Einspurig zweispurig?

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nemesis89
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Einspurig zweispurig?

Beitragvon nemesis89 » Fr 12. Mai 2017, 16:57

Hallo zusammen,

in meiner Heimatstadt hat man die bisher zweispurige Bundesstraße verengt, um dort einen Schutzstreifen für Radfahrer anzubringen. Bevor man dieses gut ein Kilometer lange Stück passiert, steht Zeichen 531 am Fahrbahnrand. Die Fahrbahn hat nun eine Breite von mindestens 5 Metern und maximal 5,25m, rechts davon verläuft nun ein Fahrradschutzstreifen mit einer Breite von 2m.

Die Stadt ist der Ansicht, dass dieses Teilstück zweispurig befahren werden darf. Konkret schreib sie in einem Informationsflyer:

"Es können weiterhin zwei Pkw mit angepasster Geschwindigkeit nebeneinander bzw. versetzt fahren."

Die Fahrschulen sind der Ansicht, dass das so überhaupt nicht geht, allein schon aus Gründen des nicht einhaltbaren Seitenabstandes. Wie sieht das die Exekutive?

Vielen Dank schonmal.

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Kaeptn_Chaos
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Re: Einspurig zweispurig?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 12. Mai 2017, 17:24

Wäre die Bewertung der Judikative nicht wichtiger?

Ist bei dir die Kommune auch Bußgeldbehörde? Was würde mit der Aussage dann mit Maßnahmen der Exekutive passieren?
:lah:

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Re: Einspurig zweispurig?

Beitragvon nemesis89 » Fr 12. Mai 2017, 18:20

Mich interessiert in erster Linie, wie Polizisten diese Sachlage sehen. Wer hat nun recht? Die Stadt oder die Fahrschulen? Natürlich weiß ich, dass das hier nicht rechtsverbindlich ist.

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Re: Einspurig zweispurig?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 12. Mai 2017, 18:56

Grundsätzliches liefert vielleicht diese Diskussion, gespickt mit zahlreichen Urteilen.

In der Praxis würde ich als Schutzmann ohne VU nix machen, wenn da zwei nebeneinander eiern...bei einem VU käme es auf die Zeugen- und Spurenlage an.

Haftungsrechtlich wird die Versicherung da eine klare Meinung zu haben.
:lah:

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Re: Einspurig zweispurig?

Beitragvon Ghostrider1 » So 14. Mai 2017, 18:32

Es ist einspurig, wenn es nicht anders markiert ist.

Ob man es ahndet ist Einzelfall abhängig. Einen Knallgasidioten würde ich sanktioniert.

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Re: Einspurig zweispurig?

Beitragvon Brot » So 14. Mai 2017, 18:58

Wie sieht denn der Schutzstreifen aus? Handelt es sich um einen durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Schutzstreifen für den Radverkehr?

Ich kann mir anhand der bisherigen Erläuterung nur schwer vorstellen, ob nun weiterhin zwei oder nur ein Fahrstreifen zur Verfügung stehen.

Richtig ist, dass der Schutzstreifen bei Bedarf überfahren werden darf. Allerdings verstehe ich das eher als Ausnahme (z.B. bei Gegenverkehr, wartendem Linksabbieger, etc.). Wenn ich den Text aus dem Infoflyer richtig deute, wird hier auf ein dauerhaftes Überfahren hingewiesen. Das dürfte nicht i.S.d. StVO sein.

Am ehesten wird hier die Behörde Auskunft geben können, welche die Straße "umgestaltet" hat. Es liest sich für mich ein wenig wie ein vermurkstes Projekt. Von diesen gibt es hier in der Gegend ebenfalls genügend. Man will, zwar gut gemeint, für den Radfahrer trotz Platzmangels auf der vorhandenen Fahrbahn etwas Tolles machen, bei dem man sich letzten Endes mit Blick auf die Verkehrssicherheit nur an den Kopf fassen kann.

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Re: Einspurig zweispurig?

Beitragvon Diag » So 14. Mai 2017, 19:45

Oder es gab (Eu-?)Fördergelder für die Einrichtung des Schutzstreifens. Die nimmt man gerne mit, denkt aber nicht über Schritt 2 nach.

Wenn da schon ne Spur ist sollte man den Fahrstreifen aber auch bald sanieren. :-P

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Re: Einspurig zweispurig?

Beitragvon nemesis89 » Mo 15. Mai 2017, 18:40


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Re: Einspurig zweispurig?

Beitragvon Brot » Mo 15. Mai 2017, 23:53

Sehe ich das richtig, dass die alten Fahrbahnmarkierungen belassen wurden (inkl. Leitlinien zwischen rechtem und linkem Fahrstreifen) und man einfach in den rechten Fahrstreifen einen Schutzstreifen eingebaut hat?

Ohne die genaue Beschilderung vorher und den weiteren Markierungsverlauf zu kennen, würde ich es nun folgendermaßen deuten:

Der Verkehr kann auf beiden Fahrstreifen nebeneinander fahren. Sollte sich ein Fahrrad auf dem Schutzstreifen befinden, so muss der Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen zum Überholen auf den linken Fahrstreifen wechseln. Sollte dies aufgrund eines anderen Fahrzeugs nicht möglich sein, muss er hinter dem Fahrrad herfahren und warten, bis der linke Fahrstreifen zum Überholen frei ist.

Die Frage wäre nun, inwieweit das Rechtsfahrgebot gilt, wenn der Schutzstreifen frei ist. Da in der StVO davon die Rede ist, dass die Markierung des Schutzstreifens "bei Bedarf" überfahren werden darf, würde ich sagen, als alleiniges Fahrzeug muss man den linken Fahrstreifen benutzen. Die Benutzung des rechten Fahrstreifen ist soweit ich sehe nicht möglich, ohne den Schutzstreifen zu überfahren.

Das Thema Überholen wäre, da es sich augenscheinlich um eine Fahrbahn innerhalb geschlossener Ortschaften handelt, für den nachfolgenden Verkehr nach § 7 (3) StVO auf dem rechten Fahrstreifen über den Schutzstreifen möglich, sollte sich auf dem linken Fahrstreifen ein langsamer fahrendes Fahrzeug befinden und der Schutzstreifen frei von Radfahrern sein.

Meiner Meinung nach mag es gemäß der StVO eine rechtskonforme "Lösung" sein. Unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitsaspekte stellt es eine Katastrophe dar.

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Re: Einspurig zweispurig?

Beitragvon nemesis89 » Di 16. Mai 2017, 08:04

Nein, die Markierungen wurden nicht belassen, sie sind nur schlecht entfernt worden. Zum Teil erkennt man noch deutlich die alten Richtungspfeile.

Die vorhergehende Beschilderung sieht so aus:

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... 531-10.svg

Übrigens sagt die VwV-StVO zum Zeichen 340:

"Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert."


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