Guten Abend, gelten für S-Pedelecs die selben seitlichen Abstandsregeln beim Überholen , wie für Fahrräder und Pedelecs (25Km/h)? Ein Grund für die Abstandsregeln (1.5m /2m) ist ja auch das Pendeln beim
pedalieren. Da S-Pedelecs Kfz sind, ist man evtl. davon ausgegangen, dass diese auf Grund der höheren Geschwindigkeit weniger pendeln. (desdo schneller, um so stabiler) und daher die Abstandsregeln nicht erforderlich sind .
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S-Pedelec (45 km/h) Seitenabstand
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Re: S-Pedelec (45 km/h) Seitenabstand
Wenn du mich fragst, ist ein S Pedelec einem KKR gleichgestellt und somit finden die Regeln des § 5 StVO Anwendung.
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Re: S-Pedelec (45 km/h) Seitenabstand
Gut , dann passt es mit PKW noch beim Pedelec morgens zwischen durchgezogener Linie und KKR. Beim Fahrrad (2m Abstand , Landstr.) müsste man hinterher fahren.
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Re: S-Pedelec (45 km/h) Seitenabstand
Würde ich so nicht sagen. Ein S-Pedelec ist ein einspuriges Fahrzeug. § 5 StVO spricht von "ausreichendem Seitenabstand". Der normale Menschenverstand sagt einem, dass man hier beim Überholen mittels Pkw eigentlich keinen Unterschied zwischen einem Fahrrad, KKR oder Krad machen sollte, da alle einspurig sind.
Oder siehe hier:
https://www.bussgeldkatalog.de/seitenabstand
Oder siehe hier:
https://www.bussgeldkatalog.de/seitenabstand
Maßgeblich sind hier verschiedene Urteile, die einen seitlichen Mindestabstand festlegen. Herauskristallisiert haben sich folgende Werte:
Einspurige Fahrzeuge (Kraftrad, Fahrrad): mindesten 1,5 Meter
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S-Pedelec (45 km/h) Seitenabstand
Aber für Fahrräder gibt’s doch neuere Vorschriften mit 2 m außerorts , was oft dazu führt, dass man gar nicht überholen kann. (durchgezogene Linie)
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Re: S-Pedelec (45 km/h) Seitenabstand
Da die Urteile mit den 1,5m älter sein dürften, nehme doch aktuell einfach die 2m Abstand Regelung für Fahrräder auch für Kräder. Beides sind einspurige Fahrzeuge, oder wo liegt das Problem
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Re: S-Pedelec (45 km/h) Seitenabstand
Egoismus und das Fehlen wirklicher Probleme.
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Re: S-Pedelec (45 km/h) Seitenabstand
Mir ging es rein um die rechtliche Seite, dass es nicht egal ist zeigt ja schon die gänzlich andere Behandlung von S-Pedelecs auf Radwegen. Ist ein S-Pedelec mit leerem / abgeschalteten Akku und ohne eigenen Antrieb immer noch ein KKR oder darf es pedalierend auf Radwegen fahren ? (So wie man dort auch ein KKR schieben dürfte , wenn defekt) Ein elektronisch temporär auf 25Km/h gedrosseltes S-Pedelec wird ja nicht zum Pedelec (25 Km/h) , einfach weil das „verwaltungstechnisch“ wegen gesetzlicher Vorgaben nicht möglich ist. Tübingen wollte S- Pedelecs auf ausgesuchten Radwegen mit Geschwindigkeitsbegrenzung fahren lassen, aber auch das war rechtlich nicht möglich.
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