Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Hallo,
unstrittig ist:
Ein Parkplatz, und zwar auch ein "Privatparkplatz" bzw. "Firmenparkplatz" ist regelmäßig dann als öffentlich anzusehen, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Auf die verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.1982 - VRS Bd. 63 S. 289).
Wie verhält es sich jetzt wenn der Parkplatz durch Schranken begrenzt ist, welche nur das "Ziehen" eines Parktickets öffnen ?
Eine Benutzung für jedermann dürfte damit doch wegfallen, da der Verfügungsberechtigte den Parkplatz gerade nur für den Personenkreis zur Verfügung stellen will, der gewillt ist das Parkentgelt zu entrichten?!
Anderseits:
Bei einem Kundenparkplatz fehlt es an einer engeren persönlichen Beziehung zu den Kunden; der Kreis derer, die nach dem Willen des jeweiligen Verfügungsberechtigten den zur Verfügung gestellten Parkplatz benutzen dürfen, ist zu unbestimmt und wechselnd, als dass eine Nichtöffentlichkeit der Verkehrsfläche bejaht werden könnte (vgl. BGH VRS 20, 453, 454; OLG Hamm VRS 52, 369, 370; BayObLG VRS 58, 216).
Hebt sich das durch die "gebührenpflichte Beschrankung" auf ?
Ich steh auf dem Schlauch...
Gruß
unstrittig ist:
Ein Parkplatz, und zwar auch ein "Privatparkplatz" bzw. "Firmenparkplatz" ist regelmäßig dann als öffentlich anzusehen, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Auf die verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.1982 - VRS Bd. 63 S. 289).
Wie verhält es sich jetzt wenn der Parkplatz durch Schranken begrenzt ist, welche nur das "Ziehen" eines Parktickets öffnen ?
Eine Benutzung für jedermann dürfte damit doch wegfallen, da der Verfügungsberechtigte den Parkplatz gerade nur für den Personenkreis zur Verfügung stellen will, der gewillt ist das Parkentgelt zu entrichten?!
Anderseits:
Bei einem Kundenparkplatz fehlt es an einer engeren persönlichen Beziehung zu den Kunden; der Kreis derer, die nach dem Willen des jeweiligen Verfügungsberechtigten den zur Verfügung gestellten Parkplatz benutzen dürfen, ist zu unbestimmt und wechselnd, als dass eine Nichtöffentlichkeit der Verkehrsfläche bejaht werden könnte (vgl. BGH VRS 20, 453, 454; OLG Hamm VRS 52, 369, 370; BayObLG VRS 58, 216).
Hebt sich das durch die "gebührenpflichte Beschrankung" auf ?
Ich steh auf dem Schlauch...
Gruß
Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Hausaufgabe?
Kleiner Tip: Kann jeder den Parkplatz benutzen?
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Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Danke für die schnelle Antwort und den Wink
Kann geschlossen werden.
Gruß
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Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Bei vielen Geschäften steht Schild "Parkplatz für Kunden" oder so ähnlich.
Was ist wenn nach Geschäftsschluss ein Fahrzeug dort abgestellt wird?
Parkplatz ist öffentlich zugänglich.
Was ist wenn nach Geschäftsschluss ein Fahrzeug dort abgestellt wird?
Parkplatz ist öffentlich zugänglich.
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Kein PVB
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Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Dann immer noch öffentlich tatsächlicher Verkehrsraum
Anderes Fall Parkhaus geschlossen und man würde nur reinkommen wenn der Besitzer dir das Tor aufmacht also nicht automatisiert und nicht mehr öffentlich zugänglich. Dann ist es kein Övr mehr und er könnte z.b. seinen 12 jährigen Sohn darin rumfahren lassen.
Anderes Fall Parkhaus geschlossen und man würde nur reinkommen wenn der Besitzer dir das Tor aufmacht also nicht automatisiert und nicht mehr öffentlich zugänglich. Dann ist es kein Övr mehr und er könnte z.b. seinen 12 jährigen Sohn darin rumfahren lassen.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Chriss, malfragen hat den Fred nicht verstanden und fragt in eine andere Richtung.
Malfragen: Nach Geschäftsschluss kannst du ja schlecht Kunde sein. Ergo bist du Besitzstörer.
Von zivilrechtlichen Ansprüchen bis Abschleppen ist alles drin.
Malfragen: Nach Geschäftsschluss kannst du ja schlecht Kunde sein. Ergo bist du Besitzstörer.
Von zivilrechtlichen Ansprüchen bis Abschleppen ist alles drin.
Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Ok, wusste ich so nicht.
Dachte bisher nach Geschäftsschluss wäre parken ok, da ja keine Kunden mehr da sind.
Darf man dann, rein rechtlich betrachtet, sich überhaupt auf Parkplatz aufhalten?
Ne Käptn ich weiss das frage andere ist, aber ich habe sie hier mal gestellt.
Dachte bisher nach Geschäftsschluss wäre parken ok, da ja keine Kunden mehr da sind.
Darf man dann, rein rechtlich betrachtet, sich überhaupt auf Parkplatz aufhalten?
Ne Käptn ich weiss das frage andere ist, aber ich habe sie hier mal gestellt.
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Kein PVB
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Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Kommt auf die Einstellung und den Willen des Parkplatzbetreibers an.
Wenn die Wiese vor deinem Haus frei zugänglich ist, darf ich dann da mit Spader ein Pilsbiernudistencamp eröffnen, ohne dich zu fragen?
Wenn die Wiese vor deinem Haus frei zugänglich ist, darf ich dann da mit Spader ein Pilsbiernudistencamp eröffnen, ohne dich zu fragen?
Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Ok, verstehe wie gemeint ist.
Solange der Inhaber des Parkplatzes kein Problem damit hat, kann man sich da auch aufhalten.
Klar darfst da hinstellen Käptn..xd
Solange der Inhaber des Parkplatzes kein Problem damit hat, kann man sich da auch aufhalten.
Klar darfst da hinstellen Käptn..xd
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Kein PVB
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Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Rein rechtlich hast du außerhalb der Geschäftszeiten auf dem gesamten Aldi(privat!)grundstück nichts zu suchen.
Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Ok auch gut zu wissen mal.
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Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Meine elfjährige Nichte weiß das jetzt schon. Aber nun gut.
Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Äh, noch nie aufgefallen das nachts auf jeden Parkplatz fast, leute rumstehen mit ihren Autos?
Das es rein rechtlich betrachtet nicht erlaubt ist, wusste ich nicht.
Bei Parkplatz mit schranke klar, aber offener.
Ok, was ist bei Grossparkplatz mit vielen Geschäften aussen rum?
Wer vertritt da das Hausrecht sozusagen?
Das es rein rechtlich betrachtet nicht erlaubt ist, wusste ich nicht.
Bei Parkplatz mit schranke klar, aber offener.
Ok, was ist bei Grossparkplatz mit vielen Geschäften aussen rum?
Wer vertritt da das Hausrecht sozusagen?
Zuletzt geändert von malfragen am Sa 15. Aug 2015, 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Ja. Da fahre ich immer Ruhestörungen und lege verbastelte Karren still.
Und? Weil es alle machen, wird es richtiger?
Und? Weil es alle machen, wird es richtiger?
Re: Gebührenpflichtiger, beschrankter Parkplatz - ÖVR ?
Nö, wird nicht richtiger dadurch.
Aber es fällt weniger auf das es falsch ist.
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