Irgendwie verliert die Diskussion den Bezug zur Fragestellung. Ein geparktes Fahrzeug ist der Definition des "Beteiligten einer Verkehrsunfalles" nach kein Beteiligter. Dennoch wird das geparkte Pkw als Unfallbeteiligter 02 erfasst und vermerkt. M.E. nach ist es nicht ausschlaggebend, zu welchem Zweck das Fahrzeug 02 abgestellt wurde. Solange am Unfallort faktisch öffentlicher Straßenverkehr stattfindet (nicht überschaubare oder im Einzelnen dokumentierte Einschränkung der Verkehrsteilnehmer) und der Sachschaden aus den typischen Gefahren des Straßenverkehrs resultiert.
Sich weitergehende Gedanken zu machen ist nie verkehrt, aber an dieser Stelle wohl nicht erforderlich.
§ 34 (2) StVO - ja / nein
- Ghostrider1
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Re: § 34 (2) StVO - ja / nein
Rücksprache mit Kollegen vom Unfalldienst gehalten.
Es ist kein Beteiligter,somit wird der auch nicht als Beteiligter (Also keine ON ) erfasst.
Der Halter wird als Sonstiger Geschädigter geführt.
Statistisch also ein VKU mit einem Beteiligten
Es ist kein Beteiligter,somit wird der auch nicht als Beteiligter (Also keine ON ) erfasst.
Der Halter wird als Sonstiger Geschädigter geführt.
Statistisch also ein VKU mit einem Beteiligten
Re: § 34 (2) StVO - ja / nein
Tja, so unterschiedlich sind die Ansichten bzw. die Unfallaufnahmen. Unser System verlangt in einem solchen Fall einen 02/Person oder Institution zum Fahrzeug als Beteiligten, der dann eben der Halter oder der Halterverantwortliche ist. Sonst gibt es eine Fehlermeldung.Ghostrider1 hat geschrieben:Rücksprache mit Kollegen vom Unfalldienst gehalten.
Es ist kein Beteiligter,somit wird der auch nicht als Beteiligter (Also keine ON ) erfasst.
Der Halter wird als Sonstiger Geschädigter geführt.
Statistisch also ein VKU mit einem Beteiligten
Somit dürfte es keine abschließende Antwort auf die Ausgangsfrage geben.
Gruß
MICHI
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Re: § 34 (2) StVO - ja / nein
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Re: § 34 (2) StVO - ja / nein
IGVP sticht!
Aber in drei bis 36 Monaten kommt ja Viva 2.1.
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Re: § 34 (2) StVO - ja / nein
Nur damit andere Kollegen von weiter weg auch mit können; ViVA ist Poliks.
Wahrscheinlich war es billiger als der Rest.
Wahrscheinlich war es billiger als der Rest.
Re: § 34 (2) StVO - ja / nein
Danke für die (in manchen Augen bestimmt als kleinlich gesehen) interessante Diskussion. Sollte noch jemand etwas zum Ursprungsthema haben, kann er sich melden. Um polizeiliche Datenverarbeitungssysteme soll es hier nicht gehen
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