Was zählt eurer Meinung nach zu dieser Überprüfung der Fahrtüchtigkeit? Grundsätzlich sind ja "nur" die Maßnahmen im Sinne der Strafprozessordnung mit Zwang durchzusetzen.Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. ...(§ 36 Abs. 5 StVO)
Atemalkoholtest, Drogenvortests (Urin, Speichel) oder Koordinationstest setzen die Freiwilligkeit des Probanden voraus.
Wie schaut es aus, wenn ich mit einer Augenlampe (keine 2845 Lumen-Power-LED) die Pupillenreaktion des Fahrzeugführers testen will, und er verneint. Und ggf. einfach die Augen schließt.
Abgesehen davon, dass er so natürlich erst Recht Misstrauen weckt, würde mich eure rechtliche Einschätzung interessieren.