Ich brauche hier mal euren Rat:
Bei einer Verkehrskontrolle waren auf der FE die Schlüsselzahlen Angepasste Lenkeinrichtung, Angepasste Bedieneinrichtungen und Angepasste Bremseinrichtungen.
Am Fahrzeug war überhaupt nichts verändert.
Der Fahrer hatte eine rechte Hand, die nicht mehr gebrauchsfähig war und er war gehbehindert (insgesamt 50 %) schwerbehindert laut Ausweis.
Meine Frage ist: Da er die Schlüsselzahlen ohne Unterpunkte in seiner FE hatte (20 statt 20.1 z.B.), woher weiss ich dann wie diese Einrichtungen auszusehen haben? Es ist alles zu allgemein gehalten
Ich war beim LRA und diese haben keine Unterlagen mehr. Der TÜV konnte mir auch keine Auskunft geben.
Ich meine, dass der Fahrer doch irgendwo Unterlagen haben muss, aus denen hervorgeht, wie das Auto auszusehen hat.
Angepasst kann nämlich vieles heißen, wenn in der FE keine Unterpunkte stehen.
Anzeige wegen Fahren ohne FE steht zwar, aber ich komme hier trotzdem nicht weiter.
Danke für eure Antworten
Fahrerlaubnisbeschränkungen
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- Sergeant
- Beiträge: 671
- Registriert: Sa 20. Nov 2010, 13:43
Re: Fahrerlaubnisbeschränkungen
Naja, ich würde sagen es muss dann halt einer der passenden Unterpunkte erfüllt sein, z.B Handbremse wenn es das linke Bein ist oder eben ein Knauf am Lenkrad, wenn er nur einen Arm nutzen kann.
Im Zweifelsfall sagst du, ist nicht angepasst und ein Gutachter müsste letztlich entscheiden, wer recht hat.
Für die Anzeige ja aber erstmal unerheblich, wenn nichts gemacht ist liegt der Verstoß vor und wird angezeigt, Weiterfahrt untersagt etc.
Wär interessant zu wissen was bei rauskommt.
Im Zweifelsfall sagst du, ist nicht angepasst und ein Gutachter müsste letztlich entscheiden, wer recht hat.
Für die Anzeige ja aber erstmal unerheblich, wenn nichts gemacht ist liegt der Verstoß vor und wird angezeigt, Weiterfahrt untersagt etc.
Wär interessant zu wissen was bei rauskommt.
Re: Fahrerlaubnisbeschränkungen
Werde euch hier auf jeden Fall aufm Laufenden Halten.
Einen Knauf hatte er vom alten Fahrzeug dabei. Dieser war jedoch nicht angebracht. Außerdem müsste das Anbringen des Knaufs ohnehin der TÜV bestätigen?
Zu Schlüsselzahl 35: Seine rechte Hand ist quasi geballt. Wenn er links lenkt, kann er rechts theoretisch mit der geballten Hand das Automatikgetriebe am Mercedes rechts neben dem Lenkrad bedienen. Muss für sowas die Hand komplett in Ordnung sein oder würde es z.B. reichen, wenn man mit der Handoberfläche oder Unterarm diesen Hebel betätigt?
Einen Knauf hatte er vom alten Fahrzeug dabei. Dieser war jedoch nicht angebracht. Außerdem müsste das Anbringen des Knaufs ohnehin der TÜV bestätigen?
Zu Schlüsselzahl 35: Seine rechte Hand ist quasi geballt. Wenn er links lenkt, kann er rechts theoretisch mit der geballten Hand das Automatikgetriebe am Mercedes rechts neben dem Lenkrad bedienen. Muss für sowas die Hand komplett in Ordnung sein oder würde es z.B. reichen, wenn man mit der Handoberfläche oder Unterarm diesen Hebel betätigt?
Re: Fahrerlaubnisbeschränkungen
@der kanadier: Du meinst sicher das rechte Bein... ;-)
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- Sergeant
- Beiträge: 671
- Registriert: Sa 20. Nov 2010, 13:43
Re: Fahrerlaubnisbeschränkungen
@ Diag: ja, das andere linke Bein meinte ich...
Kommt davon wenn man nicht richtig nachdenkt
@ DGSN
Wenn er mit der rechten Faust den Automatikhebel verlässlich bedienen kann, seh ich kein Problem. Zumal er den Hebel ja nicht schnell oder in Eile bedienen muss. Theoretisch kann er es ja auch gefahrlos mit der linken Hand machen ( Fzg steht, umgreifen, schalten, zurück)
Interessant wird es wenn er eine Handbedienung für die Bremse hat, weil das rechte Bein nicht funktioniert.
Kommt davon wenn man nicht richtig nachdenkt
@ DGSN
Wenn er mit der rechten Faust den Automatikhebel verlässlich bedienen kann, seh ich kein Problem. Zumal er den Hebel ja nicht schnell oder in Eile bedienen muss. Theoretisch kann er es ja auch gefahrlos mit der linken Hand machen ( Fzg steht, umgreifen, schalten, zurück)
Interessant wird es wenn er eine Handbedienung für die Bremse hat, weil das rechte Bein nicht funktioniert.
Re: Fahrerlaubnisbeschränkungen
Es wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.
Wie und ob die Führerscheinstelle tätig geworden ist, werde ich wohl nie erfahren.
Wie und ob die Führerscheinstelle tätig geworden ist, werde ich wohl nie erfahren.
Re: Fahrerlaubnisbeschränkungen
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