Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
http://justillon.de/2017/03/reichsbuerg ... erlaubnis/
Nicht uninteressant. Da kann man einfach mal eine Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde schicken.
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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
so wie das gelaufen ist, jo, das kann ich nachvollziehen
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Ja, das ist nachvollziehbar und auch ausbaufähig z.B. auf Holocaust Leugner . Die bestreiten auch, ganz klar belegte Wahrheiten die man dazu ja auch noch gesetzlich gar nicht bestreiten darf. Auch bei Rassisten kann man schon eher mal die Gefahr sehen, das die mal eben z.B. einen Menschen mit anderer Hautfarbe mit dem Auto "umnieten". Zumal wenn sie sich auch noch in diese Richtung äußern. Wenn die Politiker da noch ein wenig die Gesetze anpassen, kann man bestimmt besser Druck aufbauen, wenn Leute so drauf sind und z.B. das Grundgesetz anzweifeln. Zur Zeit geht das noch nicht, es könnten aber durch Gerichtsurteile wie dieses erste Schritte eingeleitet werden.
Geld ist nur wichtig wenn es ungerecht verteilt ist. d.h. nicht bei mir landet.
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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Finde ich allerdings gewagt das auf gutdünkem eines PVB zu tun. Ich glaube Islamisten neigen eher dazu mit Autos Leute umzunieten, da könnte ich es etwas besser verstehen. Klar sind das Idioten aber blöde Meinungen zu vertreten, ist nunmal auch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.
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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Boah slugbuster, brems dich mal mit deinen Theorien.
Als PVB einfach mal so bei jedem Reichsbürger eine Meldung machen?
Da hab ich nicht von geredet
Als PVB einfach mal so bei jedem Reichsbürger eine Meldung machen?
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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Das hat mal ganz und gar nichts mit dem o.g. Fall bzw. der Fallkonstellation zu tun.slugbuster hat geschrieben:Auch bei Rassisten kann man schon eher mal die Gefahr sehen...
Im konkreten Fall geht es um den Verdacht einer psychischen Störung, welche Zweifel an der Kraftfahrzeugeignung begründen. Daher wird der Betroffene zur Einholung eines ärztlichen Gutachtens verpflichtet. Dabei äußert der Betroffene nicht nur mündlich seine weltfremden Theorien, sondern es ist alles schön im Schriftverkehr mit der Fahrerlaubnisbehörde festgehalten. Zudem hat er bereits mehrfach gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen und erkennt diese Vorschriften nachweislich nicht an.
Wie Controller schrieb, ist in diesem Fall eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis mehr als richtig.
Da es sich hier um ein Fachbereich handelt, wird darum gebeten, im weiteren Verlauf von irgendwelchen themenfremden Theorien oder politischen Diskussionen abzusehen.
Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Interessant in dem Zusammenhang:
Das Straßenverkehrsgesetz wurde 1909, die StVO 1934 erlassen, mithin Gesetze des Deutschen Reiches und müssten demnach auch bei 'Reichsbürgern' Wirkung entfalten...
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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
A)
Sehr gute Idee gewesen
B)
Wer eh die Gesetzte, den Staat und die Regeln und damit dann wohl auch eh die Verkehrsregeln nicht anerkennt, dem könnte und sollte man die Fahrerlaubnis entziehen
C)
Wenn Reichsbürger ihren eigenen Staat gründen müssen sie dann keine Zollabgaben tätigen, Kosten für Grenzen und Staatsbeziehungen tragen?
Was ist mit dem Staatsgebiet welches sie beanspruchen? Muss nicht das Militär unser Staatsgebiet schützten? Hartz 4 / Sozialleistungen?
Es gibt viele Ansätze, wenn man mit denen spielen will
Sehr gute Idee gewesen
B)
Wer eh die Gesetzte, den Staat und die Regeln und damit dann wohl auch eh die Verkehrsregeln nicht anerkennt, dem könnte und sollte man die Fahrerlaubnis entziehen
C)
Wenn Reichsbürger ihren eigenen Staat gründen müssen sie dann keine Zollabgaben tätigen, Kosten für Grenzen und Staatsbeziehungen tragen?
Was ist mit dem Staatsgebiet welches sie beanspruchen? Muss nicht das Militär unser Staatsgebiet schützten? Hartz 4 / Sozialleistungen?
Es gibt viele Ansätze, wenn man mit denen spielen will
Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
vladdi hat geschrieben:Wer eh die Gesetzte, den Staat und die Regeln und damit dann wohl auch eh die Verkehrsregeln nicht anerkennt, dem könnte und sollte man die Fahrerlaubnis entziehen
Geht das auch etwas un-nebulöser?vladdi hat geschrieben:Es gibt viele Ansätze, wenn man mit denen spielen will
Welche sind das denn, und welche Rechtsgrundlagen ziehst du dafür ran?
Jetzt mal von dem oben bereits genannten abgesehen, was aber in der Form auch nicht auf jeden Reichsbürgerfall anwendbar ist.
Der Unterschied zwischen Staat und Reichsbürger ist ja gerade dass der Staat nur auf den Boden der Tatsachen und juristischen Möglichkeiten agiert und sich nicht irgend einen Schmumpf aus den Fingern saugt.
Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Vladdi... du verrennst dich. Wenn du das Territorium der Reichsbürger als einen staat an erkennen wolltest um dann Zölle und so weiter einzuführen, würdest du ihnen schon recht geben. Die Argumentation ist aber schlichtweg falsch. Die Bundesrepublik Deutschland Fuß auf allem was einen Staat ausmacht. Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsmacht und die völkerrechtliche Anerkennung des selben.
WWW.lautgedachtweb.wordpress.com
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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Bleibt beim Thema. Ich will hier keine Reichbürgerdiskussion...
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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Bearbeitet: Reichsbürgerdiskussion entfernt (Brot)
Reichsbürger hin oder her, wir haben genug von denen im Revierbereich und für mich sind das Spinner. Solange die sich aber im Straßenverkehr verkehrsgerecht verhalten, sehe ich aber keinen Grund den Lappen einzuziehen. Was die bei einer Kontrolle machen, steht auf einem anderen Blatt. Das liegt dann an den Kollegen vor Ort. Die Jungs kann man aber händeln, zur Not mit Zwang.
Sind die "gaga" im Hirn, und aus diesem Zustand heraus kommt das Reichsbürgerdenken, dann ist die charakterliche Eignung zu prüfen. Es ist z.Z. so ein Hype. Dann soll erstmal konsequent bei BtM-Hasis und Täter mit Hang zur Gewalt durchgezogen werden. Die stellen viel Eher eine Gefahr dar.
Reichsbürger hin oder her, wir haben genug von denen im Revierbereich und für mich sind das Spinner. Solange die sich aber im Straßenverkehr verkehrsgerecht verhalten, sehe ich aber keinen Grund den Lappen einzuziehen. Was die bei einer Kontrolle machen, steht auf einem anderen Blatt. Das liegt dann an den Kollegen vor Ort. Die Jungs kann man aber händeln, zur Not mit Zwang.
Sind die "gaga" im Hirn, und aus diesem Zustand heraus kommt das Reichsbürgerdenken, dann ist die charakterliche Eignung zu prüfen. Es ist z.Z. so ein Hype. Dann soll erstmal konsequent bei BtM-Hasis und Täter mit Hang zur Gewalt durchgezogen werden. Die stellen viel Eher eine Gefahr dar.
Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Ich erlaube mir den Hinweis, dass das niedersächsische OVG schon vor längerem festgestellt hat, dass bei "Reichsbürgern" die Vorraussetzungen zur Prüfung der Geeignetheit hinsichtlich der Fahrerlaubnis per se gegeben sind. Wer den Staat und dessen Gesetze prinzipiell ablehnt, dem muss zwangsläufig unterstellt werden, dass er die Regelungen im Straßenverkehr missachtet bzw. dies zu tun gedenkt. Unabhängig davon, dass STVO und STVG schon vor Bestehen der Bundesrepublik bestanden, beide sind in der Vergangenheit geändert bzw. angepasst worden.
Der Anlass für eine solche Meldung muss nicht zwingend im Straßenverkehr liegen. Ein ordentliches Pamphlet von einem solchen Zeitgenossen z.B. in einer Unterhaltssache reicht vollkommen aus. Ob die Behörde dann aktiv wird, wenn z.B. der Betreffende noch nie verkehrsrechtlich angefallen ist, dass steht auf einem ganz anderem Blatt. Und die Führerscheinstelle ist nicht die einzige Behörde. Wenn man über einen solchen Zeitgenossen stolpert und im NWR feststellt, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt, sollte eine Meldung an die Waffenbehörde usus sein.
Loewe
Der Anlass für eine solche Meldung muss nicht zwingend im Straßenverkehr liegen. Ein ordentliches Pamphlet von einem solchen Zeitgenossen z.B. in einer Unterhaltssache reicht vollkommen aus. Ob die Behörde dann aktiv wird, wenn z.B. der Betreffende noch nie verkehrsrechtlich angefallen ist, dass steht auf einem ganz anderem Blatt. Und die Führerscheinstelle ist nicht die einzige Behörde. Wenn man über einen solchen Zeitgenossen stolpert und im NWR feststellt, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt, sollte eine Meldung an die Waffenbehörde usus sein.
Loewe
Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Ich sehe leider immer wieder, dass bei einer VOWi wg. BTM prinzipiell eine Anzeige wg.Besitz gepinnt wird. Aber die Meldung an die FS-Stelle sucht man oft vergebens. Und das nicht nur bei Leuten die einen Führerschein haben... oder glaubt hier irgendjemand dem zugechrystaltem 16jährigen wird keine Fahrerlaubnis erteilt, wenn das Streifenhörnchen auf der Straße oder der JuSa im Büro nie eine Meldung geschrieben haben ?soll erstmal konsequent bei
Loewe
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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer
Bearbeitet: Reichsbürgerdiskussion entfernt (Brot)Ghostrider1 hat geschrieben:Reichsbürger hin oder her, wir haben genug von denen im Revierbereich und für mich sind das Spinner. Solange die sich aber im Straßenverkehr verkehrsgerecht verhalten, sehe ich aber keinen Grund den Lappen einzuziehen. Was die bei einer Kontrolle machen, steht auf einem anderen Blatt. Das liegt dann an den Kollegen vor Ort. Die Jungs kann man aber händeln, zur Not mit Zwang.
Sind die "gaga" im Hirn, und aus diesem Zustand heraus kommt das Reichsbürgerdenken, dann ist die charakterliche Eignung zu prüfen. Es ist z.Z. so ein Hype. Dann soll erstmal konsequent bei BtM-Hasis und Täter mit Hang zur Gewalt durchgezogen werden. Die stellen viel Eher eine Gefahr dar.
Reichsbürgern die Fahrerlaubnis zu entziehen ist lediglich die konsequente Umsetzung der FeV. Wer offenkundig alle geltenden deutschen Gesetze als nichtig bezeichnet, ist ohne jeden Zweifel ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Und Deine letzten beiden Sätze unterstreichen das Gesamtbild: "Ich soll ein Bußgeld wegen XY bezahlen? Kümmern Sie sich lieber mal um richtige Kriminelle!".
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