ich bin selber noch ganz neu hier und hoffe das ich auch richtig bin.


Ich habe eine Frage bezüglich der Benutzung eines Rasentraktors im Straßenverkehr. Ich habe zwei Rasenflächen zu Pflegen, welche jedoch ca. 500m auseinander liegen. Da wäre es einfacher mit dem Rasentraktor von einer zur anderen zu fahren und nicht die eine Fläche mit dem Traktor zu machen und die andere per Handmäher. Der Traktor fährt 6 km/h hat jedoch noch keine Beleuchtungseinrichtung. Diese müsste ich dann gemäß der StVO noch anbringen. Da ich unter der 6 km/h grenze liege und Beleuchtungseinrichtungen habe dürfte ich doch rein theoretisch damit den Weg im Straßenverkehr zurück legen oder ?


Ich bin mir da jedoch nicht ganz sicher, deswegen frage ich hier in diesem Forum lieber nochmal nach.


Ich hoffe man kann mir weiter helfen

mfg
mrkultiplay