Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Hallo zusammen,
einleitend: ob und inwiefern der Artikel den Tatsachen entspricht spielt keine Rolle. Es geht um den folgenden Artikel der BZ:
http://www.bz-berlin.de/berlin/umland/a ... hrer-starb
Kurz: VU mit Personenschaden, LKW-Fahrer schwerst verletzt. Es bildet sich ein Stau, die Autofahrer bilden keine Rettungsgasse, wodurch die Helfer nicht rechtzeitig zum EO kommen und der Patient verstirbt.
Ist es möglich, hier eine Strafbarkeit der Autofahrer herzuleiten, die eben keine Rettungsgasse bildeten und somit dafür verantwortlich sind, dass der Verunfallte sein Leben ließ? Mir schwirrten so einige Möglichkeiten durch den Kopf, aber irgendwie scheitert es überall in der Prüfung. Schlussendlich blieben ja nur die Unterlassungsdelikte. 13 scheidet durch fehlende Garantenstellung aus. Und ob in 323c die Hilfeleistung in Form einer Rettungsgasse definiert werden kann ist auch fraglich.
Es fühlt sich für mich aber auch falsch an, die Menschen, die ja indirekt das Leben des Verunfallten auf dem Gewissen haben lediglich mit einer OWi abzubügeln.
einleitend: ob und inwiefern der Artikel den Tatsachen entspricht spielt keine Rolle. Es geht um den folgenden Artikel der BZ:
http://www.bz-berlin.de/berlin/umland/a ... hrer-starb
Kurz: VU mit Personenschaden, LKW-Fahrer schwerst verletzt. Es bildet sich ein Stau, die Autofahrer bilden keine Rettungsgasse, wodurch die Helfer nicht rechtzeitig zum EO kommen und der Patient verstirbt.
Ist es möglich, hier eine Strafbarkeit der Autofahrer herzuleiten, die eben keine Rettungsgasse bildeten und somit dafür verantwortlich sind, dass der Verunfallte sein Leben ließ? Mir schwirrten so einige Möglichkeiten durch den Kopf, aber irgendwie scheitert es überall in der Prüfung. Schlussendlich blieben ja nur die Unterlassungsdelikte. 13 scheidet durch fehlende Garantenstellung aus. Und ob in 323c die Hilfeleistung in Form einer Rettungsgasse definiert werden kann ist auch fraglich.
Es fühlt sich für mich aber auch falsch an, die Menschen, die ja indirekt das Leben des Verunfallten auf dem Gewissen haben lediglich mit einer OWi abzubügeln.
Ich bin KEIN PVB!
An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.
(Erich Kästner)
An allem Unrecht, das geschieht,
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der es nicht verhindert.
(Erich Kästner)
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Ist denn bewiesen, dass die Rettungskräfte bei einem früheren Erscheinen am Unfallort das Leben hätten retten können?
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Nicht alles was falsch ist, ist auch strafbar. Die Verkehrsteilnehmer haben sich falsch verhalten, möglicherweise hätte der Verunfallte überlebt, wenn eine Rettungsgasse gebildet worden wäre. Damit kann man den Autofahrern eine Mitschuld am Tode geben.
Strafbar ist das jedoch nicht.
Mich ärgert das. Oft bin ich der einzige im Stau, der eine Rettungsgasse bildet. Manchmal machen die anderen mit. Einige können lernen.
Beim verkehrsbedingten Stoppen in der Stadt achte ich darauf Kreuzungen und Nebenstraßen frei zu lassen; so dass Einsatzfahrzeuge im Einsatz passieren könnten. Ich beobachte dann, dass meine Hintermänner in ca 2% der Fälle von mir lernen.
Tja, einige denken dass sie Autofahren könnten - können sie aber nicht. Denn Autofahren können heißt nicht möglichst schnell / schneller als andere durch Kurven / von A nach B zu kommen.
Aber Flachpfeifenhaftigkeit ist nun mal nicht strafbar. Bleibt die Owi, die niemand tatsächlich verfolgen kann.
Strafbar ist das jedoch nicht.
Mich ärgert das. Oft bin ich der einzige im Stau, der eine Rettungsgasse bildet. Manchmal machen die anderen mit. Einige können lernen.
Beim verkehrsbedingten Stoppen in der Stadt achte ich darauf Kreuzungen und Nebenstraßen frei zu lassen; so dass Einsatzfahrzeuge im Einsatz passieren könnten. Ich beobachte dann, dass meine Hintermänner in ca 2% der Fälle von mir lernen.
Tja, einige denken dass sie Autofahren könnten - können sie aber nicht. Denn Autofahren können heißt nicht möglichst schnell / schneller als andere durch Kurven / von A nach B zu kommen.
Aber Flachpfeifenhaftigkeit ist nun mal nicht strafbar. Bleibt die Owi, die niemand tatsächlich verfolgen kann.
Zuletzt geändert von vladdi am Fr 7. Aug 2015, 09:29, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Gehen wir doch einfach mal davon aus.jess-min hat geschrieben:Ist denn bewiesen, dass die Rettungskräfte bei einem früheren Erscheinen am Unfallort das Leben hätten retten können?
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Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Es bleibt die 20,- EUR Owi. 111106. Strafbare Handlungen kann ich da nicht erkennen.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Das Problem hast Du überall. Gerade in Großstädten sind die Kreuzungen prinzipiell dicht bei Stau. Stoßstange an Stoßstange. Und wenn du dann an der Ampel hälst um den Teufelskreis zu unterbrechen, kannst du so richtig schön beobachten wie die Aggressionen steigen hinter dir. Neben dem üblichen Hubkonzert. Bleibst du stehen, starten andere wilde Überholmanöver. Theoretisch Nötigung einen durch Aggression und Beleidigungen zum fahren zu zwingen. Aber interessiert leider keine Sau.
Im großen Stau sehe ich eh das Problem wirklich jeden Fahrer aufzunehmen und zu identifizieren. So ein Fass wird selten aufgemacht.
Im großen Stau sehe ich eh das Problem wirklich jeden Fahrer aufzunehmen und zu identifizieren. So ein Fass wird selten aufgemacht.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Die Österreicher sind uns da mal wieder voraus.
Dort muss gleich wenn der Verkehr stockt eine Rettungsgasse gebildet werden.
Wenn man das nicht tut kann es richtig teuer werden bis 2000 Euro. In Verbindung mit der dortigen Halterhaftung fällt es erheblich leichter den Verkehrsteilnehmer zu erziehen.
Dort muss gleich wenn der Verkehr stockt eine Rettungsgasse gebildet werden.
Wenn man das nicht tut kann es richtig teuer werden bis 2000 Euro. In Verbindung mit der dortigen Halterhaftung fällt es erheblich leichter den Verkehrsteilnehmer zu erziehen.
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Jo, das mache ich auch... seitdem ich im Rettungswachenpraktikum im Zivi live miterleben durfte, wie sich einige (die meisten) Autofahrer verhalten, wenn ein Fahrzeug mit Lalülala hinter ihnen ankommt oder steht, habe ich meinen Glauben an die Intelligenz im Menschen verloren. Einmal mussten wir an einer Kreuzung nach rechts abbiegen, leider war die Ampel rot. Vor uns passierte genau nichts. Naja, so ein RTW mit vollen Sondersignalen kann man ja auch mal übersehen oder überhören, wenn er genau hinter einem steht. Ein paar hundert Meter später kam gleich das nächste Paradebeispiel für ein Individuum der Spezies Homo retardus maximus: breite Bundesstraße, im Prinzip hätte er überall rechts ranfahren können, um uns vorbei zu lassen. Stattdessen hält er genau auf Höhe einer Fußgängerinselvladdi hat geschrieben:Mich ärgert das. Oft bin ich der einzige im Stau, der eine Rettungsgasse bildet. Manchmal machen die anderen mit. Einige können lernen.
Beim verkehrsbedingten Stoppen in der Stadt achte ich darauf Kreuzungen und Nebenstraßen frei zu lassen; so dass Einsatzfahrzeuge im Einsatz passieren könnten. Ich beobachte dann, dass meine Hintermänner in ca 2% der Fälle von mir lernen.
Gut, dass gerade kein Gegenverkehr kam und wir die Insel links passieren konnten
- very
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- Beiträge: 8051
- Registriert: Di 25. Apr 2006, 00:00
- Wohnort: da, wos laut challenger am schönsten ist.....
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Und selbst wenn man keine Rettungskräfte behindert, bleibt man ggf durch eigene Dusseligkeit länger im Stau. Gestern auf der A3 hat sich derAbschlepper mit Nebelhorn den Weg freiblasen müssen und kam trotzdem nur im Schritttempo voran.
Ich mach auf der Autobahn auch immer direkt die Rettungsgasse, wenn der Verkehr zum Stehen kommt. Und ich wunder mich dann oft über den hinter mir. Viele scheinen zu denken, ich wolle sie vorbei lassen und fahren dann fast neben mich.
Ich mach auf der Autobahn auch immer direkt die Rettungsgasse, wenn der Verkehr zum Stehen kommt. Und ich wunder mich dann oft über den hinter mir. Viele scheinen zu denken, ich wolle sie vorbei lassen und fahren dann fast neben mich.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
Kaeptn_Chaos, Juli 2008
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Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Ist das bei uns nicht so?Eisscrat hat geschrieben:
Dort muss gleich wenn der Verkehr stockt eine Rettungsgasse gebildet werden.
Nur über den Preis sollte hier nochmal neu verhandelt werden. Aber solange die Lobby der Autofahrer so stark ist, wird sich diesbezüglich gar nichts ändern.
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Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Wäre es nicht möglich, hier die Verpflichtung zur Rettungsgasse aus der StVO hinein zu subsumieren?§ 13 Abs. 1 StGB hat geschrieben:(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
"rechtlich einzustehen, dass der Erfolg nicht eintritt..." -> Verpflichtung zur Bildung der Rettungsgasse?
in dem Fall dann das "Unterlassen" mit der fahrlässigen KV-Handlung mit Todesfolge gleichsetzen?
Sprich: eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.
Nur mal so als Denkansatz. Das im Normalfall eine Garantenstellung verlangt ist, weiß ich. Aber möglicherweise könnte man hier von diesem Grundsatz abweichen.
(rein Rechtstheoretisch)
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Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
eine garantenstellung ergibt sich unter anderem aus einer gesetzlichen verpflichtung. das dürfte hier § 11 stvo sein. insofern bin ich der auffassung, dass ein autofahrer der dieser handlungsverpflichtung nicht nachkommt, auch in garantenstellung ist.
fraglich ist allerdings, ob sich dass in der realität so umsetzen lässt.,
fraglich ist allerdings, ob sich dass in der realität so umsetzen lässt.,
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
deswegen meinte ich auch Rechtstheoretisch.
Und wen will man belangen?
Den ersten?
Den letzten?
Alle?
(Warum kommt mir die "zweite-Reihe-Entscheidung" in den Sinn...?)
((ich weiß: Geht um Nötigung, Versammlungsrecht, Gewaltanwendung...))
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Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Naja, ich glaube kaum, dass so etwas durchgehen würde. Schließlich muss der Blockierer erstmal von dem Unfall wissen.
Vielleicht fahrlässige Tötung durch Unterlassen?
https://www.youtube.com/watch?v=MjFpckL1rqA
http://www.asfinag.at/was-ist-die-rettungsgasse
Wie ich schon oft im Bereich Verkehr geschrieben habe: Ich würde mir wieder eine Sendung wie "Der 7. Sinn" in Deutschland wünschen. Es gibt immer mehr Verkehrsteilnehmer und es findet nach der Führerscheinprüfung keine weitere Desensibilisierung über das Verhalten und die Gefahren im Straßenverkehr statt. Und es gibt immer neue Dinge, auf die sich Verkehrsteilnehmer einstellen müssen, z.B. Radfahrer auf Pedelecs. Natürlich sollten auch die alten Dinge stets aufgefrischt werden.
Vielleicht fahrlässige Tötung durch Unterlassen?
Österreich hatte auch eine groß angelegte Aufklärungskampagne bzgl. der Rettungsgasse am Laufen:Eisscrat hat geschrieben:Die Österreicher sind uns da mal wieder voraus.
Dort muss gleich wenn der Verkehr stockt eine Rettungsgasse gebildet werden.
Wenn man das nicht tut kann es richtig teuer werden bis 2000 Euro. In Verbindung mit der dortigen Halterhaftung fällt es erheblich leichter den Verkehrsteilnehmer zu erziehen.
https://www.youtube.com/watch?v=MjFpckL1rqA
http://www.asfinag.at/was-ist-die-rettungsgasse
Wie ich schon oft im Bereich Verkehr geschrieben habe: Ich würde mir wieder eine Sendung wie "Der 7. Sinn" in Deutschland wünschen. Es gibt immer mehr Verkehrsteilnehmer und es findet nach der Führerscheinprüfung keine weitere Desensibilisierung über das Verhalten und die Gefahren im Straßenverkehr statt. Und es gibt immer neue Dinge, auf die sich Verkehrsteilnehmer einstellen müssen, z.B. Radfahrer auf Pedelecs. Natürlich sollten auch die alten Dinge stets aufgefrischt werden.
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