Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
das ganze ist natürlich sehr theoretischer Natur...zumal die Kausalität sehr schwer zu begründen sein wird...aber grundsätzlich sehe ich hier ein den Anfangsverdacht für eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Und dann wäre da noch der Vorsatz.
Ich denke, dass man keine Strafbarkeit bejahen kann.
Aber von mir aus sollen sich Jurastudenten mit der Frage stundenlang beschäftigen, wie mit dem straffreien kreisenden Joint.
Es kommt doch auf die Praxis an. Und da reicht die Owi aus.
Wenn man ahnden könnte und würde.
Wenn dann notwendig, könnte man das Bußgeld erhöhen. Nur wie soll man das verfolgen? Da ist es sogar noch einfacher Gaffer an Unfallstellen zu strafen.
Ich denke, dass man keine Strafbarkeit bejahen kann.
Aber von mir aus sollen sich Jurastudenten mit der Frage stundenlang beschäftigen, wie mit dem straffreien kreisenden Joint.
Es kommt doch auf die Praxis an. Und da reicht die Owi aus.
Wenn man ahnden könnte und würde.
Wenn dann notwendig, könnte man das Bußgeld erhöhen. Nur wie soll man das verfolgen? Da ist es sogar noch einfacher Gaffer an Unfallstellen zu strafen.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Wie bei vielen OWi-Verstößen wäre in solchen Fällen dann eine Halterhaftung von Vorteil. Schnell ein Bild/Video mit der Digitalkamera machen und weiter geht es. Alles weitere kommt dann als "Nachbrenner".vladdi hat geschrieben:Wenn dann notwendig, könnte man das Bußgeld erhöhen. Nur wie soll man das verfolgen? Da ist es sogar noch einfacher Gaffer an Unfallstellen zu strafen.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Halterhaftung? Deine Frau begeht mit deinem Auto mehrere OWis. Du bekommst Post und sollst den Fahrer benennen. Weil du deine Frau so sehr liebst, machst du schön von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Zwei Wochen später darfst du dann die Knöllchen zahlen, obwohl du dich immer buchstabengetreu an alle Vorschriften hältst. Gerecht?
Machst du zukünftig deine Entscheidung über dein Zeugnisverweigerungsrecht noch von deinem Gewissen abhängig, oder fühlst du dich von der drohenden Rechnung unter Druck gesetzt? Und was ist eigentlich mit diesem Schuldprinzip aus dem Grundgesetz?
Halterhaftung ist eben nicht so dolle.
Machst du zukünftig deine Entscheidung über dein Zeugnisverweigerungsrecht noch von deinem Gewissen abhängig, oder fühlst du dich von der drohenden Rechnung unter Druck gesetzt? Und was ist eigentlich mit diesem Schuldprinzip aus dem Grundgesetz?
Halterhaftung ist eben nicht so dolle.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Vorsatz ist ja nicht gefragt bei der fahrlässigen Handlung.
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Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Durch die Landesgruppe Hessen der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft und das Portal Wiesbaden112.de wurde auch eine Kampagne gestartet, die aber noch ein wenig Barrieren zu bekämpfen hat: http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de/Brot hat geschrieben:Österreich hatte auch eine groß angelegte Aufklärungskampagne bzgl. der Rettungsgasse am Laufen:Eisscrat hat geschrieben:Die Österreicher sind uns da mal wieder voraus.
Dort muss gleich wenn der Verkehr stockt eine Rettungsgasse gebildet werden.
Wenn man das nicht tut kann es richtig teuer werden bis 2000 Euro. In Verbindung mit der dortigen Halterhaftung fällt es erheblich leichter den Verkehrsteilnehmer zu erziehen.
...
http://hessenschau.de/gesellschaft/rett ... t-100.html
http://hessenschau.de/politik/hessische ... g-100.html
Und jetzt kommt wieder Leben rein: http://hessenschau.de/politik/wie-schwa ... e-100.html
Mühsam nährt sich das Eichhörnchen... Die ursprünglichen Argumente gegen die Autobahnbanner finde ich übrigens geil.
Das erste von Brot gepostete Video aus Österreich finde ich übrigens sehr gelungen!
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Ich als Halter weiß, wer die Verstöße begangen hat: Meine Frau. Werde mir von ihr dann eben wieder das Geld holen, wenn ich sie nicht anschwärzen will. Schließlich hat sie sich korrekt im Straßenverkehr zu verhalten und auch sie sollte bei evtl. Verstößen, die sie begangen hat, gerade stehen. Wenn ich mein Auto an jemanden her gebe, muss er sich an die Regeln halten.vanymo hat geschrieben:Halterhaftung? Deine Frau begeht mit deinem Auto mehrere OWis. [...] Zwei Wochen später darfst du dann die Knöllchen zahlen, obwohl du dich immer buchstabengetreu an alle Vorschriften hältst. Gerecht?
Natürlich müsste man zuerst versuchen, an den Verursacher zu kommen und nicht gleich gegen den Halter schießen. Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, würde ich wie in anderen europäischen Ländern auch die Halterhaftung befürworten.
Und ja, ich finde das gerecht. Bei Parkverstößen geht es auch schon. Man müsste nur den § 25a StVG erweitern.
Es ist doch gerade bei der Rettungsgassenproblematik das Problem:
Brauche ich bei der Einsatzfahrt die Rettungsgasse, habe ich keine Zeit, die Daten des Fahrzeugführers zu erfassen, der sich nicht daran hält. Selbst wenn ich nur kurz anhalten würde, um vom Fahrzeugführer ein Bild für spätere Ermittlungen zu machen, würde ich wertvolle Sekunden verlieren. Anders sieht es da aus, wenn während der Einsatzfahrt aus dem Innenraum kurz das Fahrzeug vor mir, welches die Rettungsgasse zu macht, mit Kennzeichen foto-/videografiert wird.
Ansonsten kann ich den § 11 (2) StVO gleich weg lassen, wenn die Chancen auf eine Sanktion gegen 0 gehen.
- Controller
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Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Für die Kosten des VerfahrensMan müsste nur den § 25a StVG erweitern.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
@Brot: Das mit der Halterhaftung fände ich auch sehr gut. Ich habe aber auch grundsätzlich Bauchschmerzen, was unser Rechtssystem angeht (Zeugnis-/Aussageverweigerungsrecht, Beweislast). Aber es müsste auch möglich sein, die StVO insoweit zu ändern, dass deutlich mehr möglich ist als jetzt (Deine Argumente à la "wer sein Auto verleiht, ist verantwortlich, dass es rechtskonform genutzt wird" passen da m. E. schon. Steht ja jedem frei, den Fahrer zu benennen). Und eine Bußgeldkopplung an das Einkommen wie in Nordeuropa fände ich da auch angemessen. Was jucken einen Bonzenkarrenfahrer schon 50 Euro? Der Punkt? Naja...
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Eigentlich müsste man gar nicht mal unbedingt an die Halterhaftung. Man könnte aber die Hürden für die Auferlegung eines Fahrtenbuchs senken und dort entsprechend sanktionieren, wenn es nicht geführt wird. Oder die Auferlegung eines Fahrtenbuches für bestimmte Delikte zwingend vorschreiben, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Oder so... Und den Verstoß gegen die Auflage auch entsprechend ordentlich sanktionieren...
Passieren muss m. E. auf jeden Fall was...
Passieren muss m. E. auf jeden Fall was...
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Ich hab jedenfalls keine Lust, für die Verfehlungen anderer zu haften. Ich war mal als Zeugin in einer Verhandlung, wo ein Fuhrunternehmer seinen Führerschein verloren hat, weil einer seiner zig Fahrer mit defekter Hydraulikleitung vom Hof gefahren ist. Und dann gibt es auch Fälle, wo man nicht unbedingt weiß, wer der Fahrer war. Dafür brauchts nur eine Familie mit zwei Heranwachsenden.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Für diese Fälle würde das Fahrtenbuch Abhilfe schaffen. Wer das ordentlich führt, ist über jeden Zweifel erhaben. In der Hinsicht wäre gerade der Herr Fuhrunternehmer gut beraten die Abläufe in seiner Firma zu hinterfragen, anstatt hinterher zu jammern.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Wow. Schlaue Ratschläge, wenn man selber nicht betroffen ist...
Wer für andere haftet, kann sein Risiko niemals ganz ausschließen. Das ist ja das ungerechte. Und gerade Berufskraftfahrer sind ja für Einfühlsamkeit, Edelmut und Rücksichtnahme bekannt. Da nutzt es dem Chef auch nichts, wenn er den Typen hinterher rausschmeißen kann.
Wer für andere haftet, kann sein Risiko niemals ganz ausschließen. Das ist ja das ungerechte. Und gerade Berufskraftfahrer sind ja für Einfühlsamkeit, Edelmut und Rücksichtnahme bekannt. Da nutzt es dem Chef auch nichts, wenn er den Typen hinterher rausschmeißen kann.
Re: Keine Rettungsgasse gebildet - Verunfallter gestorben
Je nach Verstoß finde ich die Regelung bei Fuhrunternehmern auch überzogen zumal dort die Fahrer feststehen.
vanymo: Gehört es zu euren Aufgaben in Berlin, nicht antwortenden Zeugen/Betroffenen nachzusteigen?
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