Sonntagsfahrverbot (§ 30 StVO) geändert

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teilegrab
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Sonntagsfahrverbot (§ 30 StVO) geändert

Beitragvon teilegrab » Mo 15. Jan 2018, 17:54

§ 30 Abs. 3 wurde geändert : "...zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten..."

Damit ist jetzt (endlich) in der StVO Klarheit geschaffen worden, was z.B. die Beförderung von Sportgeräten auf Anhängern hinter einem Kleintransporter mit LKW-Zulassung angeht.
Hat lange genug gedauert, da ja die Umsetzung der Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenzvom 09./10.2007 in Merseburg sowieso nicht allen Polizeibeamten bekannt waren und auch hier im Forum angezweifelt wurden.
Selbst bei Copzone in der Rubrik Menü / Sonntagsfahrverbot steht noch der alte Text des § 30 StVO, schwaches Bild - immerhin gilt der erneuerte § 30 StVO schon seit 3 Monaten.

Gruß

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Ghostrider1
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Re: Sonntagsfahrverbot (§ 30 StVO) geändert

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 15. Jan 2018, 18:09

Wieso schwaches Bild? ist das hier eine offizielle Seite des BMJ ?
Das letzte was ich als Beamter draussen mache, mich gesetzlich vor Ort hier schlau machen. Der Bürger, welcher etwas transportiert, hat ebenfalls Zugriff auf die offizielle Seite des BMJ oder des ADAC / AVD etc pp.

Aber ja, es war längst überfällig. Gendern war scheinbar wichtiger

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Re: Sonntagsfahrverbot (§ 30 StVO) geändert

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 15. Jan 2018, 19:05

Hätte ein Beitrag nicht gereicht?
:lah:

Diag
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Re: Sonntagsfahrverbot (§ 30 StVO) geändert

Beitragvon Diag » Mo 15. Jan 2018, 19:12


Ghostrider1 hat geschrieben: Das letzte was ich als Beamter draussen mache, mich gesetzlich vor Ort hier schlau machen.
Ja, DU machst das nicht. Andere sicher schon. :rofl:


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