Hallo zusammen,
mir sind in letzter Zeit immer wieder PKW Fahrer aufgefallen welche eine Strasenbahntrasse befahren um abzukürzen.
Hintergrund ist eine Baustelle wie zZ. eine Straße auf eine Fahrbahn verengt. Dadurch staut sich der Verkehr und manche kürzen wie oben beschrieben ab um beispielsweise an der nächsten Kreuzung rechts abzubiegen.
Die Trasse ist baulich durch einen Bordstein getrennt, allerdings ist nicht ausgeschildert das diese nicht befahren werden darf. Es ist allerdings deutlich erkennbar nicht teil der Fahrbahn.
Allerdings nutzen Linienbusse die Trasse berechtigterweise.
In der StVO habe ich nichts passendes gefunden. Müsste da die BOStrab angewandt werden?
Grüße
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Befahren einer Strassenbahntrasse, wie Ahnden?
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Re: Befahren einer Strassenbahntrasse, wie Ahnden?
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab)
also nein, ich denke nicht.Diese Verordnung gilt für den Bau und Betrieb der Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Das Bauordnungsrecht der Länder und die Straßenverkehrs-Ordnung bleiben unberührt.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Befahren einer Strassenbahntrasse, wie Ahnden?
Wenn es nicht gesondert beschildert ist...
Re: Befahren einer Strassenbahntrasse, wie Ahnden?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen das eine Trasse einfach so mit einem PKW befahren werden darf. Gab ja schliesslich schon genügend Unfälle weil ein VT meinte über eben so eine Trasse zu wenden und dabei mit der Tram kollidiert.
Ich habe halt folgende Ahndungskette gefunden.
§§16(4), 58(1) i.v.m. 63 BOStrab i.v.m. §61 PBefG
Hier die entsprechenden Auszüge.
§61 PBefG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
4. einer Rechtsvorschrift oder vollziehbaren schriftlichen Verfügung zuwiderhandelt, die auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund von Rechtsvorschriften, die auf diesem Gesetz beruhen, erlassen worden ist, soweit die Rechtsvorschrift und die vollziehbare schriftliche Verfügung ausdrücklich auf diese Vorschrift verweisen
§63 BOStrab
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 4 des Personenbeförderungsgesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. als Person, die nicht Betriebsbedienstete ist, entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 Betriebsanlagen oder Fahrzeuge betritt oder sonst benutzt.
§58 BOStrab
(1) Personen, die nicht Betriebsbedienstete sind, dürfen Betriebsanlagen und Fahrzeuge, soweit sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen, nicht betreten oder sonst benutzen. Vor allem dürfen sie besondere und unabhängige Bahnkörper nur an den dafür bestimmten Stellen überqueren.
§16 BOStrab
(4) Bahnkörper sind straßenbündige, besondere oder unabhängige Bahnkörper.
[...]
Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch vom übrigen Verkehrsraum mindestens durch Bordsteine oder Hecken oder Baumreihen oder andere ortsfeste körperliche Hindernisse getrennt.
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Ich habe halt folgende Ahndungskette gefunden.
§§16(4), 58(1) i.v.m. 63 BOStrab i.v.m. §61 PBefG
Hier die entsprechenden Auszüge.
§61 PBefG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
4. einer Rechtsvorschrift oder vollziehbaren schriftlichen Verfügung zuwiderhandelt, die auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund von Rechtsvorschriften, die auf diesem Gesetz beruhen, erlassen worden ist, soweit die Rechtsvorschrift und die vollziehbare schriftliche Verfügung ausdrücklich auf diese Vorschrift verweisen
§63 BOStrab
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 4 des Personenbeförderungsgesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. als Person, die nicht Betriebsbedienstete ist, entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 Betriebsanlagen oder Fahrzeuge betritt oder sonst benutzt.
§58 BOStrab
(1) Personen, die nicht Betriebsbedienstete sind, dürfen Betriebsanlagen und Fahrzeuge, soweit sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen, nicht betreten oder sonst benutzen. Vor allem dürfen sie besondere und unabhängige Bahnkörper nur an den dafür bestimmten Stellen überqueren.
§16 BOStrab
(4) Bahnkörper sind straßenbündige, besondere oder unabhängige Bahnkörper.
[...]
Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch vom übrigen Verkehrsraum mindestens durch Bordsteine oder Hecken oder Baumreihen oder andere ortsfeste körperliche Hindernisse getrennt.
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Re: Befahren einer Strassenbahntrasse, wie Ahnden?
Du hast dir eigentlich selbst die Antwort gegeben. Ausgehend von §2 StVO:
Ob es tatsächlich hier nicht Teil der Fahrbahn ist, musst du selbst bewerten, weil du die konkrete Örtlichkeit kennst.TBNR 102000 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn. 10,00 EUR
TBNR 102001 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und behinderten +) dadurch Andere. 15,00 EUR
TBNR 102002 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten +) dadurch Andere. 20,00 EUR
TBNR 102003 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 25,00 EUR
Re: Befahren einer Strassenbahntrasse, wie Ahnden?
Das hab ich wohl. Irgendwie war ich auf dem Trichter das es was spezielleres geben muss.poliziotto hat geschrieben: Du hast dir eigentlich selbst die Antwort gegeben.
Dem ist wohl nicht so.
Danke ;-)
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Re: Befahren einer Strassenbahntrasse, wie Ahnden?
Es gibt durchaus Kommunen, die Straßenbahnschienen als Teil der Fahrbahn einrichten. Das klappt auch.
Beispiele:https://www.google.de/search?q=Stra%C3% ... 20&bih=971
Bevor du da loslegst, müsstes du mal beim SVA aufklären.
Beispiele:https://www.google.de/search?q=Stra%C3% ... 20&bih=971
Bevor du da loslegst, müsstes du mal beim SVA aufklären.
Re: Befahren einer Strassenbahntrasse, wie Ahnden?
Jep, ist teilweise hier auch so eingerichtet. Nur in gewissen Strassenzügen definitiv nicht so vorgesehen. Da darf auch nur an gewissen stellen links abgebogen werden, wenn der Bordstein der Trasse an der Kreuzung abgesenkt ist. Ist auch so ausgeschildert.1957 hat geschrieben:Es gibt durchaus Kommunen, die Straßenbahnschienen als Teil der Fahrbahn einrichten. Das klappt auch.
Beispiele:https://www.google.de/search?q=Stra%C3% ... 20&bih=971
Bevor du da loslegst, müsstes du mal beim SVA aufklären.
Werde aber mal bei Gelegenheit beim LRA abklären wie es sich speziell dort verhält.
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