Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
In meiner Stadt gibt es mehrere Straßen welche Einbahnstraßen sind. Dementsprechend sind in diesen Straßen an einem Ende eine Sperrscheibe aufgestellt, um die Einfahrt entgegen der Fahrtrichtung zu verbieten. In manchen Straßen wurden zusätzlich noch rot-weiße Poller bzw Sperrpfosten aufgestellt, welche von Einsatzkräften im Notfall mit einem Spezialschlüssel entfernt werden können. Nun meine Frage. Besteht vor diesen Pollern Parkverbot? Der gesunde Menschenverstand sagt "ja". Leider kann ich nirgendwo eine Aussage dazu finden. Sollte mir jemand weiter helfen können, dann bitte auch mit Angabe des Gesetzes oder der Vorschrift. Meinungen zu meiner Frage finde ich im Internet zu Hauf. Nur eben nichts rechtssicheres Schriftliches.
Re: Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
Nein, nur Poller bewirken kein Parkverbot.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
Rechtsgrundlage wären übrigens die §§ 12, 41 StVO.
Wenn es aber das ist, was ich mir vorstelle: Kreuzungen und Einmündungen darf man nicht < 5 m zustellen. Siehe 12 (3) StVO.
Lernt man aber ja auch in der Fahrschule.
Wenn es aber das ist, was ich mir vorstelle: Kreuzungen und Einmündungen darf man nicht < 5 m zustellen. Siehe 12 (3) StVO.
Lernt man aber ja auch in der Fahrschule.
- schutzmann_schneidig
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Re: Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
Was ist eine "Sperrscheibe"? Zeichen 267?
Gem. § 12 (4) StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen (sofern vorhanden), sonst der rechte Fahrbahnrand zu nutzen. Ein Parken vor diesen Pollern ist demnach nur zulässig, wenn das Fahrzeug dabei auf dem rechten Seitenstreifen bzw. am rechten Fahrbahnrand abgestellt wird.
Zu beachten ist ferner, dass dabei mindestens 3 Meter Restbreite zur Durchfahrt auf der Fahrbahn verbleiben müssen; insbesondere da die Poller nach der Schilderung jederzeit durch Berechtigte zur Durchfahrt entfernt werden können.
Gem. § 12 (4) StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen (sofern vorhanden), sonst der rechte Fahrbahnrand zu nutzen. Ein Parken vor diesen Pollern ist demnach nur zulässig, wenn das Fahrzeug dabei auf dem rechten Seitenstreifen bzw. am rechten Fahrbahnrand abgestellt wird.
Zu beachten ist ferner, dass dabei mindestens 3 Meter Restbreite zur Durchfahrt auf der Fahrbahn verbleiben müssen; insbesondere da die Poller nach der Schilderung jederzeit durch Berechtigte zur Durchfahrt entfernt werden können.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
Um es mal so zu sagen: Das Parken ist dort erlaubt, wo es nicht verboten ist. Poller alleine sind kein Parkverbot. Die "Sperrscheibe" ist natürlich klasse.
Re: Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
Ja das Parkverbot besteht. Aber i.d.R. ist dieser Bereich als Parkverbotszone ausgeschildert oder mit einer schraffierten Sperrfläche versehen. Und wie Du schon sagtest, der gesunde MenschenverstandIn manchen Straßen wurden zusätzlich noch rot-weiße Poller bzw. Sperrpfosten aufgestellt, welche von Einsatzkräften im Notfall mit einem Spezialschlüssel entfernt werden können. Nun meine Frage. Besteht vor diesen Pollern Parkverbot?
(aussterbende Mentalität übrigens) sagt einem das sind Rettungswege
"Glück ist für mich, wenn mir niemand auf den Sack geht!" (Klaus Kinski)
Re: Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
Rettungswege sind nur die, die als solche ausgeschildert sind. Sperrpfosten alleine begründen kein Haltverbot. Es gibt wohl in jedem Bereich Sperrpfosten, die ohne jede weitere Beschilderung bzw. Zeichen sind. Der "gesunde" Menschenverstand ist eine Phrase. Wer bestimmt eigentlich, was "gesund" ist?
Re: Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
Dann werd ich mal im BKat schauen, unter welchem Tatbestand ‚Verstoß gegen den gesunden Menschenverstand‘ geahndet wird…
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Re: Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
Poller ist ja nicht gleich Poller. Es gibt Poller, die sperren eine Einmündung oder Einfahrt ab. Hier besteht ein Parkverbot. Es gibt aber auch Poller, die sollen lediglich das Parken auf dem Rad-/Gehweg unterbinden. Hier kommt es auf die Beschilderung an.
Re: Parkverbot vor Poller bzw. Sperrpfosten
Yo, meine, das wurde bislang aber auch hinreichend wiederholt.
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