Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
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Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Lt. Presse hat ein Gericht so entschieden. Besteht in Deutschland auch die Gefahr, das so etwas passiert oder ist die Polizei bei uns rechtlich besser abgesichert?
Ich wünsche allen einen Guten Rutsch nach 2018!
Carpe diem
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Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Die Gesetzeslage ist doch bei uns in der STVO klar geregelt.
Hinzu dürften Regelungen in den PDVn der BL bestehen. NfD!
Die Gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz sind mir nicht bekannt.
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Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Was genau hat denn welches Gericht entschieden? Eine konkrete Quelle wäre auch nicht schlecht, damit man die Möglichkeit bekommt sich ein Bild zu machen.
Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Zum Glück müssen sich die Verkehrssünder oder Gangster ja auch an die Regeln haltenChallenger hat geschrieben:Was genau hat denn welches Gericht entschieden? Eine konkrete Quelle wäre auch nicht schlecht, damit man die Möglichkeit bekommt sich ein Bild zu machen.
Siehe:
http://www.rp-online.de/panorama/auslan ... 287848.amp
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Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Der Link zum Urteil selbst lässt sich nicht öffnen.
Ich möchte mal behaupten, dass die hier unbekannten Einzelheiten des Falles entscheidend sind. Keineswegs ist dem Artikel zu entnehmen, dass die Schweizer Kollegen sich immer an die Verkehrsregeln zu halten haben.
Auch bei uns spielt die Verhältnismäßigkeit eine entscheidende Rolle, was mitunter zum Abbruch der Fahrt führt.
Ich möchte mal behaupten, dass die hier unbekannten Einzelheiten des Falles entscheidend sind. Keineswegs ist dem Artikel zu entnehmen, dass die Schweizer Kollegen sich immer an die Verkehrsregeln zu halten haben.
Auch bei uns spielt die Verhältnismäßigkeit eine entscheidende Rolle, was mitunter zum Abbruch der Fahrt führt.
- slugbuster
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Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
slugbuster hat geschrieben:Zum Glück müssen sich die Verkehrssünder oder Gangster ja auch an die Regeln haltenChallenger hat geschrieben:Was genau hat denn welches Gericht entschieden? Eine konkrete Quelle wäre auch nicht schlecht, damit man die Möglichkeit bekommt sich ein Bild zu machen.
Siehe:
http://www.rp-online.de/panorama/auslan ... 287848.amp
Carpe diem
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Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Das ist lediglich ein weiterer Artikel ohne die Einzelheiten des Urteils. Also keine Diskussionsgrundlage.
Ich behaupte auch, dass die Schweizer Regeln den unseren so unähnlich nicht sind.
Ich behaupte auch, dass die Schweizer Regeln den unseren so unähnlich nicht sind.
Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Naja... Medien, Recht und die Wahrheit
Also, auch in der Schweiz darf die Polizei auf dringlichen Einsatzfahrten unter Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn Verkehrsregeln missachten.
Ähnlich wie DEU. Nur dass die CH per Gesetz auf Blaulicht und Horn verpflichtet sind.
In AUT müssen nebenbei Retter an der roten Ampel, per Gesetz, halten und dürfen dann erst vorsichtig fahren. Ähnlich DEU - nur gesetzlich strenger formuliert.
In CH gab es eine Bestimmung gegen Raser. Dadurch sind auch Retter unter diese Bestimmungen gefallen. Das wollte der Gesetzgeber in CH so nicht.
Müsste oder sollte geheilt werden.
Ansonsten ist die Einsatzfahrt an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Ähnlich wie in DEU.
Innerhalb einer Ortschaft mit 132 km/h kann auch in DEU zu einer Verurteilung führen.
Wobei ich das Gefühl habe, dass Verkehrsdelikte in DEU zu anderen Ländern noch recht milde abgeurteilt werden.
Bezgl dem deutschen §35 StVO sollte man bedenken, dass es einen Absatz 8 gibt und die Befreiung sich lediglich auf die StVO beziehen.... 315b,c StGB wären durch eine Einsatzfahrt möglich... die meisten fahren in DACH mit Sicherheit ordentlich bei einem Einsatz. Einiges ist jedoch mit Sicherheit überzogen und hält einer Rechtmäßigkeitsprüfung nicht stand.
Also, auch in der Schweiz darf die Polizei auf dringlichen Einsatzfahrten unter Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn Verkehrsregeln missachten.
Ähnlich wie DEU. Nur dass die CH per Gesetz auf Blaulicht und Horn verpflichtet sind.
In AUT müssen nebenbei Retter an der roten Ampel, per Gesetz, halten und dürfen dann erst vorsichtig fahren. Ähnlich DEU - nur gesetzlich strenger formuliert.
In CH gab es eine Bestimmung gegen Raser. Dadurch sind auch Retter unter diese Bestimmungen gefallen. Das wollte der Gesetzgeber in CH so nicht.
Müsste oder sollte geheilt werden.
Ansonsten ist die Einsatzfahrt an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Ähnlich wie in DEU.
Innerhalb einer Ortschaft mit 132 km/h kann auch in DEU zu einer Verurteilung führen.
Wobei ich das Gefühl habe, dass Verkehrsdelikte in DEU zu anderen Ländern noch recht milde abgeurteilt werden.
Bezgl dem deutschen §35 StVO sollte man bedenken, dass es einen Absatz 8 gibt und die Befreiung sich lediglich auf die StVO beziehen.... 315b,c StGB wären durch eine Einsatzfahrt möglich... die meisten fahren in DACH mit Sicherheit ordentlich bei einem Einsatz. Einiges ist jedoch mit Sicherheit überzogen und hält einer Rechtmäßigkeitsprüfung nicht stand.
Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Vladdi,
dieser 315B Schluss ist so ein falscher.
Gleichwohl gibt es Situationen, in welchen ein gerechtfertigter 315b ( o.ä.) durch Polizeibeamte möglich ist. - eben ein ganz anderes Thema.
Hier geht es aber eben um dieses Schweizer Urteil, welches inhaltlich immer noch nicht bekannt ist. Insofern ist auch ein direkter Vergleich mit den Regel bei uns in Deutschland nicht möglich.
dieser 315B Schluss ist so ein falscher.
Gleichwohl gibt es Situationen, in welchen ein gerechtfertigter 315b ( o.ä.) durch Polizeibeamte möglich ist. - eben ein ganz anderes Thema.
Hier geht es aber eben um dieses Schweizer Urteil, welches inhaltlich immer noch nicht bekannt ist. Insofern ist auch ein direkter Vergleich mit den Regel bei uns in Deutschland nicht möglich.
- slugbuster
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Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Ich kann den Link zum Urteil öffnen. Ist aber in Französisch.1957 hat geschrieben:Vladdi,
dieser 315B Schluss ist so ein falscher.
Gleichwohl gibt es Situationen, in welchen ein gerechtfertigter 315b ( o.ä.) durch Polizeibeamte möglich ist. - eben ein ganz anderes Thema.
Hier geht es aber eben um dieses Schweizer Urteil, welches inhaltlich immer noch nicht bekannt ist. Insofern ist auch ein direkter Vergleich mit den Regel bei uns in Deutschland nicht möglich.
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Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Mein rudimentäres Französisch reicht lediglich für Umgangsformen und das Menü mit Wein.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Selbst wenn: Schweiz ist Schweiz. Hier ist jedem Schutzmann klar, was geht und was nicht.
Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Ich denke, dass wird in der Schweiz bei den Schutzleuten ähnlich sein.
- slugbuster
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Re: Schweizer Polizei muss sich bei Verfolgungsfahrten an Verkehrsregeln halten.
Dann hätte es ja gar nicht zum Vergehen und Gerichtsverfahren kommen müssen, da die eh alles wissen. Schweizer halt.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Selbst wenn: Schweiz ist Schweiz. Hier ist jedem Schutzmann klar, was geht und was nicht.
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