht oder halt zur Höchstgrenze von 80€ verdonnert....Ist ja fast wie bei den Kultusministerien der einzelnen Länder, ohne da jetzt einen bösen Vergleich starten zu wollen....

:polizei10:
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Controller » Fr 10. Jul 2015, 18:27

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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Brot » Fr 10. Jul 2015, 18:33

Ucpho hat geschrieben:TBNr 902720
Diese "9er"-Tatbestandsnummern sind Auffangtatbestände und stehen zur freien Verfügung. Hierzu aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, Ziffer 4.1.2:
"Der Tatbestandskatalog enthält die überwiegende Anzahl der im Massenverfahren auftretenden Tatbestände. Nur in seltenen Ausnahmen kann eine Lücke bestehen. Für diesen Fall ist die nachfolgende TBNR als Auffangtatbestand geschaffen.
Von ihr darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn nach vorheriger Prüfung in der Bußgeldbehörde keine TBNR zutrifft."


Soweit mir bekannt ist, regeln die einzelnen Bundesländer per Erlass diese Auffangstatbestände. Daher sollte die Bußgeldstelle wissen, ob für das jeweilige Bundesland ein bestimmter Auffangstatbestand besteht.

Insofern kann es schon sein, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, wobei ich davon ausgehe, dass die Bundesländer sich in dieser Sache auch absprechen. Meistens werden die Auffangstatbestände dann in den Tatbestandskatalog bei der nächsten Aktualisierung mit aufgenommen. So war es z.B. auch, nachdem die Winterreifenpflicht eingeführt wurde. Anfangs auch erst als Auffangstatbestand mit 9er-Nummer, jetzt fest im Tatbestandskatalog.

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Controller » Fr 10. Jul 2015, 20:13

Bundesweite Gültigkeit ..... wird noch ein wenig dauern.

Ab 2014 sind nun schon über 70 Umweltzonen eingerichtet.

Das war bei den Winterreifen anders :polizei3:
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Zeitgeist-Nord » Fr 10. Jul 2015, 20:21

Controller hat geschrieben:https://www.umwelt-plakette.de/
Guter Link, :) da sieht man mal das Ausmaß der Umweltzonen. Hätte jetzt gedacht, es seien mehr, war mir aber nicht sicher.
Brot hat geschrieben:
Ucpho hat geschrieben:TBNr 902720
Diese "9er"-Tatbestandsnummern sind Auffangtatbestände und stehen zur freien Verfügung. Hierzu aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, Ziffer 4.1.2:
"Der Tatbestandskatalog enthält die überwiegende Anzahl der im Massenverfahren auftretenden Tatbestände. Nur in seltenen Ausnahmen kann eine Lücke bestehen. Für diesen Fall ist die nachfolgende TBNR als Auffangtatbestand geschaffen.
Von ihr darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn nach vorheriger Prüfung in der Bußgeldbehörde keine TBNR zutrifft."


Soweit mir bekannt ist, regeln die einzelnen Bundesländer per Erlass diese Auffangstatbestände. Daher sollte die Bußgeldstelle wissen, ob für das jeweilige Bundesland ein bestimmter Auffangstatbestand besteht.

Insofern kann es schon sein, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, wobei ich davon ausgehe, dass die Bundesländer sich in dieser Sache auch absprechen. Meistens werden die Auffangstatbestände dann in den Tatbestandskatalog bei der nächsten Aktualisierung mit aufgenommen. So war es z.B. auch, nachdem die Winterreifenpflicht eingeführt wurde. Anfangs auch erst als Auffangstatbestand mit 9er-Nummer, jetzt fest im Tatbestandskatalog.
Sehr gut erklärt. Danke. Jetzt ist alles zu 100% beantwortet. Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (der ja öffentlich verfügbar ist), gibt es keine 9****-er-TBNummern. Von daher ist die Wissenslücke auch gefüllt. :polizei2:

Mal sehen, wann das hinsichtlich der Umweltplaketten vereinheitlicht wird und es bundesweit "Abstufungen" gibt. Vielleicht ist diese ganze Fragestellung aber auch irgendwann einfach nur noch überflüssig und Schall und Feinstaub...äh...Rauch! ;D

Nun gut....alles klar, Herr Kommissar. :lupe:
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon durstix » Fr 10. Jul 2015, 22:36

Es ist ganz einfach:

TBNR 141621

schliesst alles ein.

Fahren und parken in Feinstaubzonen.
Selbst das nicht anbringen der Plakette am Fahrzeug ist darin enthalten.
Das schliesst de facto auch ein dass das KFZ-Kennzeichen übereinstimmen sollte.

Ps.

Viele Städte wären froh keine Feinstaubzone ausweisen zu müßen.

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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon Zeitgeist-Nord » Sa 11. Jul 2015, 00:44

Guter Hinweis. Aber:
durstix hat geschrieben:Es ist ganz einfach:

Ps.

Viele Städte wären froh keine Feinstaubzone ausweisen zu müßen.
Damit würden wir jetzt wieder die Sinn-und-Unsinn-Diskussion von Umweltzonen heraufbeschwören, und was das für einen Rattenschwanz an Aktionen nach sich zieht - vor allem auch bei euch PVB. Weiter oben wurde ja schon klar gesagt, dass diese Diskussion hier in diesem Rahmen nicht erwünscht sei. :polizei10:

Allerdings darf ich noch einmal dazu was hinzufügen, weil es zum Thema gehört (??)- in Controllers Link kann man sich nicht nur über Umweltzonen in Deutschland informieren, sondern auch im Ausland.

Auffällig für mich ist (als Norddeutscher) ja schon mal, dass außer Bremen und Hannover, Osnabrück in Niedersachsen keine weiteren Umweltzonen bestehen. Hamburg nix, auch nicht in Schleswig-Holstein, bislang keine einzige. Irgendwie verwunderlich.

Jetzt kommt's - in Dänemark gibt es eine Handvoll Städte, die eine sogenannte grüne "Low Emission Card" oder so ähnlich verlangen, genau wie unsere Umweltplakette - wird man da allerdings ohne erwischt, geht die Strafe ab

---> 2500 Euro :flehan: :zeitung: :applaus:

los.

Ich rege mich nicht mehr über 5 Euro für so'ne Plakette oder 55 oder 80 Euro Bußgeld auf, wenn das hierzulande auch Mode machen sollte, die Leute derart kaputtbüßen zu lassen.... :gruebel:
Wer legt sowas fest? ..... :stupid:
Die Frage soll nur rhetorisch sein.

:hallo:
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Re: Umweltplakette mit altem Kennzeicheneintrag übernehmbar?

Beitragvon wolfi71 » Sa 11. Jul 2015, 09:53

Buford T. Justice hat geschrieben:Zum Thema Kontrollbericht: Habe ich zum Teil auch gemacht, aber dazu haben wir letztens eine E-Mail vom VK bekommen. Eine nicht vorhandene Umweltplakette ist kein Ausrüstungsmangel im Sinne der StVZO oder etwaiger Nebenvorschriften, weil es keine Pflicht gibt, seinen Pkw damit zu versehen. Man darf ohne nur eben nicht in die Umweltzone einfahren. In Kommunen, welche keine eingerichtet haben, ist es belanglos.
Seit froh, dass das nicht versehentlich zu einem Bußgeldverfahren führte. Denn das hätte dir eine Anklage einbringen können.


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