Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Alles zum Thema Verkehrsrecht

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Freeman12349 » So 12. Jul 2015, 16:05

malfragen hat geschrieben:Interessantes Thema, betrifft mich auch
Überraschung, überraschung
Kein PVB

Klagt nicht, kämpft!

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon DerLima » So 12. Jul 2015, 16:06

Ist der Pupillenreaktionstest keine Maßnahme im Sinne der StPO?

Oder anders gefragt: Ist es eine Präventive Maßnahme?
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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon MICHI » So 12. Jul 2015, 16:09

Malfragen, gibt es eigentlich ein Thema,welches dich nicht betrifft?
Gruß
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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Diag » So 12. Jul 2015, 16:13

Den Feuerkampf hat er sicher noch nicht gesehen. :polizei2:

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Controller » So 12. Jul 2015, 16:18

Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Brot » So 12. Jul 2015, 20:37

Leute, es geht doch hier um die Frage:
Ist ein VT nach § 36 V StVO verpflichtet, sich mit einer Diagnostikleuchte in die Augen leuchten zu lassen?
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Mit der SuFu findest du dutzende Freds dazu...
Ich habe die Suchfunktion genutzt. Ehrlich gesagt habe ich zu der o.g. Frage kein Thema gefunden. Vielleicht habe ich aber auch mit den falschen Begriffen gesucht, evtl. kann man hier mal einen Link bringen zu einem der zahlreichen Themen zu der o.g. Frage.

Und redet doch nicht um den heißen Brei herum, sondern gebt vielleicht einfach mal eine klare und nachvollziehbare Antwort. Wenn jemand die Frage nicht beantworten kann, ist er nicht dazu verpflichtet, hier trotzdem seinen Senf abzugeben.

Ein VT ist nach § 36 V StVO zumindest verpflichtet, den kontrollierenden Beamten anzuschauen.

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon zulu » So 12. Jul 2015, 23:07

Brot hat geschrieben: Ein VT ist nach § 36 V StVO zumindest verpflichtet, den kontrollierenden Beamten anzuschauen.
Hat der VT aber Drogen konsumiert, wäre dass eine Maßnahme mit der er sich selbst belastet. Was er nicht muss. Schwierig wird es ohnehin, wenn der VT sich weigert und man ihn dann "verpflichten" will (Zwang).

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon DerLima » So 12. Jul 2015, 23:22

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Brot » So 12. Jul 2015, 23:28

Ich muss aber das Lichtbild des Führerscheins abgleichen :polizei2:

Beim reinen Anschauen handelt es sich nicht um einen Drogenvortest o.ä. und somit nicht um eine aktive Mitwirkung, sondern um eine zulässige Anweisung im Sinne des § 36 V StVO.

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Bradoog » So 12. Jul 2015, 23:37

Ich muss aber das Lichtbild des Führerscheins abgleichen :polizei2:
Ja sicher aber nicht in dem du jemand mit was ich was blendest,da mache ich die Augen zu.

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Brot » Mo 13. Jul 2015, 00:02

Brot hat geschrieben:Ein VT ist nach § 36 V StVO zumindest verpflichtet, den kontrollierenden Beamten anzuschauen.
Wo steht da was von Blenden oder ins Gesicht leuchten? Es geht mir lediglich darum, dass ich nach § 36 V StVO jemandem ins Gesicht schauen darf. Der Pupillenreflextest mittels Leuchte steht wieder auf einem anderen Blatt...

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon DerLima » Mo 13. Jul 2015, 00:11

Das war ja die Ursprungsfrage hier... Ein Pupillenreflextest.
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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 13. Jul 2015, 06:46

Die Frage wurde hier doch mehrfach beantwortet: Der muss sich nicht in die Augen leuchten lassen. Der muss keine Turnübungen veranstalten. U. a. mein erster post, die zweite Antwort in dem Fred.

Ca. 10 Freds unter dem hier ist der letzte zu der Thematik, den Rest suche ich dir raus, wenn ich nicht mit dem Handy am Strand liege... :polizei7:
:lah:

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon zulu » Mo 13. Jul 2015, 14:47

Beschränkt man das wirklich auf die Überprüfung des Lichtbildes auf der FE, stimmt das natürlich Brot. Dann bringen einem so gewonnene Erkenntnisse auf eine mögliche BtM-Beeinflussung aber nicht viel.

Weiß der VT, was er muss und was nicht und ist nur leicht beeinflusst...wird er durchrutschen. Aufgrund roter Augen wird keiner eine BE anordnen. Das haben in der Pollenzeit tausende.

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Re: Überprüfung Verkehrstüchtigkeit Pupille

Beitragvon e42b » Di 14. Jul 2015, 21:59

Hi,

um Herrn Chaos' Antwort in praktikable Argumentation umzusetzen:
"Ich mach mich hier doch nicht zum Affen und wenn mir das weh tut, dann mach ich die Augen zu."

Meine persönliche Meinung als Gegenüber dazu: Genau das würde ich als Euer Gegenüber tun. Alkotest, Drogenwischtest ja, Pinkeln in der Öffentlichkeit nein, keine Blendung und kein Kneiftest, außer, ich will den selbst.

Wenn alles mit rechten Dingen vor sich geht, ist aus der Weigerung, sich in die Augen leuchten zu lassen, m.E. kein Anfangsverdacht herzuleiten.

Nachtgrüße
E.


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