Hallo ihr.
War schon lang nimmer da, aber hätte da mal eine verkehrsrechtliche Frage.
Hoffe, sie war noch nicht da und ihr könnt mir Auskunft geben.
Freundin hat an den beiden Autos Saison, einmal 4-10 und einmal 11-3. Es dreht sich um das Winterauto. Das hatte noch TÜV bis 3/2018, wir sind dann nicht mehr im März zum TÜV gekommen, da ich noch einige Mängel über die Sommermonate beseitigt habe.
Nun muss ja heute Nacht das Sommerauto rein u das Winterauto raus, aber der TÜV ist ja seit Ende März abgelaufen und wir konnten ja net zum TÜV, da ja keine Versicherung wegen Saison. So nun müssen wir das Auto heute Nacht wechseln und können ja morgen auch net zu TÜV da Feiertag. Einen TÜV Termin haben wir bereits am 2.11 damit die Sache erledigt ist.
So nun die Frage, gibt es da Probleme, da ja der TÜV um mehr als 7 Monate überschritten ist und es da ja zumindest früher in den Punktebereich geht oder gibt es da Ausnahmen wegen Saison?
Wir haben einen TÜV Ingenieur in der Familie, der sagte, dass es so gewertet wird als wenn der TÜV nun nur ein Monat überzogen wäre, da Saison, aber ich trau net so, deswegen wollte ich hier nochmal nochfragen.
Es dreht sich um Bayern aber die StVO u die StVZO ist ja Bundesgesetz.
Gruß 3---
Saisonkennzeichen und TÜV
Saisonkennzeichen und TÜV
Ich mag keine Signaturen, weil die doof sind. :-)
Re: Saisonkennzeichen und TÜV
Hallo,
Eine HU die zwischen 4-8 Monate überfällig ist hat ein Verwarngeld von 25,- zur Folge. Von daher muss da kein grosses Trara gemacht werden.
Ausnahmen bzgl. Saisonkennzeichen sind mir nicht bekannt.
Wie der TÜV das letztlich regelt, entzieht sich meiner Kenntnis
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Eine HU die zwischen 4-8 Monate überfällig ist hat ein Verwarngeld von 25,- zur Folge. Von daher muss da kein grosses Trara gemacht werden.
Ausnahmen bzgl. Saisonkennzeichen sind mir nicht bekannt.
Wie der TÜV das letztlich regelt, entzieht sich meiner Kenntnis
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Re: Saisonkennzeichen und TÜV
Ich meine der Zeitraum ruht.
Dein TÜV ist abgelaufen mit Ende 03. April bis Oktober als nicht Betriebszeitraum zählt nicht. Somit ist morgen der erste Tag wo du TÜV brauchst. Morgen Feiertag, übermorgen Termin. Passt. Keine 25 Euro.
Dein TÜV ist abgelaufen mit Ende 03. April bis Oktober als nicht Betriebszeitraum zählt nicht. Somit ist morgen der erste Tag wo du TÜV brauchst. Morgen Feiertag, übermorgen Termin. Passt. Keine 25 Euro.
Re: Saisonkennzeichen und TÜV
Kannst du den Beleg dazu liefern?vladdi hat geschrieben:Ich meine der Zeitraum ruht.
Dein TÜV ist abgelaufen mit Ende 03. April bis Oktober als nicht Betriebszeitraum zählt nicht. Somit ist morgen der erste Tag wo du TÜV brauchst. Morgen Feiertag, übermorgen Termin. Passt. Keine 25 Euro.
In welcher Rechtsnorm ist das zu finden?
Wäre ganz interessant.
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Re: Saisonkennzeichen und TÜV
Irgendwo in den Anlagen der StVZO.
Das Fz ist ja quasi stillgelegt. Und da ruht dann die TÜV Pflicht.
Das Fz ist ja quasi stillgelegt. Und da ruht dann die TÜV Pflicht.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Saisonkennzeichen und TÜV
In der Anlage, die auch eine TÜV Pflicht auferlegt? Wäre für Dekra und GTÜ ja interessant zu wissen.
Es wäre aber Anlage VIII, Zif. 2.6:
Es wäre aber Anlage VIII, Zif. 2.6:
2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen.
Re: Saisonkennzeichen und TÜV
Danke, dazugelernt.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:In der Anlage, die auch eine TÜV Pflicht auferlegt? Wäre für Dekra und GTÜ ja interessant zu wissen.
Es wäre aber Anlage VIII, Zif. 2.6:
2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen.
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Re: Saisonkennzeichen und TÜV
Danke Leute.
Dann war meine Frage auch für den ein oder anderen auch noch lehrreich
und ich muss mir bis übermorgen keine Sorgen machen und mich nicht vor der Polizei fürchten
Dann war meine Frage auch für den ein oder anderen auch noch lehrreich
und ich muss mir bis übermorgen keine Sorgen machen und mich nicht vor der Polizei fürchten
Ich mag keine Signaturen, weil die doof sind. :-)
Re: Saisonkennzeichen und TÜV
Vor der Polizei muss man sich nie fürchten ;)
Re: Saisonkennzeichen und TÜV
Schade, dass es hier keinen Like-Button gibt.
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