Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

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Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon fapel » So 12. Jul 2015, 12:14

Hi.
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. ...(§ 36 Abs. 5 StVO)
Was zählt eurer Meinung nach zu dieser Überprüfung der Fahrtüchtigkeit? Grundsätzlich sind ja "nur" die Maßnahmen im Sinne der Strafprozessordnung mit Zwang durchzusetzen.
Atemalkoholtest, Drogenvortests (Urin, Speichel) oder Koordinationstest setzen die Freiwilligkeit des Probanden voraus.

Wie schaut es aus, wenn ich mit einer Augenlampe (keine 2845 Lumen-Power-LED) die Pupillenreaktion des Fahrzeugführers testen will, und er verneint. Und ggf. einfach die Augen schließt.
Abgesehen davon, dass er so natürlich erst Recht Misstrauen weckt, würde mich eure rechtliche Einschätzung interessieren.

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Polimannzei » So 12. Jul 2015, 12:52

Hallo,

was genau willst du denn jetzt wissen?

Grüße

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 12. Jul 2015, 13:29

Die Verweigerung freiwilliger Tests erweckt bei dir Misstrauen? Aha.

Ändert aber wenig an der RGL.

Wenn der keine Pupillenreflextests oder Turnübungen mitmachen will, ist das so. Da solltest du dir ggf. bereits im Vorfeld überlegt haben, ob und wie du weitermachen willst.

Mit der SuFu findest du dutzende Freds dazu...
:lah:

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon DerLima » So 12. Jul 2015, 13:30

Ziel ist es, eine körperliche Untersuchung durchzuführen...

Den Rest darfst du jetzt hier ganz offen selber herleiten.

P.S.: um es dir einfach zu machen: Stelle dir immer die Frage, was du unter Zwang durchsetzen kannst...
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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Controller » So 12. Jul 2015, 15:04

und was "man" nicht zu machen braucht - sondern ganz einfach NEIN sagen kann :!:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon fapel » So 12. Jul 2015, 15:17

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Die Verweigerung freiwilliger Tests erweckt bei dir Misstrauen? Aha.
Wenn Du einem Fahrzeugführer beispielsweise einen Atemalkoholtest anbietest und er diesen ablehnt, willst Du mir erzählen, dass Du dich nicht fragst, wieso er nicht will? aha.
Entstehung von Misstrauen - also Verdachtschöpfung - ist doch absolut normal, wo habe ich die RGL in Frage gestellt? Ich habe nirgends geschrieben, dass ich die Verweigerung irgendwelcher Tests zum Nachteil auslege, aber selbstverständlich hinterfrage ich, wieso er beispielsweise nicht pusten will.
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Da solltest du dir ggf. bereits im Vorfeld überlegt haben, ob und wie du weitermachen willst.
Lasse ich mal unkommentiert.

Ich habe mich bzgl. meiner Frage offenbar nicht gut ausgedrückt. Mir ging es darum, ob sich der Fahrzeugführer im Sinne des § 36 5 StVO in die Augen gucken lassen muss oder was ihr grundsätzlich unter "zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit" versteht.

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon DerLima » So 12. Jul 2015, 15:22

Deine Frage lautete, ob du einen Pupillenreaktionstest durchführen darfst, bzw. ob der FzFhr diesen über sich ergehen lassen muss.

Nun lies meine obige Antwort noch einmal und denke kurz nach.
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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 12. Jul 2015, 15:25

Ich will darauf hinaus, dass man schon im Vorfeld Plan B haben sollte, weiter zu verfahren.

Weil man aus meiner Sicht nichts androhen sollte, was man nicht bereit ist, ggf durchzusetzen. Da du aber so neunmal klug agierst und an einer Diskussion nicht interessiert zu sein scheinst und nicht ambitioniert bist, die bestehenden Freds zu suchen und dir in deiner Ausbildung leider niemand die basics zum 36 V vermitteln konnte...mach du mal.

Gar den Kommentar zu 36 V zu lesen oder in die VV zu schauen - das wäre ja schon zu hoch.
:lah:

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon fapel » So 12. Jul 2015, 15:37

Dass der Pupillenreaktionstest keine Maßnahme im Sinne der StPO ist, steht ja außer Frage und dass man ihn nicht mit Zwang durchsetzen kann, auch. Ging mir auch nicht darum, den anzudrohen.

Ich wollte nur mal die Einschätzung der Leser hier bzgl. dieses Abschnittes des 36 V einholen.

@Kaeptn
Deine erste Antwort war auch recht schnippig - dann darfst Du dich doch nicht wundern, wenn ich etwas dagegen halte. Keine Ahnung wie Du jetzt auf neunmal klug kommst. Sollte kein persönlicher Angriff gegen dich sein.
Und hast Du selbst mal in den von Dir vorgeschlagenen Erläuterungen nachgelesen?

Ist in Ordnung - belassen wir´s dabei. Trotzdem Danke an alle für die Antworten.

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon vanymo » So 12. Jul 2015, 15:42

fapel hat geschrieben:Wenn Du einem Fahrzeugführer beispielsweise einen Atemalkoholtest anbietest und er diesen ablehnt, willst Du mir erzählen, dass Du dich nicht fragst, wieso er nicht will?
Ich klingel gerne nachts an irgendwelchen Wohungen und biete den Leuten eine freiwillige Durchsuchung an. Wenn die dann ablehnen, werd ich sowas von misstrauisch und nehme wegen Gefahr im Verzug die Bude richtig auseinander! :stupid:

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon fapel » So 12. Jul 2015, 15:49

Netter Vergleich. :zustimm:

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon malfragen » So 12. Jul 2015, 15:57

Interessantes Thema, betrifft mich auch.
Habe das bereits einmal mitgemacht und nach diesem test ne ganze weile Sternchen gesehen. :tot:
Ich werde diesen Pupillentest, sowie andere Drogentests definitiv nicht mehr freiwillig mitmachen.

Welche Verdachtsmomente dann daraus gezogen werden oder auch nicht, ist nicht mein Problem dann.
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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon fapel » So 12. Jul 2015, 16:00

malfragen hat geschrieben:Interessantes Thema, betrifft mich auch.
Habe das bereits einmal mitgemacht und nach diesem test ne ganze weile Sternchen gesehen. :tot:
Ich werde diesen Pupillentest, sowie andere Drogentests definitiv nicht mehr freiwillig mitmachen.

Welche Verdachtsmomente dann daraus gezogen werden oder auch nicht, ist nicht mein Problem dann.
Ist auch dein gutes Recht. - und für die Beamten, die Dir offensichtlich mit einer LED-Lampe in die Augen leuchten.... :motz:

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Diag » So 12. Jul 2015, 16:03

War ne Surefire

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon malfragen » So 12. Jul 2015, 16:05

Ja war ne kleine LED Leuchte.
Bei letzter Kontrolle hat er mir in die Augen geschaut, das hab ich zugelassen.
Da sehe ich kein Problem drin.
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