Beleuchtetes Wiederholungskennzeichen ?

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Beleuchtetes Wiederholungskennzeichen ?

Beitragvon HeJu » Mo 11. Jun 2018, 22:09

Servus zusammen,

da bei meinem Auto bei geöffneter Heckklappe das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, möchte ich gerne ein beleuchtetes Wiederholungskennzeichen nutzen.
Habe jetzt das hier im Netz gefunden: https://www.horntools.com/haengerbeleuc ... 490-2.html
Die Lampen sind E Typen geprüft und verfügen auch über eine Kennzeichenbeleuchtung.

Ist die Nutzung von dem Teil in DE zulässig, da ja auch die Rück-, Brems- und Blinkleuchten "wiederholt" werden. Mit ist jedoch was im Hinterkopf, dass die genannten Leuchten nur in gewissen Positionen (Abstand zur Seite, Höhe usw) zulässig sind.
Wie verhält es sich nun mit dem Teil, wenn ich es zB an einem Fahrradträger nutze, der die originalen Rückleuchten (und Kennzeichen) nach hinten verdeckt ? Bzw wenn nur das Kennzeichen verdeckt ist.
Ist die Nutzung in DE zulässig ?

in der STVO und STVZO finde ich nichts über diese Fragen. Wäre nett, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt. Gerne auch mit §.

Danke euch !
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Grüße,

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Re: Beleuchtetes Wiederholungskennzeichen ?

Beitragvon Criss_mitchel » Di 12. Jun 2018, 00:52

Hier findest du schon einmal die Abstände.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53.html


Und hier für die Blinkleuchten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html

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Re: Beleuchtetes Wiederholungskennzeichen ?

Beitragvon HeJu » Di 12. Jun 2018, 01:21

Danke Dir, die § kenne ich. Ich werde aber in Verbindung mit weiteren Lichtern nicht schlau daraus.
Es geht explizit um den Halter im o.g. Link für ein Wiederholungskennzeichen an einem Bedextender (Beispielfoto)

Bild

eines Fullsize-SUVs. Die herkömmlichen Rückleuchten bleiben ja sichtbar, nur das Kennzeichen ist aus der waagrechten nicht mehr zu erkennen und daher das beleuchtete Wiederholungskennzeichen (mit Blinker, Rückleuchte und Bremslicht?). Oder sind diese abzukleben ? Zusätzlich ist ja auch die dritte Bremsleuchte an der Kabine, die ja auch zulässig bzw sogar Vorschrift ist. Wäre dann also Bremsleuchte 4 und 5, Blinker 3 und 4, Rücklicht 3 und 4. Hoffe, ich drücke mich so aus, dass es verstanden wird.

Edit: Kleineres Beispielbild genommen
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Re: Beleuchtetes Wiederholungskennzeichen ?

Beitragvon Ghostrider1 » Di 12. Jun 2018, 06:29

Aus den Bauch heraus würde ich sagen, es ist nicht zulässig , da die Beleuchtung dann schon sehr irreführend ist.

Es gibt doch einzelne Kennzeichenträger ohne Beleuchtung. Die dürften sogar billiger sein.

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Re: Beleuchtetes Wiederholungskennzeichen ?

Beitragvon HeJu » Di 12. Jun 2018, 09:09

Ohne Beleuchtung ist leider nicht zulässig. Die 30€ sind unschlagbar im Preis.
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Re: Beleuchtetes Wiederholungskennzeichen ?

Beitragvon der kanadier » Di 12. Jun 2018, 18:05

Dann hättest du ja Blinker/Bremslicht/ Blinker/Bremslicht/Kennzeichenbeleuchtung/ Bremslicht/Blinker/Bremslicht / Blinker. Das würde ich so als unzulässig ansehen.

Einfach die Leuchtmittel rausschrauben wäre keine Option ?

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Re: Beleuchtetes Wiederholungskennzeichen ?

Beitragvon HeJu » Di 12. Jun 2018, 18:18

der kanadier hat geschrieben:
Di 12. Jun 2018, 18:05
Dann hättest du ja Blinker/Bremslicht/ Blinker/Bremslicht/Kennzeichenbeleuchtung/ Bremslicht/Blinker/Bremslicht / Blinker. Das würde ich so als unzulässig ansehen.

Einfach die Leuchtmittel rausschrauben wäre keine Option ?
Ja, wäre es. Aber..... ich erinnere mich .. .fast 25 Jahre her.... da hat der TÜV nicht funktionierende Nebelscheinwerfer bemängelt mit dem Kommentar, was dran ist, muss auch funktionieren .... ich habe sie dann direkt vor Ort abgesägt.

Wenn ich das jetzt so richtig verstanden habe ist die von mir angedachte Verwendung nicht zulässig, da 1. zu viele Blinker/Rück- und Bremsleuchten vorhanden wären. Und die Leuchten nicht in den von der STVZO vorgegebenen Position sind.

Nutzbar wäre es an einem Anhänger mit 790mm Gesamtbreite, dann wäre der Verwendungszweck legal.

Allerdings wühle ich immer noch in den Bestimmungen rum da es ja als Ersatz für verdeckte Rückleuchten am Fzg gelten soll. Und heute erst hatte ich wieder 2 PKWs mit Fahrradträgern auf der AHK vor mir, deren Wiederholungskennzeichen auch die Breite UND die Leuchten hatte wie in dem Link von mir.... Es muss doch für sowas auch ne Regelung geben ? Bauchgefühle sind in der nächtlichen Kontrolle weniger hilfreich.
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Re: Beleuchtetes Wiederholungskennzeichen ?

Beitragvon der kanadier » Di 12. Jun 2018, 20:45

Zum mich durch den § Dschungel schlagen fehlt mir momentan ehrlich gesagt die Motivation, daher kann ich dir keine verlässliche, rechtlich sauber begründete Antwort geben.

Auf die Schnelle hab ich bei Hella was gefunden: https://www.hella.com/MicroSite/soe/sit ... _19.08.pdf
Wie tragfähig das ganze ist, k.A, aber die machen das ja hauptberuflich ;)
Im Gegensatz zu einem Träger auf der AHK ist dieser Bedextender vermutlich fest mit dem Fahrzeug verbunden, oder ?

Eine verlässliche Aussage wird wohl nur ein Tüv/Dekra/Küs etc Prüfer geben können, ggf. mit Abnahme oder Schrieb.

Falls du eine verlässliche Antwort bekommst, teil es doch bitte mit, würde mich auch interessieren.

Gruß

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Re: Beleuchtetes Wiederholungskennzeichen ?

Beitragvon HeJu » Di 12. Jun 2018, 20:55

Danke Dir für den Link.

Der Bed-Extender ist ein abnehmbares Teil, was eingesetzt werden kann, um die heruntergeklappte Heckklappe als Ladefläche zu nutzen.
Also ca 50cm mehr Ladefläche nach hinten.

Ich werde dich weiter meine bisherige selbstgebastelte Lösung nutzen. Schade, die aus dem Link hätte mir optisch besser gefallen. Aber für die 2x im Jahr wo ich das überhaupt nutze.

Danke an alle Beteiligten ! Falls noch jemand was einfällt, bitte gerne her damit.
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Grüße,

Henner


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