Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
Ich weiss, daß Fragen der Art 'wie reagiert "die Polizei" auf diese und jene Verfehlung' hier nicht sehr beliebt sind und meist auch schwer allgemeingültig beantwortet werden können. Als Motorradfahrer interessiert mich aber ein allgemeines Stimmungsbild, wie PVB auf unzulässiges Zubehör am Motorrad reagieren. Konkret geht es hier um LED Abblend- und Fernlicht- Leuchtmittel ohne Zulassung für das jeweilige Krad (keine "E" Nummer).
Im Zeitalter des Tagfahrlicht hoher Leuchtkraft an PKW geht der Vorteil der Lichtpflicht bei Krädern immer weiter verloren. Motorräder werden immer "unsichtbarer". Dem würde ich gerne zur Steigerung der Verkehrssicherheit mit dem Einbau von Hochleistungs-LED Leuchtmittel an meinem Krad entgegenwirken. Es handelt sich NICHT um Xenon Brenner mit den dafür erlassenen Bedingungen wie automatische Leuchtweitenregulierung etc. Xenon Brenner emittieren einen hohen Anteil von UV-Strahlung, die Partikel auf der Streuscheibe anregen und für eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer sorgen können. Bei Hochleistungs-LED ist das nicht der Fall. Position der Lichtquelle und Ausleuchtcharakteristik entsprechen den üblichen Halogen Leuchtmitteln.
Was habe ich bei einer Verkehrskontrolle zu erwarten, bei der ich mit solchen Leuchtmitteln angetroffen werde, ohne zuvor andere Verkehrsteilnehmer damit unzulässig geblendet zu haben?
Mängelkarte und Weiterfahrt, oder Stilllegung des Krad wegen erloschener Betriebsgenehmigung?
Vielen Dank.
ToBeOrNotToBe
Im Zeitalter des Tagfahrlicht hoher Leuchtkraft an PKW geht der Vorteil der Lichtpflicht bei Krädern immer weiter verloren. Motorräder werden immer "unsichtbarer". Dem würde ich gerne zur Steigerung der Verkehrssicherheit mit dem Einbau von Hochleistungs-LED Leuchtmittel an meinem Krad entgegenwirken. Es handelt sich NICHT um Xenon Brenner mit den dafür erlassenen Bedingungen wie automatische Leuchtweitenregulierung etc. Xenon Brenner emittieren einen hohen Anteil von UV-Strahlung, die Partikel auf der Streuscheibe anregen und für eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer sorgen können. Bei Hochleistungs-LED ist das nicht der Fall. Position der Lichtquelle und Ausleuchtcharakteristik entsprechen den üblichen Halogen Leuchtmitteln.
Was habe ich bei einer Verkehrskontrolle zu erwarten, bei der ich mit solchen Leuchtmitteln angetroffen werde, ohne zuvor andere Verkehrsteilnehmer damit unzulässig geblendet zu haben?
Mängelkarte und Weiterfahrt, oder Stilllegung des Krad wegen erloschener Betriebsgenehmigung?
Vielen Dank.
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
Worst case: Veränderung zu nicht zulässiger Beleuchtung = Erlöschen BE = Untersagung der Weiterfahrt, Bußgeld, Punkte und Kontrollbericht.
Kann aber in der Praxis auch mit 25,- Eus und Kontrollbericht oder nicht erkennen ausgehen.
Haftungsfrage im Schadensfall würde mich gerade bei dem Risiko als Moppedfahrer für meine eigene Person und meinen eigenen Verdienstausfall eher abschrecken als die Polizeikontrolle.
Kann aber in der Praxis auch mit 25,- Eus und Kontrollbericht oder nicht erkennen ausgehen.
Haftungsfrage im Schadensfall würde mich gerade bei dem Risiko als Moppedfahrer für meine eigene Person und meinen eigenen Verdienstausfall eher abschrecken als die Polizeikontrolle.
Re: Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
Die Vorschriften über die Beleuchtung dienen nicht (nur) der eigenen Sicherheit! Die Blendwirkung von nicht zugelassenem Gedöns ist viel gefährlicher. Alleine ein falsch eingestellter Fahrradscheinwerfer ist eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Bei unzulässigen Motorradscheinwerfern dürftest du bei mir eher mit dem worst case von Kaepn_Chaos rechnen.2b|!2b hat geschrieben:Im Zeitalter des Tagfahrlicht hoher Leuchtkraft an PKW geht der Vorteil der Lichtpflicht bei Krädern immer weiter verloren. Motorräder werden immer "unsichtbarer". Dem würde ich gerne zur Steigerung der Verkehrssicherheit mit dem Einbau von Hochleistungs-LED Leuchtmittel an meinem Krad entgegenwirken.
Re: Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
Als PVB frage ich mich da immer, warum macht man das bzw. warum nimmt man nicht zugelassenes?2b|!2b hat geschrieben:Als Motorradfahrer interessiert mich aber ein allgemeines Stimmungsbild, wie PVB auf unzulässiges Zubehör am Motorrad reagieren. Konkret geht es hier um LED Abblend- und Fernlicht- Leuchtmittel ohne Zulassung für das jeweilige Krad (keine "E" Nummer).
Geht doch auch und ist in der Regel günstiger, siehe oben.
Gruß HaSiBär
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- Captain
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Re: Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
Oder über Lackierung und Bekleidung.
- Ghostrider1
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Re: Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
Die Frage gab es bereits und die SuFu hätte geholfen. (Man muss nicht mal suchen, es steht sogar noch auf der ersten Seite in dieser Sektion, da VR wenig bedient wird)
Scheinwerfer haben eine HC oder DC Kennzeichnung. Oder beides.
HC = Halogen
DC = Xenon
Eine LED ist daher nicht zulässig. Ich schrieb es bereits in dem anderen Thread. Es ist ein Zusammenspiel zwischen Leuchtmittel und Reflektoren.
Somit bist du mit 90€, einem Mängelschein und der Untersagung Weiterfahrt dabei. Man geht von einer Blendwirkung aus, welche eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellt.
Reinbauen was reingehört und gut ist. Motorradfahrer werden nicht unsichtbar. Man sieht die Lichter trotz TFL an Pkw's oder Abblendlicht trotzdem noch.
Hier der andere Thread mit Anführung der Gesetzesstellen:
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =7&t=78834
Scheinwerfer haben eine HC oder DC Kennzeichnung. Oder beides.
HC = Halogen
DC = Xenon
Eine LED ist daher nicht zulässig. Ich schrieb es bereits in dem anderen Thread. Es ist ein Zusammenspiel zwischen Leuchtmittel und Reflektoren.
Somit bist du mit 90€, einem Mängelschein und der Untersagung Weiterfahrt dabei. Man geht von einer Blendwirkung aus, welche eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellt.
Reinbauen was reingehört und gut ist. Motorradfahrer werden nicht unsichtbar. Man sieht die Lichter trotz TFL an Pkw's oder Abblendlicht trotzdem noch.
Hier der andere Thread mit Anführung der Gesetzesstellen:
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =7&t=78834
Re: Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
Wenn du unbedingt willst, kannst du ja legale Nebelscheinwerfer nachrüsten. Dann hast du immerhin zwei Leuchten mehr. Sieht man auch des öfteren.
Ansonsten kann ich nur das Tragen einer Warnweste empfehlen. Wenn dadurch allerdings die Coolness und Optik zu sehr leidet, kann das Thema doch nicht so wichtig sein.
Ansonsten kann ich nur das Tragen einer Warnweste empfehlen. Wenn dadurch allerdings die Coolness und Optik zu sehr leidet, kann das Thema doch nicht so wichtig sein.
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
Re: Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
...oder du gehst zum TÜV und versuchst,die unzulässige Beleuchtung zulässig zu machen.
Re: Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
oder selber zulässiges LED-Tagfahrlicht anbauen. Da wollte ich hin.
Re: Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
Es dürfte alles gesagt sein. Falls doch noch Klärungsbedarf besteht, PN an mich.
LED
Da ja nun auch für Motorräder Tagfahrlicht zugelassen ist hat sich das Thema mit den LED's eigentlich erledigt. Zusatzscheinwerfer, wie Nebelscheinwerfer speziell für Kräder, sind auch zugelassen wenn die Leuchtmittel eine E-Kennzeichnung besitzen.
Das Licht am Ende des Tunnels kann auch der Sonnenaufgang sein.
Re: Unzulässige (LED) beleuchtung am Motorrad
Ich habe die Beiträge mal hier hin verschoben in der Hoffnung, dass dies im Sinne des TE war.
Und vorerst wieder frei gegeben zur Diskussion.
Und vorerst wieder frei gegeben zur Diskussion.
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
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- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: LED
Nö hat es nicht. Dein TFL darf ja gern LED sein. Hat dein Hauptscheinwerfer eine LED verbaut und der Scheinwerfer hat eine DC / HC Kennzeichung, wars das.dimbchen hat geschrieben:Da ja nun auch für Motorräder Tagfahrlicht zugelassen ist hat sich das Thema mit den LED's eigentlich erledigt. Zusatzscheinwerfer, wie Nebelscheinwerfer speziell für Kräder, sind auch zugelassen wenn die Leuchtmittel eine E-Kennzeichnung besitzen.
Daran hat sich nichts geändert. Ein E-Zeichen ist kein Freibrief, auch wenn viele das Denken. Anbauvorschriften etc. pp muss man schon noch beachten.
Ein Scheinwerfer der nur für Halogenleuchtmittel zugelassen ist, ist nur für Halogen zugelassen! nicht für LED, nicht für Xenon oder oder oder
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