ich bin während des Dienstes auf ein Problem gestoßen, dass ich im Kollegenkreis noch nicht klären konnte.
Es wurde eine Person mit einem E-Scooter festgestellt, der eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h hat. Folglich hat der Scooter keine ABE.
Abgesehen von den Verstößen gegen das PflVG & StVG (Fahren ohne) würde ich natürlich gerne noch eine Ahndung für die Inbetriebnahme Fahrzeuges ohne ABE einleiten. Einfach der Ordnung halber .
Die einzige Ordnungswidrigkeit, die sich auf einen derartigen Verstoß bezieht, ist die TBN 602606
Diese Ordnungswidrigkeit bezieht sich ja aber nur auf Elektrokleinstfahrzeuge. Da der Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h hat, ist er laut Definition kein Elektrokleinstfahrzeug mehr, und muss wie ein reguläres KFZ behandelt werden. Diese könnten ja theorethisch auch mit einer EBE abgenommen werden."Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne die dafür erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße in Betrieb."
Nun konnte ich in der BKatV keine einzige TBN für die Inbetriebnahme eines KFZ ohne ABE/EBE finden. Auch in der STVO und STVZO konnte ich in den OWi-Paragraphen keinen Satz finden, der einen derartigen Verstoß unter Strafe stellt. Ist früher warscheinlich einfach nie vorgekommen
Vielleicht stehe ich hier ja auch nur auf dem Schlauch, Verkehrsrecht ist nicht gerade mein Spezialgebiet
Habt ihr eine Idee?