Ja genau, aus gutem Grund.slugbuster hat geschrieben:Ja, es gibt nun u.U. ein wenig mehr Rechtfertigungsgründe wenn man erwischt wird. Aber natürlich ist das durchschlängeln weiterhin verboten.
Anderes Beispiel:
12°C. 15 km Stau, nichts geht mehr. Dunkle Wolken ziehen auf , und es fängt schön an zu regnen.
Regenkombi - Fehlanzeige.
Ist ein ekliges Gefühl, wenn das Wasser die Klamotten durchdringt, die Plautze, die Arme die Oberschenkel naß werden und die Suppe kalt am Rücken runterläuft. Noch schlimmer ist es dann, wenn man wieder fährt und es eiskalt wird. Stellt auch eine Gefahr dar, wenn der Fahrer durchgefroren ist, die Muskeln verzögert Arbeit leisten und man sich nicht voll auf die Fahrt konzentriert.
Darf dann auch durchgeschlängelt werden?
Noch ein Beispiel:
Notdurft, und zwar das "große" Geschäft. Nix geht mehr und der Bauch tut richtig weh. Aufrechtes Stehen ist kaum mehr möglich. Ein WC-Parkplatz ist 2 km entfernt, und natürlich stehen wir im Stau.
Links und rechts der Bahn nur weites Land, so dass man sich selber seiner Menschenwürde beraubt, wenn man der halben Nationen denn blanken A**** zeigt.
Deswegen ist das was du willst Quark! Es bleibt verboten. Wenn du es trotzallem machst, und du Rechtfertigungsgründe bringst, dann ist dein Handeln u.U. straffrei.
Der Rechtsweg steht auch im OW-Verfahren offen und zur Not klärt ein Richter, ob oder ob nicht.