Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Hallo zusammen, Radfahrer X hat vorne am Fahrrad eine defekte Beleuchtung. Als er losfuhr, brannte also vorne und hinten noch ordnungsgemäß das Licht, aber später war er beim Durchfahren einer (für Radfahrer freigegebenen) Fußgängerzone von Polizisten gestoppt worden, weil vorne das Licht nicht brannte. Der Radfahrer mußte dann schieben. Auf eine Gebühr wurde verzichtet und die Polizei war auch wirklich freundlich, aber: Gilt die Beleuchtungspflicht am Fahrrad denn wirklich auch in Fußgängerzonen? Besser ist es natürlich mit Beleuchtung, ist ja klar, und wäre auch im hier geschilderten Fall so gewesen, wenn das Licht vorne ncht plötzlich ausgefallen wäre. Danke für Info.
- Ghostrider1
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Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Das Licht brannte?! Dann liegt ein technischer Defekt vor, was zu einer starken Überhitzung der Leitungen + angrenzenden Plastik führte.
Aber ja, die Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren, egal ob auf dem Radweg, der Straße oder der Fußgängerzone.
Aber ja, die Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren, egal ob auf dem Radweg, der Straße oder der Fußgängerzone.
Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
In diesem Fall, wo die Beleuchtung ordnungsgemäß zu Beginn der Fahrt eingeschaltet wurde und auch funktionierte, greift nicht der §17 der StVO sondern der §23StVO wo es in Abs.2 heißt:
"Wer ein Fahrzeug führt, muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden."
Eine Fußgängerzone ist kein Privatgelände, sondern eine gewidmete Verkehrsfläche und auf solcher gilt die StVO für alle Verkehrsteilnehmer.
"Wer ein Fahrzeug führt, muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden."
Eine Fußgängerzone ist kein Privatgelände, sondern eine gewidmete Verkehrsfläche und auf solcher gilt die StVO für alle Verkehrsteilnehmer.
- slugbuster
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Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Noch eine Frage dazu:Boxerwolf hat geschrieben:In diesem Fall, wo die Beleuchtung ordnungsgemäß zu Beginn der Fahrt eingeschaltet wurde und auch funktionierte, greift nicht der §17 der StVO sondern der §23StVO wo es in Abs.2 heißt:
"Wer ein Fahrzeug führt, muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden."
Eine Fußgängerzone ist kein Privatgelände, sondern eine gewidmete Verkehrsfläche und auf solcher gilt die StVO für alle Verkehrsteilnehmer.
Dabei ist zu beachten, dass sich bei vielen neueren KFZ die Leuchtmittel oft nicht vor Ort gewechselt werden können , da selbst wenn es sich z.B. um Standard H7 , H4 oder auch um Blinkerbirnen handelt diese schlecht zugänglich sind. Wenn der Stossfänger runter muss gibt auch der ADAC auf..... Bedeutet dass, das diese Kfz abgestellt oder abgeschleppt werden müssen wenn eine Leuchte ausfällt ?
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Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen dem Ermessensprinzip, der Verzicht auf eine Sanktion ist unter diesen Umständen auch ok.
Das Verbot der Weiterfahrt halte ich unter diesen Umständen für nicht sachgerecht bzw. für nicht verhältnismässig.
Das gilt übrigens auch für KFZ mit leichten Beleuchtungsmängeln.
Das Verbot der Weiterfahrt halte ich unter diesen Umständen für nicht sachgerecht bzw. für nicht verhältnismässig.
Das gilt übrigens auch für KFZ mit leichten Beleuchtungsmängeln.
Re: RE: Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Welche Maßnahme wäre in dem Fall des TE denn verhältnismäßig? Untersagung der Weiterfahrt bei einem Fahrrad ist doch jetzt nicht so der krasse Eingriff?1957 hat geschrieben:Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen dem Ermessensprinzip, der Verzicht auf eine Sanktion ist unter diesen Umständen auch ok.
Das Verbot der Weiterfahrt halte ich unter diesen Umständen für nicht sachgerecht bzw. für nicht verhältnismässig.
Das gilt übrigens auch für KFZ mit leichten Beleuchtungsmängeln.
Zumal dieses ja über keine weitere Beleuchtung vorne verfügt. Ausserdem wird der Radfahrer ja irgendwann wieder die Fußgängerzone verlassen (müssen), und das ist ohne Licht doch keine Option oder?
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Re: RE: Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Ich gehe mal davon aus, dass 1957 vorherrschendes Tageslicht voraussetzte (der TE hat im Eingangsbeitrag nichts von Dunkelheit erwähnt). "Nicht verhältnismäßig" ist bei manchen aber auch equivalent zu "keine Lust, Verfügung zu erlassen und zu überwachen". Das macht Entscheidungen bequemer.Fusle hat geschrieben:[...]
Welche Maßnahme wäre in dem Fall des TE denn verhältnismäßig? Untersagung der Weiterfahrt bei einem Fahrrad ist doch jetzt nicht so der krasse Eingriff?
[...]
Einem Fahrradfahrer, der bei Dunkelheit vorne komplett dunkel fährt, ist grundsätzlich die Weiterfahrt zu untersagen. Eine andere Option gibt es da eigentlich nicht. Der Grundrechtseingriff "Fahrradfahrer, du darfst jetzt nur noch schieben" in Abwägung der gegenüberstehenden Interessen zu den Rechtsgütern [Rechtsordnung/Sicherheit des Straßenverkehrs] und [Leib, Leben, Eigentum Dritter und des Fahrradfahrers] ist sowas von popelig, dass es da eigentlich fast keiner Erläuterung bedarf, warum der Fahrradfahrer jetzt echt nicht weiterfahren darf und bei Uneinsichtigkeit sogar noch die Luft aus den Reifen los ist.
Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Ok, stimmt. Von Dunkelheit war nicht die Rede. Das hab ich vorausgesetzt.
Aber polizeiotto, so für mich als Neuling: Luft aus den reifen ist eine rechtmäßige Maßnahme zur Durchsetzung? Worauf begründet? Wäre für entsprechende §§ dankbar.
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Aber polizeiotto, so für mich als Neuling: Luft aus den reifen ist eine rechtmäßige Maßnahme zur Durchsetzung? Worauf begründet? Wäre für entsprechende §§ dankbar.
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Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
...okay.Fusle hat geschrieben:Ok, stimmt. Von Dunkelheit war nicht die Rede. Das hab ich vorausgesetzt.
Aber polizeiotto, so für mich als Neuling: Luft aus den reifen ist eine rechtmäßige Maßnahme zur Durchsetzung? Worauf begründet? Wäre für entsprechende §§ dankbar.
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Gestützt auf die Generalklausel deines Polizeigesetzes für folgenden Fall: "Herr X, ich untersage Ihnen die Weiterfahrt bei Dunkelheit solange, bis Sie die lichttechnischen Einrichtungen Ihres Fahrrades repariert haben." - Herr X: "Das ist mir total egal, ich fahre jetzt trotzdem weiter auf der Straße rum."
Dann ist das Ablassen der Luft aus den Reifen eine weniger einschneidende Maßnahme im Vergleich zur temporären Sicherstellung des Fahrrades. Der Adressat kann das Fahrrad nach Hause schieben, neue Luft reinpumpen und erfreut sich weiterhin der uneingeschränkten Verfügungsgewalt über sein Fahrrad, aber er hatte eben nicht die Möglichkeit, das Fahrrad zu führen.
- Ghostrider1
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Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Würde ich nicht pauschal machen. Wenn er über einige Distanz schiebt und sich den platten Reifen an der Felge kaputt macht.... Dann lieber sicherstellen. Wie in vielen anderen Fällen, gibts ein Kostenblatt.
Ich untersage die Weiterfahrt und drohe die Beschlagnahme nach PolG an. Ich ziehe meinen Kreis. Treffe ich den Bürger ein 2x "mit ohne Licht" fahrenderweise an, gibts
a) erhöhtes VG (Vorsatzhandlung)
b) Fahrrad kommt zur Dienststelle - Kostblatt dafür folgt.
Ich untersage die Weiterfahrt und drohe die Beschlagnahme nach PolG an. Ich ziehe meinen Kreis. Treffe ich den Bürger ein 2x "mit ohne Licht" fahrenderweise an, gibts
a) erhöhtes VG (Vorsatzhandlung)
b) Fahrrad kommt zur Dienststelle - Kostblatt dafür folgt.
Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Kannst ja einfach so viel raus lassen, dass es fürs Schieben reicht, fürs Fahren nicht. ;-)
Re: Fahread-Beleuchtung Pflicht in Fußgängerzonen?
Ja, meine Aussage bezog sich nur auf eine Situation bei Tageslicht.
Bei Dämmerung oder Dunkelheit ist eine Untersagung der Weiterfahrt obligatorisch.
Das Luftablassen ist selten hilfreich, zumal sehr viele Radfahrer eine kleine Pumpe dabei haben oder an der nächsten Tanke nachpusten.
Bei Dämmerung oder Dunkelheit ist eine Untersagung der Weiterfahrt obligatorisch.
Das Luftablassen ist selten hilfreich, zumal sehr viele Radfahrer eine kleine Pumpe dabei haben oder an der nächsten Tanke nachpusten.
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