Nein verfährt man nicht!
Beim §24a StVG wird der Führerschein nicht Sichergestellt, beim 316 StGB schon.
@TE Es ist fahren ohne wenn dein Führerschein in amtlicher Verwahrung ist! Keine Gesetzeslücke!
"Fahren ohne" gem. 21 STVG oder nicht?
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Re: "Fahren ohne" gem. 21 STVG oder nicht?
§ 21 StVG - Fahren ohne FahrerlaubnisEsHennesje91 hat geschrieben:Naja! Aber wie bereits gesagt. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis KANN es nicht sein! Der Richter entscheidet über den Entzug der "Fahrerlaubnis"! Wir entscheiden über den vorläufigen Entzug des Führerscheins im materiellen Sinne!
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1....
2.vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder ...
Eigentlich ziemlich klar ausgedrückt.
Was für einen Sinn würde es auch machen, den FS "vorläufig materiell zu entziehen" (was bedeutet das eigentlich bzw. welche RG gibts denn dafür?), wenn der Inhaber des FS dann immer noch fahren dürfte?
Re: "Fahren ohne" gem. 21 STVG oder nicht?
Logisch. Mein Fehler. Die Verwirrung hatte sich bei mir breit gemachtBeim §24a StVG wird der Führerschein nicht Sichergestellt, beim 316 StGB schon.
Ihm ging es darum, dass der Wisch, also das Dokument, mitgenommen wird.Was für einen Sinn würde es auch machen, den FS "vorläufig materiell zu entziehen" (was bedeutet das eigentlich bzw. welche RG gibts denn dafür?), wenn der Inhaber des FS dann immer noch fahren dürfte?
Zuletzt geändert von Alex-eddp am So 6. Mär 2016, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fahren ohne" gem. 21 STVG oder nicht?
Alles gut kann ich nachvollziehen der TE hat ja auch alles in den Ring geworfen musste auch erstmal durchsteigen.
Re: "Fahren ohne" gem. 21 STVG oder nicht?
Richtig, der FS, der "Wisch" wird nach § 94 StPO sichergestellt oder beschlagnahmt. Und die Aussage des 21 StVG dazu ist sehr eindeutig.Alex-eddp hat geschrieben:Ihm ging es darum, dass der Wisch, also das Dokument, mitgenommen wird.Was für einen Sinn würde es auch machen, den FS "vorläufig materiell zu entziehen" (was bedeutet das eigentlich bzw. welche RG gibts denn dafür?), wenn der Inhaber des FS dann immer noch fahren dürfte?
Was will man mit der Sicherstellung / Beschlagnahme erreichen, wenn er weiter fahren darf?
Ich versteh nicht ganz, wo das Problem ist
Re: "Fahren ohne" gem. 21 STVG oder nicht?
Die Frage stelle ich mir ja auch
Ich glaube, ihm ging genau das durch den Kopf, dass der Täter, solange der Richter keine Entscheidung bringt, das Weiterfahren eine OWi gem. §4 Abs. 2 FeV ist.
Ich glaube, ihm ging genau das durch den Kopf, dass der Täter, solange der Richter keine Entscheidung bringt, das Weiterfahren eine OWi gem. §4 Abs. 2 FeV ist.
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Re: "Fahren ohne" gem. 21 STVG oder nicht?
Mein persönliches Highlight ist auf jeden Fall der Satz hier:
@EsHennesje91:
Die von Dir beschriebene Hypothese: Beschuldigter führt rechtmäßig fahrerlaubnispflichtige Kfz nach Anzeige gem. §316 StGB (u.ä.) hast du nur, wenn du den Führerschein des Beschuldigten bei Durchführung der Maßnahmen nicht sicherstellen kannst, da nicht mitgeführt. Dann kann er weiterfahren, bis nach zirka einer Woche die Mitteilung über Entzug der Fahrerlaubnis gem. §111a StPO ins Haus flattert. Eine 3-Tages-Frist gibt es bezogen auf den §111a StPO nicht. Diese Frist gilt nur, wenn ausdrücklich Widerspruch gegen die Sicherstellung des Führerscheines eingelegt wurde, da dann eine Beschlagnahme erforderlich ist (vgl. §98 StPO).
Klein Hennesje91 bemerkte als Erster eine massive Gesetzeslücke in einer jahrzehntealten Norm.EsHennesje91 hat geschrieben:Ich glaube wir haben hier eine Gesetzeslücke, denn wenn der BES in diesen drei Tagen ein Kfz im ÖVR führt ist das gleich nichts!
@EsHennesje91:
Die von Dir beschriebene Hypothese: Beschuldigter führt rechtmäßig fahrerlaubnispflichtige Kfz nach Anzeige gem. §316 StGB (u.ä.) hast du nur, wenn du den Führerschein des Beschuldigten bei Durchführung der Maßnahmen nicht sicherstellen kannst, da nicht mitgeführt. Dann kann er weiterfahren, bis nach zirka einer Woche die Mitteilung über Entzug der Fahrerlaubnis gem. §111a StPO ins Haus flattert. Eine 3-Tages-Frist gibt es bezogen auf den §111a StPO nicht. Diese Frist gilt nur, wenn ausdrücklich Widerspruch gegen die Sicherstellung des Führerscheines eingelegt wurde, da dann eine Beschlagnahme erforderlich ist (vgl. §98 StPO).
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Re: "Fahren ohne" gem. 21 STVG oder nicht?
EsHennesje91, alle anderen hier sind blöd, nur du hast Recht. Die 3 Tage wurden erklärt. Der Richter entscheidet über die Rechtmäßigkeit.EsHennesje91 hat geschrieben: Naja! Aber wie bereits gesagt. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis KANN es nicht sein! Der Richter entscheidet über den Entzug der "Fahrerlaubnis"! Wir entscheiden über den vorläufigen Entzug des Führerscheins im materiellen Sinne!
Ich glaube wir haben hier eine Gesetzeslücke, denn wenn der BES in diesen drei Tagen ein Kfz im ÖVR führt ist das gleich nichts!
Schau doch mal hier: § 21 StVG
Wir sind uns schon einig, dass der FS nach 94 StGB vor Ort eingezogen wird.(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1.
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
Im wahren Leben, also da wo es eine Straftat darstellt, wird eine Vorrausakte an die VStA versendet. Warum? Der BS kann nach 3 Tagen, Gründe bei der StA vorbringen, damit diese von der Sicherstellung / Beschlagnahme abrückt.
Du erinnerst mich an meine letzte Praktikantin. Da hatte ich irgendwann Kopfschmerzen, wegen solchen Wollsocken-Diskussionen.
KC hat Recht, es macht keinen Spaß dir etwas zu erklären.
Re: "Fahren ohne" gem. 21 STVG oder nicht?
Die Eingangsfrage wurde hinreichen beantwortet.
Daher schließe ich mal, bevor wir uns weiter im Kreis drehen. Danke an alle für die Erläuterungen
Daher schließe ich mal, bevor wir uns weiter im Kreis drehen. Danke an alle für die Erläuterungen
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