Hallo, ich war beim TÜV und habe eine neue Rad/Reifenkombination (Winterreifen) eintragen lassen. Es lag eine ABE für das Fahrzeug vor mit der Auflage: Tachoprüfung (ist erfolgt) . Alles lief glatt, aber ich muss lt. TÜV nochmal kommen um auch die Sommerreifen eintragen zu lassen, obwohl die die gleiche Größe haben, aber der Felgenhersteller ein anderer ist. Auch die Felgen mit den Sommerreifen haben eine ABE für das Fahrzeug mit der gleichen Auflage : Tachoprüfung. Die Bescheinigung für die Tachoprüfung für die Reifengröße liegt ja vor , wurde vom TÜV akzeptiert und bezieht sich allein auf die Reifengröße und nicht auf die Felge. (Reifenumfang ist für Tachoprüfung entscheidend, nicht Felge) Ich halte eine 2. Eintragung in die Papiere für Geldschneiderei des TÜVs weil:
a) Neue Reifengröße ist eingetragen mit Tachoprüfung.
b)Für die Rad/Reifenkombi der Sommerreifen liegt eine ABE vor mit der Auflage: Tachoprüfung
c) Tachoprüfung ist erfolgt und vom TÜV anerkannt. (Wurde ja eingetragen)
Frage: Wie würde das die Polizei bei einer Kontrolle sehen wenn die Sommerreifen (gleiche Größe wie Wimterreifen) drauf sind ?
Es ergäbe sich bei einer Kontrolle folgendes Bild:
a) Reifengröße eingetragen und übereinstimmend.
b) Felgenhersteller nicht übereinstimmend, aber die Felgen haben eine ABE für das Fahrzeug und die Rad/Reifenkombi.
c) Tachoprüfung gefordert und durch Eintragung der Winterreifen abgedeckt.
Ich möchte unbedingt eine Stilllegung des Fahrzeugs bei einer Kontrolle vermeiden, sehe aber auch nicht ein unnütz Geld in den Rachen des TÜVs zu werfen.
Danke!
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Eintragung Rad/Reifenkombination
- slugbuster
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Re: RE: Eintragung Rad/Reifenkombination
Dann fahre auch im Sommer mit den Winterreifen oder lass die Karre stehen :-)slugbuster hat geschrieben:
Ich möchte unbedingt eine Stilllegung des Fahrzeugs bei einer Kontrolle vermeiden, sehe aber auch nicht ein unnütz Geld in den Rachen des TÜVs zu werfen.
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Re: Eintragung Rad/Reifenkombination
Super ! Konstruktiver Vorschlag, das Auto stehen zu lassen. Wir sollten das überhaupt alle machen. Hat Vorteile.MICHI hat geschrieben:Dann fahre auch im Sommer mit den Winterreifen oder lass die Karre stehen :-)slugbuster hat geschrieben:
Ich möchte unbedingt eine Stilllegung des Fahrzeugs bei einer Kontrolle vermeiden, sehe aber auch nicht ein unnütz Geld in den Rachen des TÜVs zu werfen.
Danke!
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Re: RE: Eintragung Rad/Reifenkombination
Fahr doch zu Dekra...slugbuster hat geschrieben:... sehe aber auch nicht ein unnütz Geld in den Rachen des TÜVs zu werfen.
Re: Eintragung Rad/Reifenkombination
Packe alle erforderlichen Unterlagen ein und
1.) fahre zu einer anderen technischen Prüforganisation und frage dort nochmals nach oder
2.) fahre persönlich bei einer Verkehrspolizeidienststelle deines Vertrauens vorbei und frage dort nach.
Eine dieser beiden Optionen würde ich dir raten und mich nicht auf Aussagen aus einem Internetforum verlassen, wenn du wirklich auf "Nummer sicher" gehen willst. Anschließend dürftest du Gewissheit haben, ob eine Stilllegung droht oder nicht.
1.) fahre zu einer anderen technischen Prüforganisation und frage dort nochmals nach oder
2.) fahre persönlich bei einer Verkehrspolizeidienststelle deines Vertrauens vorbei und frage dort nach.
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Re: Eintragung Rad/Reifenkombination
Ich war auch bei der Dekra, aber da war alles zu kompliziert , da das Unternehmen, dass die Tachoprüfung bescheinigt hat nur beim TÜV gelistet ist. TÜV und Dekra führen selbst keine Tachoprüfungen durch. Ich würde quasi an den TÜV verwiesen. Im übrigen gehts ja nicht nur um Geld. Die zusätzliche Fahrt zum TÜV geht ja noch , aber 2x am Strassenverkehrsamt Düsseldorf (!) einen halben Tag Urlaub zu verbringen mag manchen Leuten Spaß machen. Mir nicht, da das Amt als Urlaubsort nicht meine erste Wahl ist.Diag hat geschrieben:Fahr doch zu Dekra...slugbuster hat geschrieben:... sehe aber auch nicht ein unnütz Geld in den Rachen des TÜVs zu werfen.
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- Ghostrider1
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Re: Eintragung Rad/Reifenkombination
Sind den exakt die gleichen R R Kombination verbaut? Damit meine ich den Felgendurchmesser und Reifenbreite / Flankenhöhe?
Denn diese 3 Sachen bestimmten letztlich den Umfang.
Du hast dir 2 Produkte gekauft, die eine Prüfung erfordern. Wenn der Prüfer dir bescheinigt, dass Kombination B identisch ist und du ein Stück Papier in der Hand hast, ist es i.O. Dies muss der Prüfer vertreten.
Hast du nichts für die 2 Kombination, betreibst du diese ohne erforderlich Prüfung.
Denn diese 3 Sachen bestimmten letztlich den Umfang.
Du hast dir 2 Produkte gekauft, die eine Prüfung erfordern. Wenn der Prüfer dir bescheinigt, dass Kombination B identisch ist und du ein Stück Papier in der Hand hast, ist es i.O. Dies muss der Prüfer vertreten.
Hast du nichts für die 2 Kombination, betreibst du diese ohne erforderlich Prüfung.
- slugbuster
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Re: Eintragung Rad/Reifenkombination
Lt. Prüfer muss ich die 2.Rad/Reifenkombi eintragen lassen weil die Felgen mit Typ und Hersteller erwähnt werden und es 2 unterschiedliche Hersteller / Type gleicher Größe sind. Bei Stahlfelgen ist der Hersteller offensichtlich "egal " oder es schaut niemand hin, bei Alufelgen ist es wohl anders.
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Re: Eintragung Rad/Reifenkombination
Moin Moin !
Was garantiert in keinem Prüfzeugnis drinsteht: Aufgrund dieser ABE (Teilegutachten etc) können auch Rad/Reifenkombinationen anderer Hersteller mit ähnlichen Abmessungen abgenommen werden !
Anders ausgedrückt : Eine ABE /Teilegutachten gilt immer für ein bestimmtes Erzeugniss eines Herstellers , wird auch von diesem in Auftrag gegeben und bezahlt. Logischerweise möchte er nicht dafür bezahlen , für Konkurenten die Produkthaftung zu übernehmen oder deren Verkauf zu subventionieren.
Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder es liegt eine ABE/Teilegutachten für die Felgen mit dieser Bereifung für dein Fzg vor , dann reicht eine Änderungsabnahme nach §19.3. Mit dieser Bescheinigung kannst du am Strassenverkehr teilnehmen , bis dich dein Weg mal zur Zul.stelle führt. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
Oder es liegt eben keine ABE / Teilegutachten vor oder dein Fzg ist nicht im Verwendungsbereich aufgeführt oder nur mit einer anderen Bereifung , dann darf nur der aaS * eine Änderungsabnahme durchführen , das ist dann aber eine Begutachtung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach §19.2 / §21 , die Betriebserlaubnis kann nur die Zul.stelle erteilen , d.h. eine sofortige "Eintragung" bei der Zul.stelle ist erforderlich. Solange diese nicht erfolgt ist , ist das Fzg ohne BE unterwegs.
* aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger , ein gesetzlich definierter Begriff , der aaS arbeitet an der Technischen Prüfstelle des Bundeslandes. Technische Prüfstelle ist auch ein definierter Begriff , jedes Bundesland (Fzg Überwachung ist Ländersache) unterhält eine Technische Prüfstelle , diese Tätigkeit unterliegt also einem Monopol. In deinem Bundesland wird wohl das Monopol beim TÜV Rheinland liegen . Im zweiten Fall also dürfen die Ingenieure der Dekra gar nicht tätig werden.
MfG Volker
MfG Volker
Natürlich ! Das steht auch in der ABE Teilegutachten oder was immer für ein Prüfzeugnis für die Felgen vorliegt.Lt. Prüfer muss ich die 2.Rad/Reifenkombi eintragen lassen weil die Felgen mit Typ und Hersteller erwähnt werden und es 2 unterschiedliche Hersteller / Type gleicher Größe sind
Was garantiert in keinem Prüfzeugnis drinsteht: Aufgrund dieser ABE (Teilegutachten etc) können auch Rad/Reifenkombinationen anderer Hersteller mit ähnlichen Abmessungen abgenommen werden !
Anders ausgedrückt : Eine ABE /Teilegutachten gilt immer für ein bestimmtes Erzeugniss eines Herstellers , wird auch von diesem in Auftrag gegeben und bezahlt. Logischerweise möchte er nicht dafür bezahlen , für Konkurenten die Produkthaftung zu übernehmen oder deren Verkauf zu subventionieren.
Soso ,die Felgen haben die gleichen Abmessungen ... Worauf bezieht sich das , auf den Durchmesser ? die Breite ? die Einpresstiefe ? die Form der Schüssel ? Es gibt noch viel mehr zu beachten , als der Laie gemeinhin annimmt. Wäre das nämlich ein simpler Fall , so würde eine ABE ohne die Auflage der Änderungsabnahme erteilt werden.obwohl die die gleiche Größe haben, aber der Felgenhersteller ein anderer ist. Auch die Felgen mit den Sommerreifen haben eine ABE für das Fahrzeug mit der gleichen Auflage : Tachoprüfung. Die Bescheinigung für die Tachoprüfung für die Reifengröße liegt ja vor , wurde vom TÜV akzeptiert und bezieht sich allein auf die Reifengröße und nicht auf die Felge.
Jetzt widersprichst du dir selber , wahrscheinlich , weil du noch gar nicht die Situation verstehst.Die zusätzliche Fahrt zum TÜV geht ja noch , aber 2x am Strassenverkehrsamt Düsseldorf (!) einen halben Tag Urlaub zu verbringen
Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder es liegt eine ABE/Teilegutachten für die Felgen mit dieser Bereifung für dein Fzg vor , dann reicht eine Änderungsabnahme nach §19.3. Mit dieser Bescheinigung kannst du am Strassenverkehr teilnehmen , bis dich dein Weg mal zur Zul.stelle führt. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
Oder es liegt eben keine ABE / Teilegutachten vor oder dein Fzg ist nicht im Verwendungsbereich aufgeführt oder nur mit einer anderen Bereifung , dann darf nur der aaS * eine Änderungsabnahme durchführen , das ist dann aber eine Begutachtung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach §19.2 / §21 , die Betriebserlaubnis kann nur die Zul.stelle erteilen , d.h. eine sofortige "Eintragung" bei der Zul.stelle ist erforderlich. Solange diese nicht erfolgt ist , ist das Fzg ohne BE unterwegs.
* aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger , ein gesetzlich definierter Begriff , der aaS arbeitet an der Technischen Prüfstelle des Bundeslandes. Technische Prüfstelle ist auch ein definierter Begriff , jedes Bundesland (Fzg Überwachung ist Ländersache) unterhält eine Technische Prüfstelle , diese Tätigkeit unterliegt also einem Monopol. In deinem Bundesland wird wohl das Monopol beim TÜV Rheinland liegen . Im zweiten Fall also dürfen die Ingenieure der Dekra gar nicht tätig werden.
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Re: Eintragung Rad/Reifenkombination
Danke für die ausführliche , qualifizierte Information. Ich muss die Räder nicht sofort eintragen lassen, sondern kann zunächst beide erforderlichen Eintragungen sammeln und mitführen. Dann wird das eingetragen wenn sich die Zulassungsstelle wieder damit befasst . (Änderungsabnahme nach 19.3)
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