Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau - Neu

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Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau - Neu

Beitragvon slugbuster » Fr 15. Apr 2016, 15:18

Der Bundestag hat eine Änderung erneut abgelehnt, aber die Begründung ist interessant:

Bei Gefahr für Leib und Leben (z.B. durch drohenden Hitzekollaps) könnten sich Motorradfahrer ja auch auf „rechtfertigenden Notstand“ berufen, um sich in Sicherheit zu bringen. In sonstigen Fällen jedoch halte es der Petitionsausschuss des Bundestages Motorradfahrern gegenüber „für angezeigt, (im Stau, Red.) den Motor abzustellen und das Motorrad mit dem Ständer im Stand zu halten“, heißt es abschließend zur Begründung.

Da stellt sich die Frage ob man auf den Notstand warten muss , oder ob man vorsorglich
wenn es einem zu warm ist handelt und durch den Stau fährt, bevor es einem nicht gut geht.
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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon Peppermintpete » Fr 15. Apr 2016, 15:28

Der rechtfertigende Notstand greift, wenn ein Notstand vorliegt (e/ oder objektiv unmittelbar eintreten wird). Nicht wenn (bald) einer vorliegen könnte.

Aber wenn der Notstand erst mal vorliegt - ist man dann überhaupt noch in der Lage, ein KfZ zu führen?

e/ Hier noch mal aus Wiki:
Unter einer gegenwärtigen Gefahr, die für das geschützte Rechtsgut gegeben sein muss, ist ein Zustand zu verstehen, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt, sofern nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Das heißt, dass der Eintritt eines Schadens für das Rechtsgut naheliegt oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts droht.
:keks:

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Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau - Neu

Beitragvon slugbuster » Fr 15. Apr 2016, 15:44

Ohje, an der Begründung sieht man ja mal wieder, dass die im Bundestag keine Ahnung von Motorrädern haben. Das was die da aussagen geht dann ja so gar nicht. Die soll man den das "Gefühl" beweisen, dass der Notstand unmittelbar bevorsteht? Oder wie will man mir beweisen, dass es nicht so war? Grübel...


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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon Controller » Fr 15. Apr 2016, 15:50

die Frage ist doch, ob es ein rechtfertigender Notstand ist,

wenn es einem zu warm ist ?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon slugbuster » Fr 15. Apr 2016, 15:55

Controller hat geschrieben:die Frage ist doch, ob es ein rechtfertigender Notstand ist,

wenn es einem zu warm ist ?
Das es ein Notstand sein kann, steht doch in der Begründung des Petitionsausschusses.

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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 15. Apr 2016, 16:08

Zwischen - "Mir ist warm" und "Ich stehe kurz vor einem Hitzschlag" liegen Welten.

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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon slugbuster » Fr 15. Apr 2016, 16:39

Ghostrider1 hat geschrieben:Zwischen - "Mir ist warm" und "Ich stehe kurz vor einem Hitzschlag" liegen Welten.
Medizinisch liegen dazwischen wohl Welten. Jeder Mensch ist aber unterschiedlich und das Empfinden : "Jetzt fahr ich besser weiter um keinen Kreislaufkollaps zu bekommen " wird daher auch unterschiedlich sein.

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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon Jaguar 1986 » Fr 15. Apr 2016, 16:57

Die Frage ist doch *wohin* fährst Du?
Bis ans Ende des Staus? Bis zum nächsten Rastplatz/ Tanke/ Ausfahrt? Bis zum Seitenstreifen wo Du ggf. Schatten findest und, falls notwendig, auf Deine Notsituation aufmerksam machen kannst? Wie viele Meter oder gar Kilometer sind angemessen?
Die Diskussion ist im Prinzip ähnlich wie falsch verstandene Notwehr.
Ab wann ist man wirklich in Not.

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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon slugbuster » Fr 15. Apr 2016, 17:25

Um sich nicht strafbar zu machen, sollte man natürlich nur soweit fahren wie unbedingt nötig (Schatten etc.) Außerdem hat man bei Hitze vielleicht auch noch die Möglichkeit sich der Sicherheitskleidung zu entledigen und auf dem Motorradgepäck festzuschnallen. Ich habe das schon mal für eine kurze Strecke gemacht. Schließlich ist die warme Sicherheitskleidung ja nicht vorgeschrieben , kann aber ein Auslöser für Hitzeprobleme sein.


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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 15. Apr 2016, 17:26

Slug, ich fahre selber Motorrad. Das was du forderst würde regelmäßig mißbraucht werden. Wie will ein PVB vor Ort das Gegenteil beweisen?

Der Motorradfahrer kann
- Kleidung lüften
- muss nicht bei 30°C fahren
- kann sich ggf. vorher über die Verkehrslage informieren

Ein Pkw-Fahrer, der keine Klimanalge hat (nicht vorhanden oder defekt) kann auch nicht auf dem Standstreifen durchknallen, damit er keinen Zusammenbruch bekommt.

Befindet sich der Kradfahrer in einer für ihn gefühlten medizinischen Notsituation, ist er eh fahruntüchtig und sollte dringend die 112 anrufen und seinen Notfall darlegen.

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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon Lone Soldier » Fr 15. Apr 2016, 17:30

slugbuster hat geschrieben:Der Bundestag hat eine Änderung erneut abgelehnt, aber die Begründung ist interessant:

Da stellt sich die Frage ob man auf den Notstand warten muss , oder ob man vorsorglich
wenn es einem zu warm ist handelt und durch den Stau fährt, bevor es einem nicht gut geht.
Man kann auch anders fragen: Muss ich an einem brütend heißen Tag auf das Motorrad steigen und dann auch noch auf die Autobahn fahren, wo klar ist, dass ich im Fall eines Staus keine Ausweichmöglichkeiten, wie auf anderen Straßen habe? Und wenn ja, muss dann die Gemeinschaft die Folgen tragen, in dem da einer, dem es zu warm wird durch den Stau fährt? Oder gehört zur Freiheit nicht auch die Freiheit für das eigene Verhalten ein Stück weit selber die Verantwortung zu tragen.

Wenn man wirklich den Punkt erreicht hat, an dem man merkt: Jetzt wird es kritisch, werden sich außer Wärme wohl noch andere Symptome einstellen. Dann darf schon bezweifelt werden, ob man überhaupt noch fahrtüchtig ist und die Weiterfahrt mit dem Moped eine gute Idee ist. Bring ja nix, wenn ich los düse um den Hitzeschlag zu vermeiden und hundert Meter weiter auf dem Asphalt liege, weil ich die Maschine gar nicht mehr unter Kontrolle hatte. Und jetzt erzähle mir keiner, dass man selber punktgenau abschätzen kann: Es geht mir zu schlecht um zu warten, aber noch gut genug um die Maschine sicher eine längere Strecke fahren zu können. Dann wäre wohl die Lösung eher der Standstreifen und der Abschlepper. Ggf. muss man sich dann auch einen RTW rufen.

Oder ganz verrückt: Man fragt einfach einen der um einen rum stehenen Autofahrer, ob man kurz mal in seinem klimatisierten Fahrzeug warten kann.

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Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau - Neu

Beitragvon slugbuster » Fr 15. Apr 2016, 17:43

Bei Hitze ohne Stau zu fahren ist kein großes Problem, aber auf einer Urlaubsfahrt (oft Autobahn) oder Rückfahrt von einer Wochenend-Tour (weil man am Montag wieder zur Arbeit erscheinen sollte) sind Wetter UND Verkehrslage nur schwer schon vorher genau einzuschätzen. Es liegt da wohl kaum Fahrlässigkeit vor, wenn man in eine solche Situation gerät.


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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon slugbuster » Fr 15. Apr 2016, 18:01

Ghostrider1 hat geschrieben:Slug, ich fahre selber Motorrad. Das was du forderst würde regelmäßig mißbraucht werden. Wie will ein PVB vor Ort das Gegenteil beweisen?

Der Motorradfahrer kann
- Kleidung lüften
- muss nicht bei 30°C fahren
- kann sich ggf. vorher über die Verkehrslage informieren

Ein Pkw-Fahrer, der keine Klimanalge hat (nicht vorhanden oder defekt) kann auch nicht auf dem Standstreifen durchknallen, damit er keinen Zusammenbruch bekommt.

Befindet sich der Kradfahrer in einer für ihn gefühlten medizinischen Notsituation, ist er eh fahruntüchtig und sollte dringend die 112 anrufen und seinen Notfall darlegen.
Ich habe das nicht gefordert, es ist der Begründung der Ablehnung des Petitionsausschusses zu entnehmen, dass sich Motorradfahrer bei einer Notlage evtl. durchschlängeln dürfen . Siehe: "Bei Gefahr für Leib und Leben (z.B. durch drohenden Hitzekollaps) könnten sich Motorradfahrer ja auch auf „rechtfertigenden Notstand“ berufen, um sich in Sicherheit zu bringen. " Mit "in Sicherheit " bringen kann man hier nur das durchschlängeln meinen, da es bei der Petition ja um das durchschlängeln geht. Das "allgemeine" durchschlängeln wurde abgelehnt, weil man sich im Fall des Falles noch auf eine Notlage berufen könne. PS: Als ein Grund für die Petition wurde von den Motorradfahrern u.A. auch die Hitzethematik angebracht. Da der Petitionsausschuss dieses Argument wohl nicht ganz entkräften konnte, hat man wohl auf die Möglichkeit der Notlage hingewiesen.

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Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 15. Apr 2016, 18:02

Genau.
:lah:

Jaguar 1986

Re: Durchschlängeln mit Motorrad auf der Autobahn im Stau -

Beitragvon Jaguar 1986 » Fr 15. Apr 2016, 18:10

Dass es am Reisetag heiß wird und wg. Ferienstart ggf. mir Stau zu rechnen.
Es kommt ja nun selten vor, dass man wirklich über Stunden still steht, ohne Stop und go und keine Ausfahrt, Raststätte zu erreichen. Zumindest nicht außerhalb der typischen Grosskampftage.
Und ich habe schon öfters bei Stau Motorradfahrer auf dem Seitenstreifen bei Stau gesehen. Wohlgemerkt hinter der Leitplanke.
Unter *in Sicherheit bringen* verstehe ich *hinter der Planke* (wie bei einem Unfall. Also nix neues)


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