Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Hallo zusammen!
Bin Schweizer mit folgender Frage:
Eine Schweizerin hat mir folgenden Text geschrieben:
"Ich bin vor kurzem in Deutschland in einer 50er geblitzt worden mit 87km/h da ich das Ortsschild wohl oder übel leider nicht gesehen hatte und lediglich ein Bauernhof nähe der strasse stand( daher sah es für mich auch nicht nach 50kmh aus). Nach dem Bussenkatalog Deutschlands würde dies 2 punkte, 160 euro und einen monat fahrverbot geben... ich komme aus der schweiz bin in der probezeit.. nun hab ich einen brief erhalten in dem Steht dass sie von einem Fahrverbot absehen werden jedoch die busse auf 1011.5€ erhöhen inkl. Auslagen."
Geht das tatsächlich oder veräppelt die mich?
Bin Schweizer mit folgender Frage:
Eine Schweizerin hat mir folgenden Text geschrieben:
"Ich bin vor kurzem in Deutschland in einer 50er geblitzt worden mit 87km/h da ich das Ortsschild wohl oder übel leider nicht gesehen hatte und lediglich ein Bauernhof nähe der strasse stand( daher sah es für mich auch nicht nach 50kmh aus). Nach dem Bussenkatalog Deutschlands würde dies 2 punkte, 160 euro und einen monat fahrverbot geben... ich komme aus der schweiz bin in der probezeit.. nun hab ich einen brief erhalten in dem Steht dass sie von einem Fahrverbot absehen werden jedoch die busse auf 1011.5€ erhöhen inkl. Auslagen."
Geht das tatsächlich oder veräppelt die mich?
Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
https://www.lkclp.de/uploads/files/gelt ... erbote.pdf
Sofern das noch aktuell ist, sind in Deutschland verhängte Fahrverbote für Schweizer Bürger nur in Deutschland bindend und weder im Heimatland Schweiz noch sonstwo auf der Welt. Da die Maßnahme Dich also de facto gar nicht treffen würde kann sie den Zweck den sie erzielen soll (Dich hinsichtlich Deines Verkehrsverhaltens zu erziehen) auch nicht erreichen, von der Maßnahme kann also abgesehen werden. Ob die neue Höhe des festgelegten Bußgelds korrekt ist, kann Dir nur ein Fachanwalt für (deutsches) Verkehrsrecht mitteilen, mir sind aber etliche Fälle auch in Deutschland bekannt, wo von Fahrverboten zugunsten deutlich erhöhter Bußgelder abgesehen wurde, z.B. wenn der Arbeitsplatz an der Fahrerlaubnis hängt. Da sind auch Fälle dabei, wo mehrere Monatsgehälter schnell zusammenkamen.
Grundsätzlich darfst Du aber davon ausgehen, dass deutsche Behörden selten offizielle Schreiben versenden die zum Ziel haben, den Empfänger zu veräppeln. Es dürfte eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei gewesen sein, die in der Regel eine Frist zur Anfechtung des Bescheides beinhaltet. Falls es Dein Ziel ist, die Höhe des Bußgeldes zu mindern, solltest Du Dich innerhalb dieser Frist mit anwaltlicher Hilfe bei der Behörde melden.
Sofern das noch aktuell ist, sind in Deutschland verhängte Fahrverbote für Schweizer Bürger nur in Deutschland bindend und weder im Heimatland Schweiz noch sonstwo auf der Welt. Da die Maßnahme Dich also de facto gar nicht treffen würde kann sie den Zweck den sie erzielen soll (Dich hinsichtlich Deines Verkehrsverhaltens zu erziehen) auch nicht erreichen, von der Maßnahme kann also abgesehen werden. Ob die neue Höhe des festgelegten Bußgelds korrekt ist, kann Dir nur ein Fachanwalt für (deutsches) Verkehrsrecht mitteilen, mir sind aber etliche Fälle auch in Deutschland bekannt, wo von Fahrverboten zugunsten deutlich erhöhter Bußgelder abgesehen wurde, z.B. wenn der Arbeitsplatz an der Fahrerlaubnis hängt. Da sind auch Fälle dabei, wo mehrere Monatsgehälter schnell zusammenkamen.
Grundsätzlich darfst Du aber davon ausgehen, dass deutsche Behörden selten offizielle Schreiben versenden die zum Ziel haben, den Empfänger zu veräppeln. Es dürfte eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei gewesen sein, die in der Regel eine Frist zur Anfechtung des Bescheides beinhaltet. Falls es Dein Ziel ist, die Höhe des Bußgeldes zu mindern, solltest Du Dich innerhalb dieser Frist mit anwaltlicher Hilfe bei der Behörde melden.
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
37 drüber und dann 1.000 Euro?
Das kann ich mir nur nur schwer vorstellen.
Das kann ich mir nur nur schwer vorstellen.
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
160 x 6 = 960,
Rest Kosten etc ..... möglich
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Wie kommt es zu dem Faktor x6?
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Evtl durch die 2 Punkte plus 4 Wochen Fahrverbot. Ob dies so gängige Praxis ist vermag ich aber nicht zu beurteilen
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
vladdi hat geschrieben:Wie kommt es zu dem Faktor x6?
es ging mir darum zu verdeutlichen, wie dieser Betrag entstanden sein könnte
Welche Faktoren eingesetzt oder Regeln angewendet werden und was die Bußgeldstellen dürfen oder was nicht
google doch mal, mach es zu deinem Projekt !
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Du hast doch die Rechnung hier aufgemacht, dann mach doch transparent wie du darauf gekommen bist.
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
das habe ich doch !!
Das Fahrverbot kann umgangen werden, durch die Erhöhung der Geldbuße plus die üblichen Kosten.
Der Satz der Buße könnte rein rechnerisch mal 6 genommen worden sein ........ mir reicht das zur Erklärung des o.g. Betrages.
Wenn es dir nicht langt, dann tu halt was oder hilft dir google diesmal nicht
Das Fahrverbot kann umgangen werden, durch die Erhöhung der Geldbuße plus die üblichen Kosten.
Der Satz der Buße könnte rein rechnerisch mal 6 genommen worden sein ........ mir reicht das zur Erklärung des o.g. Betrages.
Wenn es dir nicht langt, dann tu halt was oder hilft dir google diesmal nicht
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Mir ist das neu, dass der Satz x6 genommen wird.
Ich habe mal gehört, dass das Bußgeld verdoppelt würde. Das wäre Faktor 2.
Ich dachte nun, du wüsstest etwas zu diesem Thema.
Also halten wir fest, dass keiner bisher sagen konnte um wieviel Bußgelder erhöht werden.
Ich halte das versechsfachen für äußerst unglaubhaft.
Ich habe mal gehört, dass das Bußgeld verdoppelt würde. Das wäre Faktor 2.
Ich dachte nun, du wüsstest etwas zu diesem Thema.
Also halten wir fest, dass keiner bisher sagen konnte um wieviel Bußgelder erhöht werden.
Ich halte das versechsfachen für äußerst unglaubhaft.
Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Hättest Du in 2 Minuten mit Google selbst herausfinden können. Hier mal nur ein Auszug aus einem beliebigen Artikel zum Thema.
http://www.zeit.de/mobilitaet/2017-04/f ... ein-strafe
Der Artikel ist von 04/2017, also sogar ziemlich aktuell"Bei entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen halten Gerichte gar die Aufnahme eines Kredits, das kurzfristige Anstellen eines Fahrers oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für möglich, soweit es die örtlichen Gegebenheiten erlauben", sagt Kugler.
Es ist also durchaus möglich, einem Fahrverbot zu entgehen, wenn sich das ausreichend mit der beruflichen Situation begründen lässt. Weil ein Fahrverbot aber eine Art Denkzettelfunktion hat, muss der Betroffene in der Regel eine erhöhte Geldbuße akzeptieren. "Eine angemessene Erhöhung kann bis zu einer Verdoppelung, Verdreifachung oder gar Verfünffachung des ursprünglichen Bußgeldes gehen", erklärt Kugler. In einigen Gerichtsbezirken ist es grundsätzlich üblich, ein pauschal erhöhtes Bußgeld von 1.000 Euro zu verhängen, das komme insbesondere in Rheinland-Pfalz vor, erklärt Kugler."
http://www.zeit.de/mobilitaet/2017-04/f ... ein-strafe
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
vladdi,Also halten wir fest, dass keiner bisher sagen konnte um wieviel Bußgelder erhöht werden.
Ich halte das versechsfachen für äußerst unglaubhaft.
ich weiß, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden kann.
Was du weißt, will ich gar nicht erst wissen
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Ab jetzt am besten nur noch etwas schreiben, wenn man damit zur Beantwortung der Eingangsfrage beitragen kann.
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Re: Erhöhung der Busse anstatt Fahrverbot
Ja das geht wirklich, laut Rechtsprechung sogar in einigen "gefestigten" Fällen:Geht das tatsächlich
bei sogenanntem Augenblicksversagen
extrem langer Zeitablauf zwischen Vorfall und Urteil
notstandsähnliche Situationen bei der Tatbegehung
besondere persönliche Umstände
besondere Umstände des Einzelfalls bei der Tatbegehung
Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums
Außerdem, wenn der Betroffene durch das Fahrverbot in konkrete, existentielle Nöte geraten würde; u.a.m.
Die Behörde entscheidet nach Ermessen,
also Betroffener a zahlt 160 Euro und ein Monat FV
und Betroffener b zahlt 320 Euro und kein FV
ich finde das nicht angemessen,
in Bezug auf die Nachteile des Fahrverbots muss die Geldbuße bedeutend höher sein, um die Angemessenheit herzustellen.
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