Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Alles zum Thema Verkehrsrecht

Moderatoren: Brot, Boxerwolf

1-14-20-9
Corporal
Corporal
Beiträge: 521
Registriert: So 27. Mai 2007, 00:00

Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon 1-14-20-9 » Di 17. Apr 2018, 20:21

Hallo liebe Fachleute

Ich habe mal eine Frage zum Thema Stützlast und Anhängerbetrieb...

Meine Frau will Anfang Mai zu einem Reitturnier fahren und das Zugfahrzeug soll mein Golf 6 Variant sein. Dieser verfügt über eine abnehmbare Anhängerkupplung mit einer Stützlast von 75 kg. Gesamtgewicht incl. Trailer ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit 3365kg angegeben.

Der Trailer (Pferdeanhänger) ist mit einer Stützlast von 100 kg und einem Gesamtgewicht incl. Ladung von 2000 kg angegeben. Der Trailer incl. Pferd hat ein ca Gewicht von 1100 kg, wäre also im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichtes.

Kann Sie trotz abweichender Stützlast regelkonform mit dem Trailer zum Turnier fahren oder muss ich ein größeres Zugfahrzeug besorgen?

Vielen Dank im Voraus, der Steinmetz

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 17. Apr 2018, 20:33

Einachser? Im Grunde verboten, kontrolliert aber kaum jemand und kostet in der Konstellation fast nix. (25 Euro, vgl. § 44 StVO)

Gleichwohl verurteile ich natürlich jedwedes regelwidriges Verhalten.
:lah:

1-14-20-9
Corporal
Corporal
Beiträge: 521
Registriert: So 27. Mai 2007, 00:00

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon 1-14-20-9 » Di 17. Apr 2018, 20:39

Hallo Kaeptn

Es ist ein Zweiachser, aber die Achsen sind dicht zusammen, also Abstand unter einem Meter.

Mir geht's im Prinzip darum, das Sie sich vorschriftsmäßig verhält. Wenn Du sagst, das es verboten ist, dann ist es für mich eine Super Antwort.

Meine subjektive Meinung ist im Prinzip die, das ich ihr lieber (meiner Frau) ein vernünftiges Zugfahrzeug vor den Trailer hänge, als das Sie sich mit einem Golf Kombi abquält, sich evtl. noch Gefahren aussetzt und zu guter Letzt auch noch Ärger mit der Polizei hat, auch wenn das Bußgeld klein ist.

Ich will ja alle gesund wiedersehen...

Der Steinmetz

1-14-20-9
Corporal
Corporal
Beiträge: 521
Registriert: So 27. Mai 2007, 00:00

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon 1-14-20-9 » Mi 18. Apr 2018, 06:49

Da fällt mir noch was ein, worüber ich gestern Abend beim Googeln gestolpert bin,

Der Golf hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1980 kg, der Trailer hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg, macht zusammen 3980 kg, Sie hat Fahrerlaubnis Klasse B, darf Sie so ein Gespann überhaupt ziehen?

Danke, der Steinmetz

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 18. Apr 2018, 07:40

Nö.
:lah:

1-14-20-9
Corporal
Corporal
Beiträge: 521
Registriert: So 27. Mai 2007, 00:00

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon 1-14-20-9 » Mi 18. Apr 2018, 11:49

Na man gut, das wir darüber geredet haben...


Danke für die kompetente Hilfe...

lg der Steinmetz

wolfi71
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 840
Registriert: Di 4. Jun 2013, 18:32

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon wolfi71 » Di 24. Apr 2018, 12:15

Weil wir einen ähnlichen Fall hatten: Es gibt auch Anhänger für ein Pferd, die haben so um die 1500kg zGM. Das wäre dann zulässig. Die mit 2000Kg sind fast immer für zwei Rösser.

Aber besser schickst du deine Frau zur Fahrschule um den BE zu machen.

der kanadier
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 671
Registriert: Sa 20. Nov 2010, 13:43

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon der kanadier » Di 24. Apr 2018, 14:11

B 96 könnte noch eine Alternative sein. Bis 4250 kg Gesamtmasse mein ich.

1-14-20-9
Corporal
Corporal
Beiträge: 521
Registriert: So 27. Mai 2007, 00:00

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon 1-14-20-9 » Mi 2. Mai 2018, 20:23

Ich hab Sie für den BE angemeldet, so kann Sie auch den Firmentrailer ziehen und Material zur Baustelle bringen. :-)

Danke, der Steinmetz

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3851
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon Brot » Do 3. Mai 2018, 10:10

Frage beantwortet

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3851
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon Brot » Di 15. Mai 2018, 02:16

Auf Wunsch wieder geöffnet.

schreyhalz
Cadet
Cadet
Beiträge: 28
Registriert: Do 19. Jan 2012, 19:40

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon schreyhalz » So 20. Mai 2018, 09:06

Moin Moin !
Dieser verfügt über eine abnehmbare Anhängerkupplung mit einer Stützlast von 75 kg
Der Trailer (Pferdeanhänger) ist mit einer Stützlast von 100 kg und einem Gesamtgewicht incl. Ladung von 2000 kg angegeben
Kann Sie trotz abweichender Stützlast regelkonform mit dem Trailer zum Turnier fahren oder muss ich ein größeres Zugfahrzeug besorgen?
Kaeptn_Chaos antwortet:
Einachser? Im Grunde verboten, kontrolliert aber kaum jemand und kostet in der Konstellation fast nix.
Abgesehen davon , dass es sich um einen Tandemachser handeln wird , ist diese Antwort grundsätzlich falsch.
Bei den Stützlasten handelt es sich nicht um feste , technisch festgelegte Grössen , sondern lediglich um Maximalwerte , genau wie das zGG. In der Praxis ist die (statische) Stützlast von der Ladungsverteilung und der Höhe der Verbindungseinrichtungen abhängig. Statisch deswegen , weil im Fahrbetrieb durch die Windlast die Stützlast vermindert wird, das kann je nach Aufbau und Zugfzg bis ins negative mit all seinen unangenehmen und gefährlichen Fahreigenschaften des Gespanns gehen.

Im konkreten Fall bedeutet das (ohne Berücksichtigung der Fahrerlaubnis), dass natürlich der Anhänger mit dem Zugfzg betrieben werden darf , es darf lediglich nicht die mögliche Stützlast des Anhängers ausgenutzt werden , sondern nur die niedrigere des Zugfzges. Es verhält sich also genau wie auch beim zGG , es ist immer der niedrigste Wert aus zul. Anhängelast und zGG des Anhängers massgeblich , sofern nicht zusätzlich ein noch niedrigeres Zuggesamtgewicht in den Papieren des Zugfzges vermerkt ist.
Alle Gewichte sind als technische (oder steuerrechtliche) Grenzen zu sehen, massgeblich sind die tatsächlich vorhandenen Gewichte.
Im Gegensatz dazu ist im Führerscheinrecht immer das zul. Gesamtgewicht massgeblich!

MfG Volker

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 20. Mai 2018, 09:28

Abgesehen davon , dass es sich um einen Tandemachser handeln wird
Diese Info geht aus dem Ursprungs-SV nicht hervor, weshalb es ja auch Frage von mir formuliert ist.

Hast du für den Rest eine rechtsverbindliche Quelle?
:lah:

Fusle
Corporal
Corporal
Beiträge: 411
Registriert: Fr 29. Jan 2016, 20:34

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon Fusle » Mo 21. Mai 2018, 14:15


schreyhalz hat geschrieben: Im konkreten Fall bedeutet das (ohne Berücksichtigung der Fahrerlaubnis)
Allerdings ist zunächst mal die FE das Maß der Dinge. Sieht auch der Gesetzgeber so.

Stützlast überschritten = owi
Keine FE für das Gespann = Straftat

Die Frage war ja auch, ob die Frau des TE das Gespann fahren darf. Und das darf sie "im konkreten Fall" allein schon Führerscheinrechtlich nicht.

Gesendet von meinem HTC U11 mit Tapatalk



schreyhalz
Cadet
Cadet
Beiträge: 28
Registriert: Do 19. Jan 2012, 19:40

Re: Anhängerbetrieb mit Golf 6 Variant

Beitragvon schreyhalz » Di 22. Mai 2018, 08:52

Moin Moin !
Die Frage war ja auch, ob die Frau des TE das Gespann fahren darf
Diese Frage tauchte erst später auf , war nicht die ursprüngliche Frage , die falsch beantwortet und von mir berichtigt wurde.
Hast du für den Rest eine rechtsverbindliche Quelle?
Ich glaube nicht , dass eine Selbstverständlichkeit irgendwo gesetzlich geregelt ist. Wenn eine Stützlast von 75 kg an der Anhängekupplung zulässig ist , dann ist logischerweise auch jede darunter liegende zulässig. Oder verteilst du Knöllchen , wenn jemand mit einem Fzg , welches eine Anhängerkupplung besitzt , aber keinen Anhänger dran hat , weil er die mögliche Stützlast nicht einhält?
Zu der Stützlast bei Anhängern habe ich schon in meiner ersten Antwort geschrieben , ergänzend kann man noch erwähnen , das gerade bei Tiertransporten die Stützlast auch von der Bewegungsmöglichkeit des Tieres abhängt , bei einem Pferd macht es schon einen Unterschied , ob es einen halben Meter mehr vorne steht oder gerade nicht.

Ansonsten :https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__44.html

MfG Volker


Zurück zu „Verkehrsrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende