Hallo Kollegen
Seit geraumer Zeit ist der Tatbestand Erlöschen der Betriebserlaubnis nur noch eine Verwarnung von 50 Euro. Außer die Verkehrssicherheit oder Umwelt wurde dadurch wesentlich beeinträchtigt (90 Euro + 1 Punkt).
Jetzt meine Frage, ab wann ist die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt?
Eure Erfahrungen?
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Erlöschen der Betriebserlaubnis
-Bayern-
-Nur weil mein Spitzname Rambo ist, heißt das nicht, dass ich Rambo auf der Straße bin-
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- Corporal
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis
Och bitte...Dazu gibt's mehrere Threads und so offen, wie du die Frage gestellt hast, könnte man dir hier jetzt ein 200-Seiten-Buch als Antwort reinklatschen. Damit du bei deiner Frage weiterkommst helfen dir drei Punkte:
1. Hier im Forum den richtigen Thread finden
2. Einschlägige Fachliteratur recherchieren (es gibt auch so ganz und gar nicht trockene Bücher, geschrieben von einem Polizisten - ohne Werbung machen zu wollen)
3. Selbst mal anhand der Definition überlegen, was könnte bei der jeweiligen Tuningvariante damit gemeint sein?
1. Hier im Forum den richtigen Thread finden
2. Einschlägige Fachliteratur recherchieren (es gibt auch so ganz und gar nicht trockene Bücher, geschrieben von einem Polizisten - ohne Werbung machen zu wollen)
3. Selbst mal anhand der Definition überlegen, was könnte bei der jeweiligen Tuningvariante damit gemeint sein?
- Controller
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis
Kollege E. T. aus RLP ??von einem Polizisten - ohne Werbung machen zu wollen
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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- Corporal
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis
Also ich schätze ihn sehr und ich glaube es gibt kein Thema, zu dem er noch nichts geschrieben hat aber nein, er ist nicht Autor des Buches, das ich meine. Der Autor heißt Thomas Bauer.Controller hat geschrieben:Kollege E. T. aus RLP ??von einem Polizisten - ohne Werbung machen zu wollen
Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis
Ich wollte mit diesem Thread keine Infos aus einem Buch haben, sondern die Erfahrung der Kollegen sammeln evtl. auch spätere Urteile eines Richters.poliziotto hat geschrieben:Och bitte...Dazu gibt's mehrere Threads und so offen, wie du die Frage gestellt hast, könnte man dir hier jetzt ein 200-Seiten-Buch als Antwort reinklatschen. Damit du bei deiner Frage weiterkommst helfen dir drei Punkte:
1. Hier im Forum den richtigen Thread finden
2. Einschlägige Fachliteratur recherchieren (es gibt auch so ganz und gar nicht trockene Bücher, geschrieben von einem Polizisten - ohne Werbung machen zu wollen)
3. Selbst mal anhand der Definition überlegen, was könnte bei der jeweiligen Tuningvariante damit gemeint sein?
Das Buch habe ich jetzt trotzdem bestellt
-Bayern-
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis
Letztlich alles eine Frage der Begründung ;)
Eine "wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" ist eine abstrakte Gefährdung und nicht mit einer konkreten Gefährdung gleichzusetzen. Heißt: Aufgrund der baulichen Änderung des Fahrzeugs ist es wahrscheinlich, dass es zu Schädigungen bzw. konkreten Gefährungen Anderer kommen könnte. Hier ein paar Beispiele aus eigener Kontroll-Erfahrung, welche eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellen:
- Unzulässige Tönung der vorderen Seitenscheiben, wodurch die Sicht des Fahrers negativ beeinträchtig wird.
- Illegales Xenon-Licht in einem Halogen-Scheinwerfergehäuse, wodurch die Gefahr der Blendung anderer Verkerhsteilnehmer besteht.
- Unzulässige Tieferlegeung, sodass die Reifen-Lauffläche an der Radhaus-Kante schleift, weshalb der Reifen jederzeit platzen könnte.
- Schwärzung der Rückleuchten (je nach Grad)
Ist die BE erloschen, sind noch Fahrten gem. § 19 Abs. 5 StVZO erlaubt. Ist die Verkehrssicherheit jedoch wesentlich beeinträchtigt, sollte man die Weiterfahrt polizeirechtlich unteragen. Ansonsten würde man es ja zulassen, dass es erneut zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kommt, womit die Anzeige auch nicht schlüssig wäre.
Hier ein paar Beispiele, durch welche meiner Meinung nach noch keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit besteht, aber die BE trotzdem erloschen ist:
- Blinker leuchten dauerhaft ("US-Style")
- Blaue LEDs als Standlicht
- Nach Einbau eines nicht-serienmäßigen Fahrwerks die im Teilegutachten geforderte Prüfabnahme nicht unverzüglich durchführen lassen.
- Zu große Räder, ohne dass es zum Kontakt zwischen Laufflächen und Radhaus-Kante kommt.
Eine "wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" ist eine abstrakte Gefährdung und nicht mit einer konkreten Gefährdung gleichzusetzen. Heißt: Aufgrund der baulichen Änderung des Fahrzeugs ist es wahrscheinlich, dass es zu Schädigungen bzw. konkreten Gefährungen Anderer kommen könnte. Hier ein paar Beispiele aus eigener Kontroll-Erfahrung, welche eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellen:
- Unzulässige Tönung der vorderen Seitenscheiben, wodurch die Sicht des Fahrers negativ beeinträchtig wird.
- Illegales Xenon-Licht in einem Halogen-Scheinwerfergehäuse, wodurch die Gefahr der Blendung anderer Verkerhsteilnehmer besteht.
- Unzulässige Tieferlegeung, sodass die Reifen-Lauffläche an der Radhaus-Kante schleift, weshalb der Reifen jederzeit platzen könnte.
- Schwärzung der Rückleuchten (je nach Grad)
Ist die BE erloschen, sind noch Fahrten gem. § 19 Abs. 5 StVZO erlaubt. Ist die Verkehrssicherheit jedoch wesentlich beeinträchtigt, sollte man die Weiterfahrt polizeirechtlich unteragen. Ansonsten würde man es ja zulassen, dass es erneut zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kommt, womit die Anzeige auch nicht schlüssig wäre.
Hier ein paar Beispiele, durch welche meiner Meinung nach noch keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit besteht, aber die BE trotzdem erloschen ist:
- Blinker leuchten dauerhaft ("US-Style")
- Blaue LEDs als Standlicht
- Nach Einbau eines nicht-serienmäßigen Fahrwerks die im Teilegutachten geforderte Prüfabnahme nicht unverzüglich durchführen lassen.
- Zu große Räder, ohne dass es zum Kontakt zwischen Laufflächen und Radhaus-Kante kommt.
Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis
Hier möchte ich der Ansicht von Inspektor_GER entgegen halten, dass das dauerhafte Leuchten der "US-Style" Blinker für Irritationen bei anderen Verkehrsteilnehmer hinsichtlich Fahrspurwechsel oder Abbiegevorgänge sorgt und somit ein Gefahrenseintritt wahrscheinlicher werden lässt.Inspektor_GER hat geschrieben:Letztlich alles eine Frage der Begründung ;)
- Blinker leuchten dauerhaft ("US-Style")
[...]
- Nach Einbau eines nicht-serienmäßigen Fahrwerks die im Teilegutachten geforderte Prüfabnahme nicht unverzüglich durchführen lassen.
Bei dem Einbau eines nicht-serienmäßigen Fahrwerks kommt es m.E. auf den Einzelfall an, ob weitere Auflagen beachtet worden sind und insbesondere eine mind. Bodenfreiheit zwischen Fahrzeug und Fahrbahn vorhanden ist.
Ansonsten stimme ich der Ausführung überein
Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis
Das mit den Blinkern ist sicher auch eine Ansichtssache. In Gegenden mit US-Streitkräften sind solche Autos ja häufig zu sehen, die von den Angehörigen der Stationierungskräfte gefahren werden. Diese dürfen das ja auch. Hier kann man eigentlich davon ausgehen, dass die Verkehrsteilnehmer daran gewöhnt sind.
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