Kennzeichen elektronisch abdecken

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Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon Alex-eddp » So 12. Feb 2017, 20:33

Guten Abend in die Runde,

folgendes Video habe ich auf YouTube gefunden :

https://youtu.be/Pq_abOMT8Gc

Via Fernbedienung lässt sich das vordere Kennzeichen durch ein in der Halterung befindliches Rollo abdecken.

Meine Frage ist nun, was für rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
Benutzt der Täter jene Einrichtung, liegt für mich ganz klar ein Kennzeichenmissbrauch gemäß §22 StVG vor. Soweit so gut.

Aber wie würdet ihr es beurteilen, wenn Ihr sowas in einer allgemeinen Verkehrskontrolle feststellen würdet, ohne, dass der Täter diese Einrichtung benutzt hat?
Der Versuch ist ja nicht strafbar, außerdem fehlt es, wenn dem so wäre, am unmittelbaren Ansetzen.

Folgendes fällt mir sporadisch ein, worüber ich gerne eure Meinung hören würde. (ohne Gewähr) :

- §23 (1b) 4.HS 2. Alt StVO -> Störung von Verlehrsüberwachungsmaßnahmen
- §19 (3) Nr. 1a StVZO -> Erlöschen der Zulassung, da ich mir nicht vorstellen kann, dass es für das Gerät eine Betriebserlaubnis gibt.

Weiterhin würde ich, falls etwas von oben bejaht wird, gefahrenabwehrrechtlich diese Halterung beschlagnahmen und der Einziehung zuführen. Vgl. §§27(1), 28(1) SächsPolG.

Was meint ihr?

Schönen Abend noch,

Alex

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon 1957 » So 12. Feb 2017, 20:44

schätze, dass es sich nicht um ein vorgeschriebenes Fahrzeugteil handelt, von daher fällt das Erlöschen der BE aus.

Bei 23 StVO gehe ich mit.

Sicherstellung wäre kein Problem.


Ansonsten:
Man könnte auch einfach das Licht ausschalten. Altmodisch, aber immerhin.

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon Ghostrider1 » Do 16. Feb 2017, 18:50

Welche unmittelbare Störung oder bereits eingetreten Störung kannst du begründen? Denn diese benötigst du gem. § 27 (1) SächsPolG

Greifst du auf 23 StVO zurück, bist du im Owi-Verfahren. Dann kannst du die Wegnahme nicht auf das PolG stützen.

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon 1957 » Do 16. Feb 2017, 22:04

Allein der Verstoß nach 23 STVO ist bereits eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
Außerdem könnte eine solche Einrichtung durchaus auch die "unmittelbar bevorstehende" Erfüllung des Tatbestandes nach 22 STVG indizieren.

Ich hätte jetzt da kein Problem.

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon poliziotto » Fr 17. Feb 2017, 02:12

Ghostrider1 hat geschrieben:Welche unmittelbare Störung oder bereits eingetreten Störung kannst du begründen? Denn diese benötigst du gem. § 27 (1) SächsPolG

Greifst du auf 23 StVO zurück, bist du im Owi-Verfahren. Dann kannst du die Wegnahme nicht auf das PolG stützen.
Unmittelbare Störung dürfte analog zu unserer "gegenwärtigen Gefahr" und somit: "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit eine Schädigung für polizeiliches Schutzgut eintreten wird oder bereits eingetreten ist und fortdauert."

Jemand, der eine solche Vorbereitungshandlung - hier straffrei - tätigt, der schraubt diese Halterung nicht dran, um sie nie zu benutzen. Er kann jederzeit mittels Knopfdruck das Kennzeichen abdecken und sich somit gemäß §22 StVG strafbar machen. Die Voraussetzungen der polizeirechtlichen Sicherstellung liegen also vor.

Darüber hinaus muss ich leider feststellen, dass du immer noch nichts von doppelfunktionalen Maßnahmen gehört hast, obwohl ich dir diesbezügliche Lektüre in der Vergangenheit bereits nahegelegt habe. Nur weil du ebenso einen Verstoß gemäß §23 StVO begründen kannst, heißt das eben nicht, dass präventive Maßnahmen jetzt nicht mehr möglich sind. Wenn der §23 StVO einschlägig ist, kannst du repressiv die Halterung nicht sicherstellen, präventiv jedoch schon.

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon 1957 » Fr 17. Feb 2017, 02:33

:zustimm:

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon Syzygy » Fr 17. Feb 2017, 08:34

Moin,

wie seht ihr die Situation denn bei Voll-LED Kennzeichen? Damit sind nicht LED-Kennzeichenbeleuchtungen gemeint die es ja heute schon zu Hauf gibt, sondern die immer noch recht seltenen Kennzeichen die komplett aus einer selbstleuchtenden LED-Folie/Platte gefertigt sind. Die funktionieren ja naturgemäß mittels Stromzufuhr und zumindest ab Dämmerung hätte ja jeder Fahrer problemlos die Möglichkeit mittels Schalter im Innenraum die Dinger einfach aus zu machen. Allerdings bleiben sie erkennbar, sofern sie angeleuchtet werden (Blitzer sollten funktionieren).
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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 17. Feb 2017, 10:49

Der Bürger verstößt doch schon mit dem Einbau gegen eine einschlägige Vorschrift der StVO. Dann wird die Halterung im Rahmen des Owi-Verfahren weggenommen, m.M.n.
Wieso sollte dies nicht möglich sein?
poliziotto hat geschrieben:Darüber hinaus muss ich leider feststellen, dass du immer noch nichts von doppelfunktionalen Maßnahmen gehört hast, obwohl ich dir diesbezügliche Lektüre in der Vergangenheit bereits nahegelegt habe.
Sorry, der Satz ist an Arroganz nicht mehr zu überbieten.

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Re: RE: Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon poliziotto » Fr 17. Feb 2017, 12:24

Ghostrider1 hat geschrieben:Der Bürger verstößt doch schon mit dem Einbau gegen eine einschlägige Vorschrift der StVO. Dann wird die Halterung im Rahmen des Owi-Verfahren weggenommen, m.M.n.
Wieso sollte dies nicht möglich sein?
Weil die Sicherstellung/Beschlagnahme im Owi-Verfahren nur möglich wäre, wenn der Gegenstand als Beweismittel gebraucht wird oder der Einziehung unterliegt. Als Beweismittel wird er nicht gebraucht, da Lichtbild, evtl. sogar Video und Zeugenaussage der Beamten mehr als ausreichend ist. Einziehung entfällt mangels Norm.
Möglich ist nur eine präventive Maßnahme.
Ghostrider1 hat geschrieben:
poliziotto hat geschrieben:...
Sorry, der Satz ist an Arroganz nicht mehr zu überbieten.
Tut mir leid, das war so nicht gemeint. Das sollte mehr in Richtung Bedauern gehen.

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon Diag » Fr 17. Feb 2017, 14:37

Je nach Höhe der Owi ist das Verfahren nach Zahlung vor Ort abgeschlossen. Dann brauch ich keine Sicherstellung mehr.

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 17. Feb 2017, 16:23

Ich würde den Kennzeichenträger als Ganzes mit an den Vorgang hängen und abgeben. (Beweismittel)
Soll die Behörde das alles rechtlich würdigen und ihre Entscheidung treffen, was sie damit machen.

zur doppelfunktionalen Maßnahme:
Ich denke die habe ich bereits mehr als einmal angewandt.

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon Diag » Fr 17. Feb 2017, 19:24

Und was machste bei ner Barverwarnung?

Ansonsten: Was macht die entsprechende Behörde nach Zahlung? Herausgabe?

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 18. Feb 2017, 00:22

Solche Dinge würde ich nie bar verwarnen.

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon Diag » Sa 18. Feb 2017, 07:51

Warum nicht?

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Re: Kennzeichen elektronisch abdecken

Beitragvon 1957 » Sa 18. Feb 2017, 12:45

Sagt mal, darum geht es doch gar nicht. Wer so eine Einrichtung baut, hat etwas damit vor. Es wird also geahndet mit dem, was möglich ist.
Darüber hinaus soll verhindert werden, dass er diese EInrichtung auch wirklich benutzt. Da sind wir im Polizeirecht.
Das Ding wird sichergestellt.


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