Reifengröße eintragen beim Motorrad

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Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon slugbuster » Sa 19. Okt 2019, 05:14

Hallo, mal eine an die Spezialisten für Zulassungsfragen/ Erlöschen BE etc.

Beim Motorrad kann man , anders als beim PKW keine Alternativen eintragen lassen. D.h. zum Beispiel das eingetragene Stoßdämpfer beim Rückbau auf Originale wieder ausgetragen werden müssen .

Gilt das auch für Reifengrößen ?
Hintergrund: Ab 2020 muss man Neureifen (ab Herstellung 2020) eintragen lassen , wenn diese eine andere Größe haben. Das geht nur mit der Herstellerfreigabe , die es ja auch jetzt gibt und die bis jetzt allein ausreichend war.

Zum Thema siehe auch:
https://www.motorradonline.de/news/reif ... heinigung/

Werden die alten , in der BE genannten Reifengrößen dann ungültig oder kann man problemlos auf die originale Reifengröße zurück ? (Mit Herstellerfreigabe, da es die alten Reifen gar nicht mehr zu kaufen gibt)
Oder muss man bei jedem Reifenwechsel / Herstellerwechsel die Reifen neu eintragen lassen ?

Die Polizei muss ja damit ab 2020 umgehen und vielleicht gabs ja schon eine Fortbildung/Info in der Richtung.
Oder ist das wieder so eine unklare Regelung als Beschäftigung für die Gerichte und den TÜV/ Dekra etc. ?

Danke !
Zuletzt geändert von slugbuster am Sa 19. Okt 2019, 05:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon 1957 » Sa 19. Okt 2019, 08:08

Man kann auch als Polizist Prioritäten setzen.
Nicht jede Bestimmung hat wesentliche Bedeutung.
Der Artikel sagt doch alles, die Entscheidung ist noch nicht gefallen.

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Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon slugbuster » Sa 19. Okt 2019, 08:32

1957 hat geschrieben:Man kann auch als Polizist Prioritäten setzen.
Nicht jede Bestimmung hat wesentliche Bedeutung.
Der Artikel sagt doch alles, die Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Oh sorry, falscher Link. Die Entscheidung ist gefallen und wurde im Verkehrsblatt veröffentlicht. Wenn deshalb die BE erlischt, kann es schon relevant sein.

https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... chend/amp/

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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon 1957 » Sa 19. Okt 2019, 09:55

Für mich gilt dann Satz 1. die Huu wird‘s richten.

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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon Syzygy » Sa 19. Okt 2019, 16:06

Auf die Reifengrößenkombinationen mit denen das FZ ausgeliefert wird und mit denen es ja auch homologisiert wurde, kannst Du immer wieder zurück. Die stehen in der CoC auch drin.

Abweichende Reifengrößen müssen zukünftig auch bei Motorrädern eingetragen werden, das ist bei PKW aber auch so. Da kannste auch nicht einfach alles drauf tun wofür dir der Reifenhersteller 'ne Freigabe gibt. Wenn das bisher bei Motorrädern "geduldet" war, okay. Ab 2020 halt nicht mehr, ist aber keine Katastrophe, wird dann einfach nur genauso gehandhabt wie bei PKW.
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Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon slugbuster » Sa 19. Okt 2019, 17:06

Syzygy hat geschrieben:Auf die Reifengrößenkombinationen mit denen das FZ ausgeliefert wird und mit denen es ja auch homologisiert wurde, kannst Du immer wieder zurück. Die stehen in der CoC auch drin.

Abweichende Reifengrößen müssen zukünftig auch bei Motorrädern eingetragen werden, das ist bei PKW aber auch so. Da kannste auch nicht einfach alles drauf tun wofür dir der Reifenhersteller 'ne Freigabe gibt. Wenn das bisher bei Motorrädern "geduldet" war, okay. Ab 2020 halt nicht mehr, ist aber keine Katastrophe, wird dann einfach nur genauso gehandhabt wie bei PKW.
Nein , das stimmt leider so nicht.
a) Eine bestehende Herstellerbindung bleibt und lässt sich nicht austragen.
In der BE steht nicht nur die Reifengröße sondern auch der genaue Typ des Reifens.

Das gibt’s bei PKWs nicht.

b) Wenn es die Reifen lt. Herstellerbindung nicht mehr gibt , kann (!) ein Hersteller neue Tests machen wenn (!) er denn für einen Reifen auf diesem Motorradtyp einen Markt sieht.
Wenn nicht schränkt sich die Auswahl immer weiter ein.
Nette Situation in die uns der Gesetzgeber da für ein Verschleißteil
(hält so 3000 - 10000Km) gebracht hat.

c) Jetzt kommt noch die neue Situation dazu. Bei Rückrüstung stellt man fest, das es die in der BE genannten Reifentypen nicht mehr gibt. Die Reifengröße schon, aber den in der BE genannten Typ nicht mehr.

Fazit: Letztendlich hält man sich „alte“ Reifen für die TÜV Abnahme zurück und fährt ansonsten zwar die richtige Größe , aber das falsche Fabrikat. Hoffentlich merkt das keiner ...
Übrigens: Es geht z.B. um eine BMW , nicht uralt aber noch mit Herstellerbindung für die Reifen. Nicht um irgendwelche Exoten, die nur 100 mal gebaut wurden, da muss man die Reifen wahrscheinlich bald selbst schnitzen.

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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 19. Okt 2019, 17:59

Jetzt mal langsam.
Ich fahre jetzt das 3. Motorrad, bei dem ersten stand ein Hersteller bei den anderen schon nicht mehr. Ich war damals an Michalin gebunden, bin aber mit Freigabe Dunlop gefahren. Ab Motorrad Nr. 2 und 3 war's völlig Hupe.

Das steht doch: Abweichende Reifengröße - Herstellerfreigabe nicht mehr ausreichend.

Sprich, du kannst nicht einfach einen 180er Hinterreifen darauf kloppen, auch wenn es dafür eine Freigabe gibt. Diese Reifengröße muß in den CoC - Daten stehen. Steht diese Größe nicht drin, muss man logischerweise was machen? Genau, diese Änderung abnehmen lassen.
Da es sich um eine R / R - Kombination handelt, gehts zum aaS / aaP und mit der Abnahme muss eine Berichtigung der Papiere erfolgen.

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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon slugbuster » Sa 19. Okt 2019, 18:30

Ghostrider1 hat geschrieben:Jetzt mal langsam.
Ich fahre jetzt das 3. Motorrad, bei dem ersten stand ein Hersteller bei den anderen schon nicht mehr. Ich war damals an Michalin gebunden, bin aber mit Freigabe Dunlop gefahren. Ab Motorrad Nr. 2 und 3 war's völlig Hupe.

Das steht doch: Abweichende Reifengröße - Herstellerfreigabe nicht mehr ausreichend.

Sprich, du kannst nicht einfach einen 180er Hinterreifen darauf kloppen, auch wenn es dafür eine Freigabe gibt. Diese Reifengröße muß in den CoC - Daten stehen. Steht diese Größe nicht drin, muss man logischerweise was machen? Genau, diese Änderung abnehmen lassen.
Da es sich um eine R / R - Kombination handelt, gehts zum aaS / aaP und mit der Abnahme muss eine Berichtigung der Papiere erfolgen.
Es ging hauptsächlich darum, ob man bei der Eintragung der neuen Reifengröße, den Eintrag für die alte Größe verliert. Ich wechsle beim Motorrad die Reifen mit Originalfelgen hin- und her. Je nach Einsatzgebiet. Das geht mit den Herstellerfreigaben bisher legal. Überspitzt gefragt: Muss ich zukünftig jeden Montag zum TÜV und Straßenverkehrsamt wenn ich am WE mal ich die Reifengröße ändere? Oder werden zukünftig wie beim PKW x Reifengrößen / Kombinationen parallel eingetragen ?
Beim Motorrad muss eigentlich immer das dran sein, was eingetragen ist. Bei Rückbau muss es ausgetragen werden.
Beim PKW ist das anders .

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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon 1957 » Sa 19. Okt 2019, 19:13

ALso früher konnte man mehrere Variationen eintragen lassen.

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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon Ghostrider1 » So 20. Okt 2019, 10:57

Die Frage kannst du dir selber beantworten.
Wieso sollte man die bereits eingetragen Größen verlieren, wenn baulich nichts verändert wurde?
Das Fahrzeug wurde damit abgenommen.

Wird das Fahrzeug baulich verändert ( z B. breitere Schwinge usw . ) dann kann es passieren , da die originale Bereifung nicht mehr auf die notwendigen Felgen passt.
Wird so etwas durch aaS / aaP abgenommen bekommt man auch ein Schreiben mit, was in den Papieren geändert wird.

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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon slugbuster » So 20. Okt 2019, 11:08

Ghostrider1 hat geschrieben:Die Frage kannst du dir selber beantworten.
Wieso sollte man die bereits eingetragen Größen verlieren, wenn baulich nichts verändert wurde?
Das Fahrzeug wurde damit abgenommen.

Wird das Fahrzeug baulich verändert ( z B. breitere Schwinge usw . ) dann kann es passieren , da die originale Bereifung nicht mehr auf die notwendigen Felgen passt.
Wird so etwas durch aaS / aaP abgenommen bekommt man auch ein Schreiben mit, was in den Papieren geändert wird.
Ok, es wird baulich nichts verändert. Lediglich vorn ein schmalerer Reifen verwendet und hinten Originalgrösse, aber gleiches Fabrikat wie vorn wegen Reifenbindung. (Bisher mit Herstellerbescheinigung ausreichend, lasse ich aber bald eintragen) Damit geht die Kiste mit Sozia und Gepäck leichter um die Ecke.
Rückbau mit z.B. nach dem Urlaub wen ich mehr allein unterwegs bin. Der fette Originalreifen vorn sieht halt besser aus und fährt sich ohne Gepäck auch fast so gut wie der schmale. Bei der BMW kann man die Räder fast so einfach wie beim Auto tauschen.

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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon wolfi71 » Do 24. Okt 2019, 20:49

was ich nicht verstehe, diese Herstellerbindung, die hat man bei den PKW ja auch gutem Grund abgeschafft. Teilweise war sogar das Reifenmodell vorgeschrieben, mit einem ganzen Rattenschwanz, wenn der Hersteller den eingestellt hat. Dann war nämlich der Autohersteller verpflichtet andere Modelle freizugeben, zum Teil für 10-15 Jahre alte Modelle. Irgendwann wurde es denen zuviel und es fiel weg. Das kann beim Moped ähnlich gehen, die Hersteller auffordern ein Ersatzmodell zu benennen. Das stinkt denen bald und es kommen allgemeine Freigaben.

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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon Syzygy » Fr 25. Okt 2019, 17:59

Bei welchen aktuellen Motorrädern gibts denn tatsächlich noch 'ne Herstellerbindung? Mein Motorradhändler berät seine Kunden seit Jahren gemäß ihres Fahrprofils und Motorrades dahingehend, welchen Reifen sie aufziehen sollten, da die Originalbereifung oft weitab des Ideals ist. Gerade wenn alle paar Jahre neue Modelle mit verbesserten Profilen/Mischungen am Markt sind, ist das teilweise echt ein Sprung nach vorn was Grip angeht. Manch kleine 125er oder 300er wird mit recht preiswerten Reifen ausgeliefert um eben am hart umkämpften Einsteigermarkt zu punkten, wenn man denen gute Michelins, Pirellis oder Dunlops aufzieht fühlt es sich an als fährt man ein anderes Bike (übertrieben ausgedrück). Er gibt den Leuten dann die entsprechende Reifenfreigabe mit und gut ist, da gabs noch nie Stress, weder mit TÜV noch mit einer Kontrolle.

Ich zitiere mal aus einer ADAC-Publikation:
In der Praxis hat sich in Sachen Reifenbindung bei Motorrädern nichts geändert.
Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und weitgehend bekannten Praxis wenig ge-
ändert. Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss
sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in
den Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen üblicherweise bei den einzelnen Motorradfahrten nicht mitgeführt
werden, vielfach wird es allerdings empfohlen, um bei Verkehrskontrollen mögliche Beanstandungen an Ort und Stelle abwehren zu können.
Details hierzu sind den Unbedenklichkeitserklärungen selbst zu entnehmen. Eine Vorführung des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B.
TÜV, Dekra, GTÜ,….) und/oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen einer
Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in der Bescheinigung gefordert.
und
Unabhängig von der Regelungen entsprechend Punkt 3. und 4. haben einzelne Überwachungsorganisationen in jüngster Zeit immer wieder die Ansicht vertreten, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges grundsätzlich erlischt, wenn eine abweichende Reifendimension montiert wird.
Dies gelte auch, so die Ansicht, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers für die Fahrzeug-Reifen-Kombination vorliegt und alle in dieser Unbedenklichkeitserklärung genannten Auflagen (z.B. Fahrzeug befindet sich im serienmäßigen Zustand entsprechend der ursprünglichen Typgenehmigung) erfüllt sind. In einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums von Ende 2016 wurde neuerlich bestätigt, dass die Betriebserlaubnis in diesem Falle entgegen der Ansicht der genannten Prüforganisationen nicht erlischt. Verwiesen wird dabei auf § 19 Abs. 3 Nr. 2
StVZO (§ 19 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“). Eine neuerliche Begutachtung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sowie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Allerdings sollte die Unbedenklichkeitserklärung zu dieser FahrzeugReifen-Kombination mitgeführt werden. Sollte die beschriebene zulässige Umrüstung im Rahmen einer Hauptuntersuchung beanstandet und in der Folge durch den Prüfer ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt werden, erscheint es durchaus sinnvoll und erfolgsversprechend, der Löschung der Betriebserlaubnis schriftlich zu widersprechen.
Vielleicht hilft das. Lt. meinen Infos ist das aktuelle Sachlage.

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
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Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon slugbuster » Sa 26. Okt 2019, 01:55

Syzygy hat geschrieben:Bei welchen aktuellen Motorrädern gibts denn tatsächlich noch 'ne Herstellerbindung? ........die Originalbereifung oft weitab des Ideals ist.
Immerhin haben noch so viele ältere Motorräder bis ca. 2007 eine Herstellerbindung, dass sich der Gesetzgeber der Sache nochmal angenommen hat.

Die Reifentechnologie hat große Fortschritte gemacht und grade für Fahrten bei Nässe gibt es mittlerweile , viel bessere und sicherere Reifen gleicher Dimension. Diese dürfen z.B. unsere Niederländischen und Französischen Freunde auch ohne Reifenfreigabe auf deutschen Straßen nutzen und sind begeistert von dem Grip . Der Zugang zu besseren, modernen Reifen auch in Originalgrösse (!) bleibt uns für ältere Motorräder auch mit der Neuregelung verwehrt, da die Hersteller kaum Interesse mehr an Freigaben für die älteren Maschinen haben und die aufwändigen Tests ja auch nur für Deutschland benötigt werden.

Die neue Regelung „entwertet” zusätzlich noch die Herstellerfreigaben , da eine andere Reifendimension ab 2020 trotz Herstellerfreigabe eingetragen werden muss. (Was haben die Reifenhersteller falsch gemacht? ) Die neue Regelung ist lediglich eine zusätzliche, kostenpflichtige Formalie , die technisch nichts verbessert. Für die Polizei wird es auch etwas aufwändiger, da anhand des Herstelldatums des Reifens festgestellt werden muss, ob die Regelung überhaupt greift. Chance verpasst.

schreyhalz
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Re: Reifengröße eintragen beim Motorrad

Beitragvon schreyhalz » Di 29. Okt 2019, 16:06

Moin Moin !

leider ist bislang keine einzige zutreffende Antwort gegeben worden , auch die Links haben einen falschen Inhalt.

Wie war es denn wirklich bisher?
Motorräder , die ab Werk eine Reifentypbindung hatten , konnten mit anderen Reifen ohne zusätzliche Abnahme ausgerüstet werden , wenn es eine Freigabe für diese Bereifung vom Motorradhersteller oder Reifenhersteller gab.
Im Gegensatz zum PKW konnte sogar der Reifenhersteller eine Grösse freigeben , die der Motorradhersteller nicht vorgesehen hatte. Das sollte nach unseren allwissenden Politikern nicht zu beanstanden sein.

Was hat sich nun geändert?
Im Prinzip fast nichts , selbst die nicht vorgesehene Reifengrösse ist nach wie vor nicht zu beanstanden , wenn sie folgende Bedingungen erfüllt :
1. Die Reifenbreite ist gleich der vom Motorradhersteller freigegebenen Breite oder liegt zwischen freigegebenen Grössen.
2. Der Abrollumfang muss ebenfalls innerhalb der serienmässigen Abrollumfänge liegen.

Nur wenn eine oder beide Bedingungen nicht erfüllt sind , ist der Reifen trotz Freigabe nicht zulässig , kann aber ggf. unter Auflagen ( z.B. Tachoangleichung) durch eine Einzelabnahme legalisiert werden.

damit ist man immer noch liberaler als beim PKW , bei dem trotz anderslautender Behauptungen , eingetragene Reifentypen nach wie vor meistens immer noch gültig sind. Aber das ist eine andere und kompliziertere Geschichte...

MfG Volker


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