Überraschung, überraschungmalfragen hat geschrieben:Interessantes Thema, betrifft mich auch
Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
-
- Corporal
- Beiträge: 550
- Registriert: So 14. Mär 2010, 17:51
- Wohnort: Sachsen-Anhalt
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Kein PVB
Klagt nicht, kämpft!
Klagt nicht, kämpft!
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Ist der Pupillenreaktionstest keine Maßnahme im Sinne der StPO?
Oder anders gefragt: Ist es eine Präventive Maßnahme?
Oder anders gefragt: Ist es eine Präventive Maßnahme?
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Malfragen, gibt es eigentlich ein Thema,welches dich nicht betrifft?
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Den Feuerkampf hat er sicher noch nicht gesehen.
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Leute, es geht doch hier um die Frage:
Ist ein VT nach § 36 V StVO verpflichtet, sich mit einer Diagnostikleuchte in die Augen leuchten zu lassen?
Und redet doch nicht um den heißen Brei herum, sondern gebt vielleicht einfach mal eine klare und nachvollziehbare Antwort. Wenn jemand die Frage nicht beantworten kann, ist er nicht dazu verpflichtet, hier trotzdem seinen Senf abzugeben.
Ein VT ist nach § 36 V StVO zumindest verpflichtet, den kontrollierenden Beamten anzuschauen.
Ist ein VT nach § 36 V StVO verpflichtet, sich mit einer Diagnostikleuchte in die Augen leuchten zu lassen?
Ich habe die Suchfunktion genutzt. Ehrlich gesagt habe ich zu der o.g. Frage kein Thema gefunden. Vielleicht habe ich aber auch mit den falschen Begriffen gesucht, evtl. kann man hier mal einen Link bringen zu einem der zahlreichen Themen zu der o.g. Frage.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Mit der SuFu findest du dutzende Freds dazu...
Und redet doch nicht um den heißen Brei herum, sondern gebt vielleicht einfach mal eine klare und nachvollziehbare Antwort. Wenn jemand die Frage nicht beantworten kann, ist er nicht dazu verpflichtet, hier trotzdem seinen Senf abzugeben.
Ein VT ist nach § 36 V StVO zumindest verpflichtet, den kontrollierenden Beamten anzuschauen.
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Hat der VT aber Drogen konsumiert, wäre dass eine Maßnahme mit der er sich selbst belastet. Was er nicht muss. Schwierig wird es ohnehin, wenn der VT sich weigert und man ihn dann "verpflichten" will (Zwang).Brot hat geschrieben: Ein VT ist nach § 36 V StVO zumindest verpflichtet, den kontrollierenden Beamten anzuschauen.
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Mein reden Zulu... mein reden-.--
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Ich muss aber das Lichtbild des Führerscheins abgleichen
Beim reinen Anschauen handelt es sich nicht um einen Drogenvortest o.ä. und somit nicht um eine aktive Mitwirkung, sondern um eine zulässige Anweisung im Sinne des § 36 V StVO.
Beim reinen Anschauen handelt es sich nicht um einen Drogenvortest o.ä. und somit nicht um eine aktive Mitwirkung, sondern um eine zulässige Anweisung im Sinne des § 36 V StVO.
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Ja sicher aber nicht in dem du jemand mit was ich was blendest,da mache ich die Augen zu.Ich muss aber das Lichtbild des Führerscheins abgleichen
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Wo steht da was von Blenden oder ins Gesicht leuchten? Es geht mir lediglich darum, dass ich nach § 36 V StVO jemandem ins Gesicht schauen darf. Der Pupillenreflextest mittels Leuchte steht wieder auf einem anderen Blatt...Brot hat geschrieben:Ein VT ist nach § 36 V StVO zumindest verpflichtet, den kontrollierenden Beamten anzuschauen.
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Das war ja die Ursprungsfrage hier... Ein Pupillenreflextest.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Die Frage wurde hier doch mehrfach beantwortet: Der muss sich nicht in die Augen leuchten lassen. Der muss keine Turnübungen veranstalten. U. a. mein erster post, die zweite Antwort in dem Fred.
Ca. 10 Freds unter dem hier ist der letzte zu der Thematik, den Rest suche ich dir raus, wenn ich nicht mit dem Handy am Strand liege...
Ca. 10 Freds unter dem hier ist der letzte zu der Thematik, den Rest suche ich dir raus, wenn ich nicht mit dem Handy am Strand liege...
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Beschränkt man das wirklich auf die Überprüfung des Lichtbildes auf der FE, stimmt das natürlich Brot. Dann bringen einem so gewonnene Erkenntnisse auf eine mögliche BtM-Beeinflussung aber nicht viel.
Weiß der VT, was er muss und was nicht und ist nur leicht beeinflusst...wird er durchrutschen. Aufgrund roter Augen wird keiner eine BE anordnen. Das haben in der Pollenzeit tausende.
Weiß der VT, was er muss und was nicht und ist nur leicht beeinflusst...wird er durchrutschen. Aufgrund roter Augen wird keiner eine BE anordnen. Das haben in der Pollenzeit tausende.
Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille
Hi,
um Herrn Chaos' Antwort in praktikable Argumentation umzusetzen:
"Ich mach mich hier doch nicht zum Affen und wenn mir das weh tut, dann mach ich die Augen zu."
Meine persönliche Meinung als Gegenüber dazu: Genau das würde ich als Euer Gegenüber tun. Alkotest, Drogenwischtest ja, Pinkeln in der Öffentlichkeit nein, keine Blendung und kein Kneiftest, außer, ich will den selbst.
Wenn alles mit rechten Dingen vor sich geht, ist aus der Weigerung, sich in die Augen leuchten zu lassen, m.E. kein Anfangsverdacht herzuleiten.
Nachtgrüße
E.
um Herrn Chaos' Antwort in praktikable Argumentation umzusetzen:
"Ich mach mich hier doch nicht zum Affen und wenn mir das weh tut, dann mach ich die Augen zu."
Meine persönliche Meinung als Gegenüber dazu: Genau das würde ich als Euer Gegenüber tun. Alkotest, Drogenwischtest ja, Pinkeln in der Öffentlichkeit nein, keine Blendung und kein Kneiftest, außer, ich will den selbst.
Wenn alles mit rechten Dingen vor sich geht, ist aus der Weigerung, sich in die Augen leuchten zu lassen, m.E. kein Anfangsverdacht herzuleiten.
Nachtgrüße
E.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
Brandy99 14 Mär
LeonieLos 12 Mär
Laragr 11 Mär
Sabrina_DC 10 Mär
baumbaum11 10 Mär
Blume23 09 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende