Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Brot » Di 5. Jul 2016, 18:18

malfragen hat geschrieben:Einen Anfangsverdacht kann es bei mir nämlich gar nicht geben da ich noch nie was mit Drogen zutun hatte.
Hier wurde bereits mehrfach erwähnt, dass ggf. auch andere Dinge (z.B. Müdigkeit, Alkohol, etc.) zu einem Anfangsverdacht führen, da sie die selben "Symptome" verursachen können. Diesen Verdacht kann man dann z.B. durch solch einen Drogenvortest ausräumen. Alles auf den letzten 9 Seiten nachzulesen. (edit: KC war schneller)

Dir wurde bereits zu deinen Anfangszeiten hier im Forum erläutern, welche Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen, solltest du dich von Polizeibeamten ungerecht behandelt fühlen bzw. sollten die Polizeibeamten rechtswidrig bei der Kontrolle deiner Person gehandelt haben. Nutze diese Möglichkeiten, hier im Forum wird niemand deine selbst geschilderten Sachverhalte würdigen können.

Auf das "gegnerische Seite" will ich nun gar nicht weiter eingehen, denn das geht am Thema vorbei.

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon malfragen » Di 5. Jul 2016, 18:44

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Dass du kein BTM konsumiert hast, verhindert nicht den Anfangsverdacht (tausendmal dir persönlich erklärt) und Ranzkarre ist nicht die Bezeichnung des Autos eines Bürgers per se.
Ja, das mit dem Anfangsverdacht weiß ich, gehe ich gleich in der Antwort auf Brot darauf ein.
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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon malfragen » Di 5. Jul 2016, 18:53

Brot hat geschrieben:
malfragen hat geschrieben:Einen Anfangsverdacht kann es bei mir nämlich gar nicht geben da ich noch nie was mit Drogen zutun hatte.
Hier wurde bereits mehrfach erwähnt, dass ggf. auch andere Dinge (z.B. Müdigkeit, Alkohol, etc.) zu einem Anfangsverdacht führen, da sie die selben "Symptome" verursachen können. Diesen Verdacht kann man dann z.B. durch solch einen Drogenvortest ausräumen. Alles auf den letzten 9 Seiten nachzulesen. (edit: KC war schneller)

Dir wurde bereits zu deinen Anfangszeiten hier im Forum erläutern, welche Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen, solltest du dich von Polizeibeamten ungerecht behandelt fühlen bzw. sollten die Polizeibeamten rechtswidrig bei der Kontrolle deiner Person gehandelt haben. Nutze diese Möglichkeiten, hier im Forum wird niemand deine selbst geschilderten Sachverhalte würdigen können.




Auf das "gegnerische Seite" will ich nun gar nicht weiter eingehen, denn das geht am Thema vorbei.

Ja ich weiß es gibt mehrere Gründe die einen Anfangsverdacht in den Raum stellen können.
Einziger den ich grundsätzlich habe ist etwas nervös sein, sonst fällt mir spontan nix ein.
Meine Augen nicht gerötet oder so, Müdigkeit auch nicht wirklich.

Aber jetzt kommt das komische, das war in der Nacht nicht die einzige Kontrolle, die andere verlief absolut normal und Problemlos, hätte ja da die Anzeichen auch schon haben müssen, falls vorhanden.

Thema "gegnerische Seite"
Ja ich sah das als gegnerische Konfrontation, die Unterstellungen waren nicht ohne.

Ich hab es in Erwägung gezogen eine DA Beschwerde zu machen.
Aber was kommt denn da bei rum?
Das Unterstellen des Drogenkonsums und das Durchsuchen meines Autos sind wohl rechtens.
Bleibt nur die Beleidigung, sagt der war nicht so schon ist auch gelaufen.
Ausserdem habe ich Bedenken bezüglich weiterer Kontrollen dann.
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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Ucpho » Di 5. Jul 2016, 20:41

Dann bring die Fälle und Beispiele erst gar nicht "teilweise" ins Öffentliche. :!:

Und BTT: Wenn nach dem Polizeigesetz eine gewisse Gefahr begründet werden kann oder nach dem Strafprozessrecht ein bestimmter Verdacht, dann können eben ja nach Anhaltspunkten, Tatsachen und Umständen Maßnahmen getroffen werden.
Grundsätzlich gilt beim Umgangston, unabhängig von der rechtlichen Würdigung des polizeilichen Handels auch stets, dass
a) Polizisten auch nur Menschen sind
b) So wie es in den Wald hinein schallt..
c) Verallgemeinern scheiße ist.

Den Thread würdigend beantworte ich die Threadfrage daher mit "Ja" und "Im Zweifel stehen dir Rechtsmittel offen. Aber diese haben keine aufschiebende Wirkung. Also ja, die dürfen das."

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Controller » Di 5. Jul 2016, 21:00

mach halt ne FFK und sehen, wie es ausgeht :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Brot » Di 5. Jul 2016, 21:30

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Ucpho hat geschrieben:Den Thread würdigend beantworte ich die Threadfrage daher mit "Ja" und "Im Zweifel stehen dir Rechtsmittel offen. Aber diese haben keine aufschiebende Wirkung. Also ja, die dürfen das."
Mit dieser Zusammenfassung schließe ich mal. Sollte jemand noch etwas beizutragen haben, kann er mir eine PN schreiben. Aber im Prinzip dürften alle Meinungen bereits ausgetauscht sein.


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