Neues Kennzeichen --> neue Feinstaubplakette?

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Neues Kennzeichen --> neue Feinstaubplakette?

Beitragvon HCL » Mi 3. Jan 2018, 12:45

Moin zusammen!

Eine kurze Frage:

Wenn man sich von privat ein Gebrauchtfahrzeug kauft und mit der Ummeldung auch ein neues Kennzeichen bekommt, braucht man dann auch eine neue Plakette, oder behält die alte trotzdem ihre Gültigkeit?

Schönen Gruß,
HCL

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Kaeptn_Chaos
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Re: Neues Kennzeichen --> neue Feinstaubplakette?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 3. Jan 2018, 13:27

Die Plakette des Fahrzeugs muss dem Kennzeichen entsprechen.
:lah:

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Re: Neues Kennzeichen --> neue Feinstaubplakette?

Beitragvon HCL » Mi 3. Jan 2018, 13:38

Okay, Dankeschön! Ich brauchte nur mal eine Bestätigung von einem Fachmann.

Brot
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Re: Neues Kennzeichen --> neue Feinstaubplakette?

Beitragvon Brot » So 7. Jan 2018, 00:35

Die Antwort wurde gegeben. Die Plakette muss mit dem aktuellen Kennzeichen beschriftet sein.

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
§ 3 Kennzeichnung
In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.


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