Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?

Alles zum Thema Verkehrsrecht

Moderatoren: Brot, Boxerwolf

Jaguar 1986

Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?

Beitragvon Jaguar 1986 » Sa 15. Aug 2015, 21:34

@ vanymo: u made my day :pfeif: :kuss:

@ malfragen:
Wie wärs denn wenn ihr euch einfach bei nem Kumpel trefft, eure Karren dort im ÖVR stehen lasst und von dort weiter fahrt? Warum muss es unbedingt der Supermarktparkplatz sein?

Warum der Eigentümer etwas dagegen haben sollte? Weil es schlichtweg sein Recht ist? Muss er sich gegenüber einem Dritten rechtfertigen warum er sein Recht geltend machen will? Vllt. hat es wirtschaftliche Gründe, vllt. geht es ihm um die Außenwirkung, vllt. aber auch nur ums Prinzip? Schließlich hat er den Parkplatz ja auch nicht kostenlos erhalten. Wer die Musik bezahlt, gibt den Takt vor. :pfeif:

Edit:
Entweder sehe ich das zu locker oder du zu streng.
Da es rechtlich klar geregelt ist ... offenbar zu locker. :polizei7:
Ist zwar menschlich etwas nicht einsehen zu wollen, was einem nicht in den Kram passt ... aber nützt ja nix :mrgreen:

Lone Soldier

Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?

Beitragvon Lone Soldier » Sa 15. Aug 2015, 22:00

Immerhin kann malfragen sich dann ja damit trösten es dem Supermarktbetreiber mit seinem Boykott so richtig gezeigt zu haben. Vielleicht startet er da ja eine ganze Bewegung und treibt ihn so in den Ruin :polizei1:

Jaguar 1986

Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?

Beitragvon Jaguar 1986 » Sa 15. Aug 2015, 22:05

Der denkt sich denen hab ich's aber heute besorgt.
Gezeigt? - Besorgt :verweis:

Schöner freudscher Versprecher :flehan:

Edit: Wobei ... *besorgen* tut man ja so Einiges im Supermarkt. :bia:

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3849
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?

Beitragvon Brot » So 16. Aug 2015, 02:43

malfragen hat geschrieben:Ich kann es nicht nachvollziehen, warum der Inhaber des Parkplatzes ein Problem damit haben sollte, das dort nachts Fahrzeuge das gleiche tun wie am Tag.
Nämlich parken.
Mag ja sein, dass der Besitzer nichts dagegen hat. Wenn er nichts unternimmt, ist es seine Sache. Da spielen viele Faktoren eine Rolle (z.B. Größe oder Lage des Parkplatzes, Bedürfnis der Parker), welche die Entscheidung des Besitzers für den "Falschparker" sowohl positiv als auch negativ beeinflussen werden.

Man darf sich allerdings nicht wundern, wenn ein außerhalb der Geschäftszeiten parkendes Auto abgeschleppt wird oder ähnliches. Wie gesagt, das sind alles Einzelfallentscheidungen und es gibt dafür kein Patentrezept.

Hier geht es nicht um die "Menschlichkeit" und "Moral" des Besitzers, sondern um die rechtliche Würdigung. Und diese wurde ausgiebig erläutert.


Mir ist klar, dass es für einen Laien schwierig ist, den Unterschied zu erkennen/verstehen zwischen Parken während und außerhalb der Geschäftszeiten, denn objektiv betrachtet ist beides eben ein stehendes Auto auf einem Platz.

Daher mal noch ein Vergleich am Beispiel "Mundraub":
Ein Besitzer eines Feldes voller Kirschbäume wird nichts dagegen haben, wenn 1 Wanderer 1 Kirsche von einem seiner Bäume pflückt und verspeist.
Anders sieht es aus, wenn 1 Wanderer mehrere Kilo Kirschen pflückt oder hunderte Wanderer jeweils Kirschen pflücken.
Das Pflücken ist in keinem der Fälle erlaubt (rechtlich = Diebstahl), aber während es im ersten Fall der Besitzer vermutlich durchgehen lässt, wird er in den anderen Fällen Maßnahmen ergreifen.


Ähnlich wird es beim Parken auf dem Parkplatz eines Supermarkts aussehen:
Parkt mal einer über eine Nacht auf dem Parkplatz, weil er sich dort mit jemandem zum Umtrunk in der Innenstadt verabredet hat und holt sein Fahrzeug am nächsten Tag wieder ab, wird keiner meckern.
Wird hingegen in der Innenstadt der Supermarktparkplatz regelmäßig von Anliegern benutzt, damit sich diese keine teuren Anwohnerparkplätze zulegen müssen oder wird der Parkplatz regelmäßig von den Gästen einer daneben liegenden Gaststätte benutzt, so wird der Parkplatzbesitzer etwas dagegen haben und entsprechende Maßnahmen treffen.


Wie das jetzt bei "eurem" Parkplatz aussieht, kann ich nicht sagen. Ich habe allerdings bereits geschrieben:
Frage den dortigen Besitzer, denn er wird wissen, was er gestattet und was nicht.

Lone Soldier

Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?

Beitragvon Lone Soldier » So 16. Aug 2015, 09:04

Und am Tag dürfen dort Autos von Leuten parken, die nix in dem Laden kaufen? Meistens stehen dort doch schilder, auf denen steht "für Kunden" "wiedrrechtlich" "kostenpflichtig abgeschleppt". Aber ich sehe schon. Malfragen ist einfach damit überfordert zu verstehen, dass er auf privatem Grund nur dann rumzuturnen hat, wenn es der Besitzter erlaubt.

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?

Beitragvon MICHI » So 16. Aug 2015, 09:38

Ich komme mal dem 3. Beitrag dieses Threads nach.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
Gruß
MICHI


Take care and have fun!


Zurück zu „Verkehrsrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende