Drittstaatler FE prüfungsfrei umschreiben

Alles zum Thema Verkehrsrecht

Moderatoren: Brot, Boxerwolf

-Sherlock Holmes-
Constable
Constable
Beiträge: 53
Registriert: Mi 3. Apr 2013, 15:14

Drittstaatler FE prüfungsfrei umschreiben

Beitragvon -Sherlock Holmes- » Di 31. Mär 2020, 16:54

Moin zusammen,

im 28 VI FEV ist ja u.a geregelt, dass eine EU/EWR-Fahrerlaubnis nicht nicht im Sinne des 28 I gültig ist, wenn sie auf der prüfungsfreien Umschreibung einer FE aus einem Drittstaat beruht.
Dies ist meines Wissens nach zB der Fall, wenn eine Fahrerlaubnis aus Moldavien in Rumänien umgeschrieben wird.

Sind euch ähnliche Fälle, oder gar eine Liste derartiger Konstellation bekannt?
Könnte mir beispielsweise vorstellen, dass es sich bei Albanien und Italien ähnlich verhält. Eine verlässliche Quelle habe ich dazu leider nicht gefunden. :nein:

Gruß Sherlock
:hallo:

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27025
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Drittstaatler FE prüfungsfrei umschreiben

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 31. Mär 2020, 17:03

Gab es da nicht eine Anlage oder einen Ausführungserlass zu?
Da sollte eigentlich in deinem VK ein Experte sitzen, der dir das steuern kann.
:lah:

-Sherlock Holmes-
Constable
Constable
Beiträge: 53
Registriert: Mi 3. Apr 2013, 15:14

Re: Drittstaatler FE prüfungsfrei umschreiben

Beitragvon -Sherlock Holmes- » Di 31. Mär 2020, 17:09

Gibt soweit ich weiß nur die Anlage 11 zur FEV, welche regelt, welche FE in Deutschland prüfungsfrei umgeschrieben werden kann...

In unserem Arbeitsfeld für Verkehr hat man mich nur mit großen Augen angeguckt :/

Wollte die Tage aber nochmal bei der hiesigen Autobahndienststelle nachfragen.

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3853
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Drittstaatler FE prüfungsfrei umschreiben

Beitragvon Brot » Di 31. Mär 2020, 18:11

Vielleicht kannst du hier etwas finden:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... hland.html

Zumindest zwischen der BRD und Mazedonien gibt es eine Absichtserklärung. Diese ist unter dem o.g. Link zu finden sowie auch weitere Merkblätter.

Inspektor_GER

Re: Drittstaatler FE prüfungsfrei umschreiben

Beitragvon Inspektor_GER » Mi 1. Apr 2020, 15:58

Wenn eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis prüfungsfrei aufgrund einer Drittstaatsfahrerlaubnis erlangt wurde, deren ursprünglich ausstellender Staat nicht in Anlage 11 der FeV genannt ist, so ist diese Fahrerlaubnis wie die ursprüngliche Drittstaatsfahrerlaubnis zu behandeln, sie fällt also unter § 29 FeV und gilt nach Wohnsitzverlegung nur noch sechs Monate im Inland.

Ob eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis aufgrund einer Drittstaatsfahrerlaubnis erlangt wurde, erkennt man ganz einfach anhand der Rückseite des Führerscheins; in einem solchen Fall steht nämlich in Zeile 12 die Kennziffer "70" mit dem Landeskürzel des ursprünglichen Staates sowie die alte Führerscheinnummer, das sieht dann z.B. so aus: "70.123456789MD" Hier ist der ursprünglich ausstellende Staat z.B. Moldau.

Lediglich, wenn der Staat in Anlage 11 genannt ist, gilt die o.g. Einschränkung nicht, die Fahrerlaubnis muss dann also nicht umgeschrieben werden, sondern wird wie eine "echte" EU-/EWR-Fahrerlaubnis behandelt. Die Staatenliste kann hier eingesehen werden.

Albanien ist in der Liste übrigens nicht aufgeführt, eine italienische Fahrerlaubnis, welche aufgrund einer albanischen Fahrerlaubnis erlangt wurde, unterliegt somit § 29 FeV und verliert sechs Monate nach Wohnsitzverlegung ihre Gültigkeit.

Aus eigener Kontrollerfahrung kann ich berichten, dass es in solchen Fällen (meistens rumänische FE aus Moldau oder spanische FE aus Markokko) regelmäßig ordentliche Strafbefehle hagelt.

-Sherlock Holmes-
Constable
Constable
Beiträge: 53
Registriert: Mi 3. Apr 2013, 15:14

Re: Drittstaatler FE prüfungsfrei umschreiben

Beitragvon -Sherlock Holmes- » Fr 3. Apr 2020, 11:12

Danke für die bisherigen Antworten!
Inspektor_GER hat geschrieben:
Mi 1. Apr 2020, 15:58
Albanien ist in der Liste übrigens nicht aufgeführt, eine italienische Fahrerlaubnis, welche aufgrund einer albanischen Fahrerlaubnis erlangt wurde, unterliegt somit § 29 FeV und verliert sechs Monate nach Wohnsitzverlegung ihre Gültigkeit.
Aber nur weil Albanien nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, heißt das ja nicht automatisch, dass der 29 FeV Anwendung findet. Vielmehr ist ja aus dem 28 VI die Frage, ob der Umtausch in Italien prüfungsfrei oder im Rahmen einer wie auch immer gearteten Prüfung erfolgte. :polizei13:

Ich gehe ehrlich gesagt auch davon aus, dass der Umtausch in Italien prüfungsfrei erfolgt, mit fehlt allerdings bislang der Beleg.
Inspektor_GER hat geschrieben:
Mi 1. Apr 2020, 15:58
Aus eigener Kontrollerfahrung kann ich berichten, dass es in solchen Fällen (meistens rumänische FE aus Moldau oder spanische FE aus Markokko) regelmäßig ordentliche Strafbefehle hagelt.
Danke für den Hinweis, die Konstellation Marokko/Spanien war mir bislang nicht bekannt :polizei1:

Inspektor_GER

Re: Drittstaatler FE prüfungsfrei umschreiben

Beitragvon Inspektor_GER » Fr 3. Apr 2020, 11:25

-Sherlock Holmes- hat geschrieben:
Fr 3. Apr 2020, 11:12
Ich gehe ehrlich gesagt auch davon aus, dass der Umtausch in Italien prüfungsfrei erfolgt, mit fehlt allerdings bislang der Beleg.
Der "Beleg" ist die Kennziffer 70 auf der Rückseite des Führerscheindokuments. Anlage 9 der FeV sagt zu Kennziffer 70 nämlich:
Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU/UN-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes, z. B. „70.0123456789.NL“)
Der Begriff "Umtausch" verrät, dass die Fahrerlaubnis eben nicht komplett neu erworben, sondern einfach "umgetauscht" wurde. Hätte der Albaner in Italien eine komplett neue italienische Fahrerlaubnis erworben, so wäre die Kennziffer 70 ja nicht im italienischen Dokument vermerkt.

Wenn du aber eine 100%ige Rechtsgrundlage dafür suchst, dass der Albaner in Italien die italiensiche Fahrerlaubnis ohne weitere Prüfung aufgrund des Umtauschs seiner albanischen Fahrerlaubnis erhalten hat, müsstest du in der italienischen "FeV" nachlesen. Den Schritt haben aber zumindest die Staatsanwaltschaften und Gerichte in meinem Beritt noch nie gefordert.

-Sherlock Holmes-
Constable
Constable
Beiträge: 53
Registriert: Mi 3. Apr 2013, 15:14

Re: Drittstaatler FE prüfungsfrei umschreiben

Beitragvon -Sherlock Holmes- » Fr 3. Apr 2020, 11:33

Ahh okay, danke! Jetzt hab ich verstanden! Hast mir sehr weitergeholfen! :zustimm:

AndrejK
Cadet
Cadet
Beiträge: 24
Registriert: Di 8. Jul 2014, 08:53

Re: Drittstaatler FE prüfungsfrei umschreiben

Beitragvon AndrejK » So 3. Jan 2021, 10:25

Also mein Wissensstand ist, dass in einer EU/EWR-Fahrerlaubnis, die aus einer Drittstaaten-FE (nicht in Anlage 11) umgetauscht wurde im Feld 12 die Schlüsselzahl 70 eingetragen wird. Ob das immer so gemacht wird, ist eine andere Frage. Diese Schlüsselzahl 70 soll jedoch keine Aussage darüber treffen, ob es mit oder ohne Prüfung erfolgte, da sie nur den Umtausch kennzeichnet. Dies ist über die Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen (diese macht entsprechende Anfragen im Ausstellungsstaat). Falls diese FE prüfungsfrei umgetauscht wurde, ist sie ungültig (von Anfang an) gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 7 FeV.
Tja, auf praktischer Sicht sehr bescheiden...


Zurück zu „Verkehrsrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende