Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

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Harkov

Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Harkov » Mo 10. Apr 2017, 21:18

Das wird im Zweifelsfall ein Gericht tun müssen. Mir ist klar, dass die Reichsbürger-ideologie absolut verheerend sein kann. Aber alleine die Annahme, dass jemand RB ist, rechtfertigt nicht die Tatsache eines FS-Entzuges und schon gar nicht, weil irgendein Polizist sagt, dieser oder jener sei spinnert.

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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 10. Apr 2017, 21:44

Ja, eben.

Wir reden nicht über Menschen, die mal einen like bei fb setzen oder das nach drei Bier behaupten.
Wir reden über diejenigen, die bei uns nach objektiver Würdigung den Gedanken aufkeimen lassen: 'Hups, ideologisch voll versaut, Gefahr für die Allgemeinheit!'.

Das Formular habe ich - mit anschließender Entziehung der FE durch die zuständige Behörde - schon für weniger ausgefüllt.

Wenn ich einen treffe, der voll dabei ist - der auf mich und den Staat und damit die Rechtsordnung scheißt - dann habe ich keine Schmerzen damit, dass der zu Fuß geht.
Ich habe gerade nochmal im GG geblättert. Das Recht auf Führerschein für Grundgesetzgegner habe ich da jetzt nicht auf Anhieb gefunden.
Solange die Kollegen attackieren und ermorden....sollen sie ruhig mal ein Schokoticket kaufen. Ist ja auch schön braun.
:lah:

Harkov

Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Harkov » Mo 10. Apr 2017, 21:55

Das war dem Post deines Kollegen, auf den ich mich bezog, nicht so klar definiert. Du hast da schon Einschränkungen in der Bewertung vorgenommen, mit denen ich weitgehend konform gehen kann.

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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 10. Apr 2017, 21:59

Und? Glaubst du, das funktioniert so?

Ich fülle den Bogen aus, Text 'Der ist Reichsbürger' und schon schickt das StVA seine Heerscharen aus, die Karte zu lochen? Nee, ne?

Wir wollen einen Verwaltungsakt in Gang setzen. Der erfordert immer und regelmäßig eine objektive, stichhaltige Begründung des Einzelfalls.
Insofern muss sich hier keiner ins Hemd machen, dass jemand zu Fuß geht, weil er Mitglied im norddeutschen Dosengrünkohl Club oder Reichsbürger ist.
:lah:

Harkov

Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Harkov » Mo 10. Apr 2017, 22:01

Slugbuster hat die betreffenden Szenarien schon auf Seite beschrieben. Ich halte das für keinesfalls so absurd. Eingebettet in die "Fake News" Debatte und dem maaschen Wahrheitsministerium sind solche Tendenzen schon im Keim zu ersticken.
Zuletzt geändert von Harkov am Mo 10. Apr 2017, 22:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 10. Apr 2017, 22:02

Ist slugbuster neuerdings Vollzugsbeamter mit Ausbildung im bundesdeutschen Verwaltungsrecht?

Sind seine Themen von Kenntnis und Sachlichkeit geprägt?
:lah:

Harkov

Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Harkov » Mo 10. Apr 2017, 22:04

und schließt diese - deine Unterstellung - ein, dass er immer und überall irrt und nicht auf Seite 1 politische Entwicklungen skizziert hat, die äußerst ablehnenswert sind ?

ich weiß.....Aluhut...

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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 10. Apr 2017, 22:10

Ja, Aluhut.
Und er irrt zumindest nicht, das ich natürlich den Rassisten, der äußert, mit dem Auto Menschen umfahren zu wollen, auch mit diesem Formular bedenke. Vielleicht nehme ich dem sogar das Auto weg.
Aber ja: Der Staat ist böse und schränkt uns alle ein. Und immer nur zum eigenen Nutzen. Pfui, Staat.
:lah:

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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Peppermintpete » Mo 10. Apr 2017, 22:16

Harkov hat geschrieben:Das sehe ich anders. Schon alleine, weil ein Auto frei erwerbar ist, eine Schusswaffe aber erlaubnispflichtig ist, d.h. der Zugang nur einem bestimmten Personenkreis und nur unter gewissen Voraussetzungen, Eignung, Zuverlässig und ganz wichtig, bei Vorliegen eines Bedürfnisses, gestattet wird.
Der von dir angestoßene Vergleich war Erwerb der FE vs. Erwerb einer Schusswaffe. Wenn du die Spielregeln änderst, anstatt drauf einzugehen, brauchen wir das Thema gar nicht erst anschneiden.

Und um es noch mal deutlich zu sagen:
Die Polizei trifft keine Maßnahme im verwaltungsrechtlichen Sinne.
Sie gibt der (zuständigen) Fahrerlaubnisbehörde einen Wink: Guckt mal auf den - da könnte was falsch laufen. Was die FE-Behörde daraus macht, ist (womöglich) ein ganz andres Dingen.

Wenn wir erfahren, dass jemand sich nicht an die Regeln hält, die für Waffenbesitzer gelten - wird dem sogar nicht nur eine Erlaubnis entzogen - dem wird auch noch sein Eigentum weggenommen :o

(e/ Schlechtschreibung)
Zuletzt geändert von Peppermintpete am Mo 10. Apr 2017, 22:33, insgesamt 1-mal geändert.
:keks:

Harkov

Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Harkov » Mo 10. Apr 2017, 22:33

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Ja, Aluhut.
Und er irrt zumindest nicht, das ich natürlich den Rassisten, der äußert, mit dem Auto Menschen umfahren zu wollen, auch mit diesem Formular bedenke. Vielleicht nehme ich dem sogar das Auto weg.
Aber ja: Der Staat ist böse und schränkt uns alle ein. Und immer nur zum eigenen Nutzen. Pfui, Staat.
Ja, genau. Das habe ich geschrieben. Immer zu jeder Zeit.


@Peppermintpete: Regelübertritt ungleich Meinungsäußerung


Aber wenn ihr meinen Argumente nicht folgen möchtet - so lest doch jene von Ghostrider - der ist Kollege.

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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon DerLima » Di 11. Apr 2017, 12:23

Harkov hat geschrieben: Das mag im Waffenrecht - das mehr einem Privileg gleicht, noch verständlich sein, dass ich jenen keine Waffen gewähre. In dem Moment, wo ich aber auf Basis solche Aussagen eine Fahrerlaubnis entziehe und damit einen wesentlichen Teil der Lebens- und Berufstüchtigkeit nehme, driften wir in seltsame Fahrwasser ab.
Das Waffenrecht ist genauso viel oder wenig ein Privileg wie die Fahrerlaubnisrecht. Wenn du diese Basis zum Vergleich heranziehen willst, liegst du falsch. Beides bedarf ab einer bestimmten Größenordnung einer Erlaubnis. Die Hürden beim Waffenrecht sind anders angelegt, für eine Fahrerlaubnis bedarf es keiner Unbescholtenheit des Antragstellers, aber sonst ist das eine ein Recht des Deutschen, wie das andere.
Insofern ist der Vergleich nicht zielführend.
Es gibt so viel und sowenig ein Recht auf eine Fahrerlaubnis, wie es das auf eine Waffenerlaubnis gibt.
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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon vladdi » Di 11. Apr 2017, 12:56

Lima schrieb es


Das Problem beim Reichsbürger, er erkennt Deutschland und die Rechtsordnung nicht an, er meint sogar seine Ansicht, vor allem gegen die Angestellten der BRD AG, mit Gewalt schützten zu können. Damit ist er für Waffen ungeeignet.
Was jedoch ist mit der nicht Anerkennung der Verkehrsvorschriften,,der Anmeldepflicht und Versicherungspflicht für das Fahrzeug?
Warum sollte man etwas erlauben, wenn man schon weiß dass die Ahndung von Verstößen an der Annerkennung der Behörde scheitert? Die Behörde ist von vornerein ein zahnloser Tiger im Durchsetzen der Vorschriften.

Der Reichsbürger ist also weder für die Erlaubnis zum Waffenbesitz noch für die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr geeignet.


Jedoch, wenn der Reichsbürger eh die Rechtsordnung nicht anerkennt, warum will er dann von der Behörde einen Waffen-/ Führerschein?

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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon Controller » Di 11. Apr 2017, 14:45

Sobald er doch so ein Erlaubnisverfahren in Gang setzt, also die Behörde zum Tätigwerden beauftragt ist das doch die konkludente Anerkennung ....... :pfeif:

So zumindest wäre ein Baustein meiner Begründung im Verfahren
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon DerLima » Di 11. Apr 2017, 17:09

@Controller: hach schön. Nun konntest du es bereits zweimal verwenden. ;D

@vladdi:
Viele dieser Vorschriften (Anmelde- und Versicherungspflicht, Pflicht zum Mitführen des FS und im Groben und Ganzen die Umsetzung des StVG und der Untergeordneten Vorschriften) werden durch die Selbstverwalter/Reichsbürger beachtet.
Sei es aus dem Kontext, dass diese Gesetze bereits vor der Bundesrepublik Deutschland bestanden oder aus Angst vor bestimmten Repressalien (Einziehung des Fahrzeuges).
Und (auch wenn ich der Meinung bin, dass dem Reichsbürger die Rechte aus unseren Gesetzen nicht mehr zustehen sollten <- PERSÖNLICHE Meinung) da fällt es auch mir schwer, pauschal einen Fahrerlaubnisentzug moralisch zu begründen. Wirkt es doch auf mich eher wie eine Art Bestrafung.
Anders liegt die Sache bei häufigen VOW oder Problemen bei der Ahndung derselben, welche mit dem Reichsbürgerdenken abgelehnt wird.
Hier ist für mich die Eignung tatsächlich in Frage zu stellen. Allerdings auf der Grundlage, dass er sich nicht als geeignet erweist. Handelt es sich um einen einmaligen Vorfall, denke ich, dass ein Zweifel an der Eignung als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen zu können keinen tatsächlichen Bestand haben kann.
Demzufolge müsste der vom VfS als Gefährder eingestufte Islamist mit dem gleichen Schicksal bedacht werden.

Bei dem Reichsbürger wäre mal zu überdenken, ob man nicht mit anderen Maßnahmen eher zum Erfolg können könnte. Insbesondere mit dieser "Malta-Inkasso"-Geschichte, könnte man ja mal darüber nachdenken, ob dies nicht als Versuch die FDGO anzugreifen eingestuft werden kann und dementsprechend geahndet werden kann.
Die wenigsten Reichsbürger sind tatsächlich eine Gefahr im Verkehr.
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Re: Reichsbürger - Zweifel an Eignung als Kraftfahrer

Beitragvon RafaelGomez » Di 11. Apr 2017, 17:49

Es gibt doch ausreichend Mitbürger, die die Rechtsordnung nur in ihrem Sinne akzeptieren. Reichsbürger, Antifa, Cannaboide, jehovaraner undundund. Lasst doch jedem seine Meinung, und wenn er den Anlass gibt, das komplette Gedeck bis zum FE-Entzug. Vorher darf doch jeder denken, wie er möchte.


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