E-Skateboards
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Hallo zusammen, auf LTO gibt es jetzt einen Artikikl zum Thema E-Skateboards.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... setzgeber/
Gruß K-Jag
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Re: E-Skateboards
Und nun?K-Jag hat geschrieben:Hallo zusammen, auf LTO gibt es jetzt einen Artikikl zum Thema E-Skateboards.
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Re: E-Skateboards
Eigentlich ist es gar nicht so schwer, sich vorzustellen wie man solche kleinen E- Fahrzeuge erfolgreich und sicher in den Straßenverkehr integriert. Aber dazu sind neben der Anpassung der Straßenverkehrsordnung bauliche Veränderungen in den Innenstädten erforderlich . Die Verkehrswege müssen mehr getrennt werden.K-Jag hat geschrieben:Hallo zusammen, auf LTO gibt es jetzt einen Artikikl zum Thema E-Skateboards.
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Selbst wenn die EU Regelungen finden würde, besteht noch eine sehr große Hürde diese Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Das dauert Jahre und eine weitere Chance auf emissionsarme Fortbewegung in den Innenstädten wird vertan nur weil die Anpassung der StVO bzw. StVZO von der Politik verpennt wird. Wenn es dann doch mal passiert, fahren Millionen kleine E-Fahrzeuge made in Asia auf unseren Straßen.
Re: E-Skateboards
Absolut ohne Polizeibezug, rein politische Belange.slugbuster hat geschrieben:Eigentlich ist es gar nicht so schwer, sich vorzustellen wie man solche kleinen E- Fahrzeuge erfolgreich und sicher in den Straßenverkehr integriert. Aber dazu sind neben der Anpassung der Straßenverkehrsordnung bauliche Veränderungen in den Innenstädten erforderlich . Die Verkehrswege müssen mehr getrennt werden.K-Jag hat geschrieben:Hallo zusammen, auf LTO gibt es jetzt einen Artikikl zum Thema E-Skateboards.
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Selbst wenn die EU Regelungen finden würde, besteht noch eine sehr große Hürde diese Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Das dauert Jahre und eine weitere Chance auf emissionsarme Fortbewegung in den Innenstädten wird vertan nur weil die Anpassung der StVO bzw. StVZO von der Politik verpennt wird. Wenn es dann doch mal passiert, fahren Millionen kleine E-Fahrzeuge made in Asia auf unseren Straßen.
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E-Skateboards
Ja und Nein. Die Polizei muss Gesetze durchsetzen, die eigentlich nicht mehr up to date sind . Das kann man schon diskutieren, außer man neigt dazu immer alles als von oben herab als gegeben hinzunehmen. (Passt eher zu einer Diktatur) Daher: Gibt es einen rechtlichen Spielraum der Polizei, wenn jemand mit so einem E-Board erwischt wird? Müssen die Eltern von z.B. 12jährigen Kindern vor Gericht landen , wenn ihre Kinder sich so ein Gerät von Freunden leihen und damit im öffentlichen Straßenverkehr herumfahren?MICHI hat geschrieben:Absolut ohne Polizeibezug, rein politische Belange.slugbuster hat geschrieben:Eigentlich ist es gar nicht so schwer, sich vorzustellen wie man solche kleinen E- Fahrzeuge erfolgreich und sicher in den Straßenverkehr integriert. Aber dazu sind neben der Anpassung der Straßenverkehrsordnung bauliche Veränderungen in den Innenstädten erforderlich . Die Verkehrswege müssen mehr getrennt werden.K-Jag hat geschrieben:Hallo zusammen, auf LTO gibt es jetzt einen Artikikl zum Thema E-Skateboards.
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Selbst wenn die EU Regelungen finden würde, besteht noch eine sehr große Hürde diese Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Das dauert Jahre und eine weitere Chance auf emissionsarme Fortbewegung in den Innenstädten wird vertan nur weil die Anpassung der StVO bzw. StVZO von der Politik verpennt wird. Wenn es dann doch mal passiert, fahren Millionen kleine E-Fahrzeuge made in Asia auf unseren Straßen.
Re: E-Skateboards
Ein 12jähriges Kind landet, ebensowenig wie die Eltern, vor einem Gericht.
Man braucht nicht einen Polizeibezug an den Haaren herbei ziehen.
Es gibt diverse anders gelagerte Foren, in denen man bei Interesse diskutieren kann.
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Re: E-Skateboards
Das muss man in solchen Fällen aber als von oben gegeben hinnehmen. In Deutschland gilt das Legalitätsprinzip.slugbuster hat geschrieben: ↑So 7. Okt 2018, 10:17Ja und Nein. Die Polizei muss Gesetze durchsetzen, die eigentlich nicht mehr up to date sind . Das kann man schon diskutieren, außer man neigt dazu immer alles als von oben herab als gegeben hinzunehmen. (Passt eher zu einer Diktatur) Daher: Gibt es einen rechtlichen Spielraum der Polizei, wenn jemand mit so einem E-Board erwischt wird?
Die Polizei unterliegt einem Strafverfolgungszwang und kann nicht anders als einzuschreiten.
Tut der einzelne Beamte das nicht, macht er sich selber strafbar.
Da kann man nichts diskutieren.
Daher ist das (leider) ein rein politisches Thema.
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Re: E-Skateboards
Tausende Dieselfahrzeuge ohne gültige ABE fuhren/fahren in Deutschland herum, ohne das die Polizei eingreifen sollte/ konnte. Es gibt also eine schon „ Kulanz“ wenn nur genug Leute betroffen sind und die z.B. die Autoindustrie genug Druck ausübt.Bones65 hat geschrieben:Das muss man in solchen Fällen aber als von oben gegeben hinnehmen. In Deutschland gilt das Legalitätsprinzip.slugbuster hat geschrieben: ↑So 7. Okt 2018, 10:17Ja und Nein. Die Polizei muss Gesetze durchsetzen, die eigentlich nicht mehr up to date sind . Das kann man schon diskutieren, außer man neigt dazu immer alles als von oben herab als gegeben hinzunehmen. (Passt eher zu einer Diktatur) Daher: Gibt es einen rechtlichen Spielraum der Polizei, wenn jemand mit so einem E-Board erwischt wird?
Die Polizei unterliegt einem Strafverfolgungszwang und kann nicht anders als einzuschreiten.
Tut der einzelne Beamte das nicht, macht er sich selber strafbar.
Da kann man nichts diskutieren.
Daher ist das (leider) ein rein politisches Thema.
Re: E-Skateboards
Das ist aber jetzt tatsächlich ein Vergleich von Äpfel und Birnen.
Da ich deine Beiträge hier schon eine Zeit beobachte, spare ich mir dir die Unterschiede zu erklären, weil ich denke, dass du nur liest und akzeptierst, was DU hören möchtest.
Nur noch der Form halber:
In dem einen Fall muss ich einschreiten, in dem anderen Fall kann ich es nicht. Und nicht, weil mir jemand gesagt hätte, dass ich das nicht soll oder die Bedingungen geschaffen hätte, dass ich es nicht kann. Sondern weil die Rechtslage (die seit Jahren in dieser Beziehung unverändert ist) das (noch) nicht hergibt.
Insofern unterscheidet sich unser Rechtssystem eben doch von einer Diktatur. Hier kann nämlich nicht mal eben gemacht werden, was gerade en vogue ist.
Und nur zur Klarstellung : Ich hasse Dieselfahrzeuge.
Da ich deine Beiträge hier schon eine Zeit beobachte, spare ich mir dir die Unterschiede zu erklären, weil ich denke, dass du nur liest und akzeptierst, was DU hören möchtest.
Nur noch der Form halber:
In dem einen Fall muss ich einschreiten, in dem anderen Fall kann ich es nicht. Und nicht, weil mir jemand gesagt hätte, dass ich das nicht soll oder die Bedingungen geschaffen hätte, dass ich es nicht kann. Sondern weil die Rechtslage (die seit Jahren in dieser Beziehung unverändert ist) das (noch) nicht hergibt.
Insofern unterscheidet sich unser Rechtssystem eben doch von einer Diktatur. Hier kann nämlich nicht mal eben gemacht werden, was gerade en vogue ist.
Und nur zur Klarstellung : Ich hasse Dieselfahrzeuge.
Re: E-Skateboards
Eine Diskussion über Dieselfahrzeuge lassen wir hier mal...
E-Skateboards haben genau so wie Hoverboards nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen. Alleine die Tatsache, dass diese Fahrzeuge nicht ohne Weiteres und einfach zu Bremsen sind (Stichwort Gefahrenbremsung), sollte jedem klar machen, warum diese Dinger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen haben. Sie mögen zwar im innerstädtischen Bereich ein angenehmes Fortbewegungsmittel sein, aus Verkehrssicherheitssicht sind sie das aber nicht.
Der hiesiger Straßenverkehr sollte ersteinmal mit E-Bikes/Pedelecs zurechtkommen, bevor hier schon das nächste elektrobetriebene Fortbewegungsmittel verlangt wird. Im Bereich E-Bike gehen die Unfallzahlen, zumindest bei uns, rapide nach oben. Zum einen gibt es immer mehr Fahrzeuge dieser Art auf der Straße. Zum anderen sind die Benutzer dieser Fahrzeuge (meist älter) nicht in der Lage, mit dieser elektronischen Fahrunterstützung umzugehen. Und hierbei handelt es sich um Fahrzeuge mit einfachem Bremssystem und gewohnter Bedienung.
E-Skateboards haben genau so wie Hoverboards nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen. Alleine die Tatsache, dass diese Fahrzeuge nicht ohne Weiteres und einfach zu Bremsen sind (Stichwort Gefahrenbremsung), sollte jedem klar machen, warum diese Dinger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen haben. Sie mögen zwar im innerstädtischen Bereich ein angenehmes Fortbewegungsmittel sein, aus Verkehrssicherheitssicht sind sie das aber nicht.
Der hiesiger Straßenverkehr sollte ersteinmal mit E-Bikes/Pedelecs zurechtkommen, bevor hier schon das nächste elektrobetriebene Fortbewegungsmittel verlangt wird. Im Bereich E-Bike gehen die Unfallzahlen, zumindest bei uns, rapide nach oben. Zum einen gibt es immer mehr Fahrzeuge dieser Art auf der Straße. Zum anderen sind die Benutzer dieser Fahrzeuge (meist älter) nicht in der Lage, mit dieser elektronischen Fahrunterstützung umzugehen. Und hierbei handelt es sich um Fahrzeuge mit einfachem Bremssystem und gewohnter Bedienung.
Bei vorliegenden (Verkehrs-)Straftaten geht der Ermessensspielraum von Polizeibeamten eigentlich gegen 0. Ich kenne jetzt aber keinen Kollegen, der so etwas jemals angezeigt hat.slugbuster hat geschrieben: ↑So 7. Okt 2018, 10:17Daher: Gibt es einen rechtlichen Spielraum der Polizei, wenn jemand mit so einem E-Board erwischt wird?
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Re: E-Skateboards
Es ist völlig normal und nicht dramatisch, wenn die Unfallzahlen der (25 Km/h) Pedelecs nach oben gehen. Die Anzahl dieser Fahrzeuge steigt rapide, also steigen auch die Unfallzahlen und die Polizei nimmt ja nur einen Teil dieser Unfälle überhaupt auf. Viele Senioren -innen , die früher vielleicht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Fahrrad gefahren sind, sind nun wieder mobiler. Solche positiven Entwicklungen kommen fast nie ohne Nachteile daher. Da hilft nur Aufklärung durch die Polizei, so wie bei Kindern in der Grundschule , aber man kommt an die Leute ja schlechter ran.Brot hat geschrieben:Eine Diskussion über Dieselfahrzeuge lassen wir hier mal...
E-Skateboards haben genau so wie Hoverboards nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen. Alleine die Tatsache, dass diese Fahrzeuge nicht ohne Weiteres und einfach zu Bremsen sind (Stichwort Gefahrenbremsung), sollte jedem klar machen, warum diese Dinger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen haben. Sie mögen zwar im innerstädtischen Bereich ein angenehmes Fortbewegungsmittel sein, aus Verkehrssicherheitssicht sind sie das aber nicht.
Der hiesiger Straßenverkehr sollte ersteinmal mit E-Bikes/Pedelecs zurechtkommen, bevor hier schon das nächste elektrobetriebene Fortbewegungsmittel verlangt wird. Im Bereich E-Bike gehen die Unfallzahlen, zumindest bei uns, rapide nach oben. Zum einen gibt es immer mehr Fahrzeuge dieser Art auf der Straße. Zum anderen sind die Benutzer dieser Fahrzeuge (meist älter) nicht in der Lage, mit dieser elektronischen Fahrunterstützung umzugehen. Und hierbei handelt es sich um Fahrzeuge mit einfachem Bremssystem und gewohnter Bedienung.
Bei vorliegenden (Verkehrs-)Straftaten geht der Ermessensspielraum von Polizeibeamten eigentlich gegen 0. Ich kenne jetzt aber keinen Kollegen, der so etwas jemals angezeigt hat.slugbuster hat geschrieben: ↑So 7. Okt 2018, 10:17Daher: Gibt es einen rechtlichen Spielraum der Polizei, wenn jemand mit so einem E-Board erwischt wird?
Re: E-Skateboards
Ooooder ... ganz verrückte Idee ... EIGENVERANTWORTUNG.
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Re: E-Skateboards
Ach, so ein 3 Liter V6 hat schon wasUnd nur zur Klarstellung : Ich hasse Dieselfahrzeuge.
Gruß
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Re: E-Skateboards
Joa. Bis man mal in nem ordentlichen V8 gesessen hat - allerdings als Benziner
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