Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Bei uns waren neulich ein paar Chinesen, die fuhren statt 12o über 200. Geldbuße 2400€ je Fahrer. Kein Fahrverbot. Die haben sich sogar bedankt für das geringe Biußgeld. In der Schweiz wären sie eine halbe Million losgeworden.
Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Schnäppchen. Gibt‘s für Frauchen eine Louis Vuitton weniger.
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Bei mir jetzt fast 10 Jahre her.
Ortsfremd und das Schild wirklich übersehen.
Tat im Anhörungsbogen zugegeben und erklärt.
Kein Fahrverbot und der Satz wurde deutlich erhöht. Wie genau weiß ich nicht mehr. Aber f jeden Fall mehr als Faktor 2
Ortsfremd und das Schild wirklich übersehen.
Tat im Anhörungsbogen zugegeben und erklärt.
Kein Fahrverbot und der Satz wurde deutlich erhöht. Wie genau weiß ich nicht mehr. Aber f jeden Fall mehr als Faktor 2
Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Es muß der Einzelfall betrachtet werden.
ortsfremd und wirklich übersehen könnte mal passieren.
Und es ist meiner Meinung nach ein Unterschied ob jemand bei 4 markierten Fahrstreifen (2 je Richtung, evtl. auch teils baulich getrennt)
innerorts mit 61 bei (30) Lärmschutz geblitzt wird oder
in der [30] mit unmarkierten Fahrstreifen und Rechts vor Links Regel mit 61 geblitzt wird.
Außerorts das gleiche Spiel. Jemand der auf der Landstraße mit vorwerfbaren 141...
Wobei ich mir bei (70) und vorwerfbaren 111 schon schwer tue da nicht zumindest für die 11 einen Vorsatz zu sehen.
Autobahn dann wieder die Unterscheidung ist es (120) oder ist es (80) in einer Baustelle mit schon 2-3 Schildern vorher und 2 Vorankündigungen?
Dann hätten wir noch den (Verbots)Irrtum z. B. Kraftfahrstraße innerorts, welche Regel?
Und auch sonst die Frage, das wievielte Schild war es denn?
Da das sowieso Einzelfallentscheidungen sind könnte man auch über Tagessätze in solchen Fällen nachdenken.
Oder eben 5fach erhöhen. Standard sind 2-3x.
Wobei die Ordnungswidrigkeiten von denen wir hier reden allein bei Vorsatz schon zu verdoppeln sind.
Für gewisse Berufsgruppen könnte man noch über selektive Fahrzeugarten-Fahrverbote nachdenken. Das Gesetz gibt das her.
Wenn es denn das 1. Mal war - und nicht mit der Fahrzeugart die ausgenommen werden müßte.
ortsfremd und wirklich übersehen könnte mal passieren.
Und es ist meiner Meinung nach ein Unterschied ob jemand bei 4 markierten Fahrstreifen (2 je Richtung, evtl. auch teils baulich getrennt)
innerorts mit 61 bei (30) Lärmschutz geblitzt wird oder
in der [30] mit unmarkierten Fahrstreifen und Rechts vor Links Regel mit 61 geblitzt wird.
Außerorts das gleiche Spiel. Jemand der auf der Landstraße mit vorwerfbaren 141...
Wobei ich mir bei (70) und vorwerfbaren 111 schon schwer tue da nicht zumindest für die 11 einen Vorsatz zu sehen.
Autobahn dann wieder die Unterscheidung ist es (120) oder ist es (80) in einer Baustelle mit schon 2-3 Schildern vorher und 2 Vorankündigungen?
Dann hätten wir noch den (Verbots)Irrtum z. B. Kraftfahrstraße innerorts, welche Regel?
Und auch sonst die Frage, das wievielte Schild war es denn?
Da das sowieso Einzelfallentscheidungen sind könnte man auch über Tagessätze in solchen Fällen nachdenken.
Oder eben 5fach erhöhen. Standard sind 2-3x.
Wobei die Ordnungswidrigkeiten von denen wir hier reden allein bei Vorsatz schon zu verdoppeln sind.
Für gewisse Berufsgruppen könnte man noch über selektive Fahrzeugarten-Fahrverbote nachdenken. Das Gesetz gibt das her.
Wenn es denn das 1. Mal war - und nicht mit der Fahrzeugart die ausgenommen werden müßte.
Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Interessant wäre der Absender des Briefes, der die "Busse" verlangt.Läckerli hat geschrieben: ↑Mo 21. Aug 2017, 19:54Eine Schweizerin hat mir folgenden Text geschrieben:
"Ich bin vor kurzem in Deutschland in einer 50er geblitzt worden mit 87km/h da ich das Ortsschild wohl oder übel leider nicht gesehen hatte und lediglich ein Bauernhof nähe der strasse stand( daher sah es für mich auch nicht nach 50kmh aus). Nach dem Bussenkatalog Deutschlands würde dies 2 punkte, 160 euro und einen monat fahrverbot geben... ich komme aus der schweiz bin in der probezeit.. nun hab ich einen brief erhalten in dem Steht dass sie von einem Fahrverbot absehen werden jedoch die busse auf 1011.5€ erhöhen inkl. Auslagen."
Geht das tatsächlich oder veräppelt die mich?
Ich kenne nun kein Beispiel, habe aber von den deutschen Kollegen an der Schweizer Grenze schon gehört, dass die Schweizer Behörden bei Ermittlungsersuchen das Bußgeld der deutschen Behörden sozusagen "vorstrecken" und anschließend selbst die Kosten eintreiben. Ob das nun stimmt, kann ich nicht sagen.
Vielleicht hilft dieser Artikel des Schweizer Straßenverkehrsgesetzes weiter:
Im Einzelfall kann sogar die Fahrerlaubnis in der Schweiz entzogen werden (siehe Art. 16c oder diesen Bericht).Art. 101 Widerhandlungen im Ausland
1 Wer im Ausland eine Verletzung von Verkehrsregeln oder eine andere bundesrechtlich mit Freiheitsstrafe bedrohte Widerhandlung im Strassenverkehr begeht und am Tatort strafbar ist, wird auf Ersuchen der zuständigen ausländischen Behörde in der Schweiz verfolgt, sofern er in der Schweiz wohnt und sich hier aufhält und sich der ausländischen Strafgewalt nicht unterzieht.
Wie gesagt, interessant wäre, ob der Brief von einer deutschen Behörde oder einer Schweizer Behörde zugestellt wurde. Je nach dem würde sich dann die Höhe der "Busse" erklären.
Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
könnte sein, ich sehe da aber eher die Straftaten im Straßenverkehr, also Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung, fahrlässige Tötung und die üblichen Sachen mit Alk und Stoff.
Andererseits, wenn die Schweizer Behörden da ein bisschen hinlangen ist das doch okay.
Bei dem Fall mit dem Absehen vom Fahrverbot bei einem Ersttäter, ist zumindest hier am Ort der Faktor drei üblich.
Andererseits, wenn die Schweizer Behörden da ein bisschen hinlangen ist das doch okay.
Bei dem Fall mit dem Absehen vom Fahrverbot bei einem Ersttäter, ist zumindest hier am Ort der Faktor drei üblich.
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